…Haushaltsführende anzusehen ist. Nach § 2a Abs. 2 FLAG kann der vorrangig anspruchsberechtigte Elternteil auf den Anspruch zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Die im Beschwerdefall sohin primär anspruchsberechtigte Lebensgefährtin (nunmehrige Ehegattin) und Kindesmutter, welche unzweifelhaft den Familienhaushalt geführt hat, hat nunmehr am 18.09.2018 eine…
…dargestellten Lebensumstände als glaubwürdig zu erachten. Ihre Angaben, dass im Zuge der Trennung vom Ehegatten bzw. des laufenden Scheidungsverfahrens der Verkauf des Wohnhauses in C sowie ihre Übersiedlung wiederum an den Wohnsitz in D/D/X-D/XX beabsichtigt war, haben sich als zutreffend erwiesen…
…der § 33 EStG insoweit abgeändert, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag auch dann zustehe, wenn der unbeschränkt Steuerpflichtige sein Einkommen ausschließlich oder zum größten Teil in Österreich beziehe und der Ehegatte bzw. Lebensgefährte bloß beschränkt steuerpflichtig sei. Diese Fälle würden genauso behandelt wir die nach § 1 Abs. 4…
…der (Ehe)Partner zu. Da die Bw. im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung, die bereits mehrmals vom Finanzamt abverlangte Bescheinigung, dass ihr Lebensgefährte bzw. Ehegatte (ab 25. August 2010) in den Streitjahren keine Einkünfte über 6.000 € bezog, nunmehr vorgelegt hat, kann davon ausgegangen werden…
…ist, wobei die Unzumutbarkeit ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung als auch etwa in der Erwerbstätigkeit der Ehegattin haben kann (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält…
…Beih 1 Familienbeihilfe für den im Februar 2005 geborenen C-D E. Die Antragstellerin sei Staatsbürgerin der Russischen Förderation, im November 2009 von Russland nach Österreich eingereist und wohne in Adresse. Ihr Ehegatte bzw. Lebensgefährte heisse F G H, und sei Staatsbürger der Russischen Förderation…
…Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) Der Familienwohnsitz befindet sich bei in Ehe/Lebensgemeinschaft lebenden Personen an jenem Ort, an dem der Steuerpflichtige mit dem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt. Bei einer alleinstehenden Person ist jener Ort als…
…16, Rz. 56, S. 876). Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen in der privaten Lebensführung als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in einer Erwerbstätigkeit seines (Ehe)Partners bzw. Lebensgefährten haben, mit dem die Bf. in eheähnlicher Gemeinschaft lebt (vgl. VwGH 17.2.1999…
…auf die tatkräftige finanzielle Unterstützung durch ihren Lebenspartner bzw nunmehrigen Ehegatten zählen konnte. Bei der Wohnung in der W-Gasse handelte es sich um jene Wohnung, in der die Bw und ihr nunmehriger Ehegatte wohnten. Die Miete sei größtenteils von ihrem damaligen Lebensgefährten beglichen worden…
…Betrag übersteigen (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988). Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet (Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 11 , § 4 Tz 349…
…ab, sondern ausschließlich darauf, ob die Ehepartner bei an sich aufrechter Ehe tatsächliche in Gemeinschaft oder getrennt leben. Verheirateten oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft befindliche Personen steht der Alleinerzieherabsetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten bzw. Partner dauernd getrennt leben (vgl. Doralt, EStG…
…Lebensgefährtin in Lebensgemeinschaft zu leben. Unstrittig ist, dass die Frist für eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung betreffend das Jahr 2019 bereits abgelaufen war (vgl. die Einkommensteuerbescheide 2016 bis 2018 sowie die Beschwerdevorlage). Voraussetzung für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung ist, dass der Ehegatte bzw. Lebensgefährte…
…nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner leben. Die Bf. bringt zur Geltendmachung des Alleinerzieherabsetzbetrages im Kern vor, er habe in der verfahrensgegenständlichen Zeit nicht mit ihrem damaligen Lebensgefährten und nunmehrigen Ehegatten bzw. Vater ihres Kindes (b1) zusammengelebt, sondern bei ihrem Vater in b…
…beiden führten einen gemeinsamen Haushalt bzw. Hausstand in L.. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes zum Beschäftigungsort nach L. ab dem Jahr 2007 wurde von der Bf. nicht mehr bestritten. Im Jahr 2008 schenkten die Eltern der Bf. ihr und ihrem Lebensgefährten/Ehegatten das Haus samt Grund…
…von mehr als € 2.200,00 jährlich erzielt. Nach Lehre und ständiger Rechtsprechung versteht man unter einer eheähnlichen Gemeinschaft eine Lebensgemeinschaft zwischen verschieden geschlechtlichen Personen. Der Gesetzgeber hat wohl in einer Reihe von Bereichen, in denen bisher Lebensgefährten gegenüber Ehegatten benachteiligt waren, Regelungen getroffen…
…gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten. Die kinderbezogenen Voraussetzungen sind der Bezug von Familienbeihilfe und die Tatsache, dass die Kinder ständig im österreichischen Bundesgebiet leben müssen. Aufgrund der EU-Verordnung EWG Nr. 1408/71 ist dabei der Aufenthalt in einem der Mitgliedstaaten der EU bzw…
…privat veranlasst, wenn der Ehegatte (bzw Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß (nachhaltig nicht mehr als 20.000 S) aufweisen (vgl Quantschnigg - Schuch aaO 665 lit d und die dort ref hg Jud;…
…Oktober 1991, 88/13/0121). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist unter Familienwohnsitz jener Ort zu verstehen, an dem der Steuerpflichtige mit seinem Ehegatten bzw. Lebensgefährten einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellt (VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). Eine nur…
… diese Beträge sind somit nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Falle einer über die familienhafte Mitarbeit hinausgehenden Tätigkeit des Ehegatten bzw. des Lebensgefährten können die dafür gezahlten Leistungsvergütungen als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden. Bei Zahlung eines überhöhten Entgeltes hat eine Kürzung auf den angemessenen Teil…
…der Ehegatte bzw. Lebensgefährte der Bf. im Zeitraum vom 01.12.2005 bis 31.12.2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von 1.519,85 Euro erzielt. Daraus errechne sich gemäß § 8 KBGG für das Jahr 2005 ein maßgeblicher Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten bzw. Lebensgefährten…