12.7.3 Kostentragung Rz 877: Der Pauschbetrag steht zu, wenn auch tatsächlich entsprechende Mehraufwendungen (dem Grunde nach) erwachsen; diese sind allerdings nicht ziffernmäßig nachzuweisen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0078; VwGH 29.6.1995, 93/15/0104; VwGH 27.5.1999, 97/15…
…Landschulwochen udgl., aber auch medizinisches Sonderbedarf wie Zahnspangen etc. gehören" (© Trennungsvereinbarung) betreffend wurde Kostentragung beider Eltern je zur Hälfte vereinbart. Die Bw. und der Kindsvater sind seit DatumScheidung geschieden. Im gerichtlichen Scheidungsvergleich vom DatumScheidung verpflichtete sich der Kindsvater, während der Ferienzeit der Kinder seine…
…sichergestellt war, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen, wobei es nicht auf die Art der Unterbringung ankam (Bezeichnung als Anstalt oder Heim), sondern ausschließlich auf die gänzliche Kostentragung durch die öffentliche Hand (vgl VwGH 15.12.2009, 2006/13/0092, VwGH 22.12.2005, 2002/15…
Die Lösung der gegenständlichen Rechtsfrage entspricht der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bzw handelt es sich um Tatfragen, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Die Revision ist daher nicht zulässig. Salzburg, am 2. September 2024
…Bf. nicht dazu berechtigt ist die Sonderausgaben geltend zu machen. Eine im Innenverhältnis vereinbarte Kostentragung (wie im Notariatsakt unter Punkt Achtens festgelegt) vermag daran nichts zu ändern. Es war demnach spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…
…bestehen. Dabei kommt es nicht auf die Art der Unterbringung (Bezeichnung als Anstalt oder Heim), sondern ausschließlich auf die gänzliche Kostentragung durch die öffentliche Hand an (VwGH 24.10.2002, 2001/15/0216). Am 30.11.2001 wurde die Bw nicht gänzlich auf Kosten der…
…über die oben genannten Beträge Mittel für die auswärtige Schulausbildung aus dem eigenen Einkommen verwende. Unter Bezugnahme auf die Lohnsteuerrichtlinien betreffend die Kostentragung (Rz 877 und 878) sei daher davon auszugehen, dass faktisch alle Kosten der auswärtigen Ausbildung durch ihn getragen werden und daher auch…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum ab 1. April 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Die Familienbeihilfe wird für den Zeitraum 1. April 2002 bis…
…der Exgattin bezahlt/abgebucht worden seien, dies sei aber keine stichhaltige Begründung, da dies nur einen Teil des Zahlungsflusses darstelle und nicht die tatsächliche Kostentragung. Die Unterhaltsbeträge für die Kinder TG und JG seinen immer vom BG U festgesetzt worden. Dort sei vom Bw immer…
…hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Vom Vorliegen einer überwiegenden Kostentragung durch einen Elternteil kann nur dann ausgegangen werden, wenn von diesem der Unterhalt des Kindes mindestens in Höhe der Familienbeihilfe (einschließlich des KAB) (von ca…
…Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 vorgelegt. Die übrigen abverlangten Unterlagen, nämlich einen Nachweis betreffend überwiegender Kostentragung, Zahlungsbelege über Unterhaltszahlungen sowie ein Meldezettel für die Tochter für den Zeitraum 10/2011 bis 12/2014 wurden nicht vorgelegt bzw. auf dem an das Finanzamt retournierten Ergänzungsersuchen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache der Frau Bfin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12.04.2013, betreffend die Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY, für die Zeit ab Juli 2007, zu Recht…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache der Bfin, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. Juni 2013, betreffend die Gewährung…
…Bestimmung des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 damit begründet, dass a nicht mehr dem Haushalt der Bf. zuzurechnen ist und eine überwiegende Kostentragung durch die Bf. nicht gegeben gewesen sei. Bereits aus dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 geht hervor, dass der…
…Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG besteht Familienbeihilfenanspruch für nicht haushaltszugehörige Kinder nur dann, wenn der Anspruchswerber deren Unterhaltskosten überwiegend trägt. Für die Ermittlung der überwiegenden Kostentragung müssen die tatsächlichen Unterhaltskosten und der geleistete Unterhalt gegenübergestellt werden (vgl. z. B. UFS vom 26.6.2012, RV…
…Familienbeihilfe mit Abweisungsbescheid vom 23.10.2012 abgewiesen, da A. bis Dezember 2012 in einer Heimerziehung mit gänzlicher Kostentragung untergebracht war. Die Kindeseltern haben ab November 2011 keine Kostenersätze geleistet. Nach der Absicht des Gesetzgebers soll in Fällen, in denen der Unterhalt einer Person durch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Februar 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Jänner bis März 2012 entschieden: Die Berufung wird…
…Zahlungen nicht um freiwillige Leistungen handeln würde, welche bei der Beurteilung der überwiegenden Kostentragung überhaupt auszublenden seien. Zudem sei die dem bekämpften Abweisungsbescheid seitens des Finanzamtes zu Grunde gelegte Liste hinsichtlich der für die Tochter aufgewendeten Unterhaltskosten mangels ausreichender Information für den Bw. nicht nachvollziehbar…
…welche eindeutig und zweifelsfrei nachgewiesen hätten, der Bw. hätte tatsächlich - so wie behauptet - zusätzlich zu seinen bereits nachgewiesenen Zahlungen weitere Geldmittel an seine Tochter überwiesen, welche in Summe zu einer überwiegenden Kostentragung durch den Bw. geführt hätten, wurden jedoch nicht vorgelegt. Das Vorbringen des Bw.…
…überwiegender Kostentragung zusteht, an Hand der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten im Anspruchszeitraum zu beantworten. Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 FLAG 1967 klar entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen der überwiegenden Kostentragung und…