6.1.18. Kranken- und Pflegeanstalten, Altersheime, Kuranstalten 6.1.18.1. Allgemeines 6.1.18.1.1. Umfang der Steuerbefreiung Rz 924: Befreit sind die im § 6 Abs. 1 Z 18 UStG 1994 genannten Leistungen soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden…
…Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden-, und Siechenheime sowie der Kuranstalten und Kureinrichtungen unecht steuerfrei, wenn sie von Körperschaften öffentlichen Rechts bzw. von gemeinnützigen Rechtsträgern bewirkt werden (siehe Rz 924 bis Rz 940). 10.2.8.2. Abgrenzung zu § 6 Abs. 1 Z 18 und…
…Volksbildungsvereine (siehe Rz 475 und 476), § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 betreffend gemeinnützige Sportvereine (siehe Rz 477 bis 481), § 6 Abs. 1 Z 25 UStG 1994 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Z 18 UStG 1994 betreffend begünstigte Vereine, die Kranken- und Pflegeanstalten…
…und dem AII-inclusive-Erlass in Rz 1206 der USt-RL wurden sowohl Tagesprogramme als auch Arrangements dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterzogen. Gemäß § 10 Abs 2 Z 15 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und…
…die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit es sich um Leistungen handelt, die unmittelbar mit der Kranken- oder Kurbehandlung…
…UStG sieht den ermäßigten Steuersatz von 10% ua. für die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten vor, soweit es sich um Leistungen handelt, die unmittelbar mit der Krankenbehandlung oder unmittelbar mit der Betreuung der Pfleglinge im Zusammenhang stehen, und sofern die Umsätze nicht unter § 6 Abs…
…stehen, und sofern die Umsätze nicht unter § 6 Abs. 1 Z 18 oder 25 fallen. § 6. (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: ... 18. die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die…
…die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um…
…die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um…
…die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um…
…die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um…
…Die Telefonanschlussgebühren und Gesprächsgebühren seien sodann den Patienten unter Ausweis von 10% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden. U nter die Steuerermäßigungsbestimmung gemäß § 10 Abs 2 Z 15 UStG 1994 würden nur die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten fallen, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener…
…Umsatzsteuer und Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO für die Jahre 2006 bis 2008 § 10 Abs. 2 Z 15 UStG 1994 in der Fassung BGBl. Nr. 756/1996 sieht den ermäßigten Steuersatz von 10 % vor für: "die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime…
…und die dort jeweils zitierte Judikatur). Mit Blickrichtung auf die materiellrechtliche Beurteilung der Streitfrage ist zu bedenken: Es ist zwar zutreffend, dass der Begriff der Kranken- und Pflegeanstalt umsatzsteuerlich (zunächst) im Sinne des Krankenanstaltenrechtes zu verstehen ist (Ruppe, UStG 1994 Kommentar, Tz 416/4, und…
…zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht, und die nicht für Wohnzwecke verwendet werden; 18. die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine…
…Ra 2018/15/0071). Rz 623: Unfallheilbehandlung Rz 624: Pflege in öffentlichen und nichtöffentlichen Krankenanstalten Rz 625: Krankentransport Rz 626: Erste-Hilfeleistung Rz 627: Unterbringung in Sonderkrankenanstalten und Pflegeanstalten für chronisch Kranke Rz 628: Hauskrankenpflege Rz 629: Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation Rz 629a: Nicht dazu…
…die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um…
…für Graz, ***Straße*** abgekürzt. Die Anfahrtspunkte, institutionelle Kranken- und Pflegeanstalten in der Steiermark, Kärnten und Burgenland, wurden der Einfachheit ebenfalls mit Abkürzungen im Fahrtenbuch festgehalten. Diesem Schreiben beigelegt wird ein Abkürzungsverzeichnis, um der Abgabenbehörde einen raschen Überblick über die Anschriften der Kunden zu geben. Der…
…steuerfrei: Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um…
…Entgeltauszahlung durch die Bf. Dies übernehme das Inkassounternehmen GmbH-3. , welches den von der jeweiligen Kranken-/Pflegeanstalt gezahlten Gesamtbetrag aufsplitte, um anschließend den Poolkräften das Entgelt und der Bf. die Provision für die vermittelnde Tätigkeit anzuweisen. Insolvenzforderungen seien gemäß § 51 Abs. 1 IO vermögensrechtliche Ansprüche…