Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7100238/2024
Kostentragung zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe / aus öffentlichen Mitteln
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7100238/2024vom 02.09.2024Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Die Lösung der gegenständlichen Rechtsfrage entspricht der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bzw handelt es sich um Tatfragen, sodass keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Die Revision ist daher nicht zulässig.
Salzburg, am 2. September 2024
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Normen und Schlagworte
- § 6 Abs. 5 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7100238/2024
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2024:RV.7100238.2024
- Stammnummer
- 145453
- Gültig
- 02.09.2024 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF