…verzichtet, da der Aufwand weitgehend der DH & WM GmbH weiterbelastet worden wäre, was wiederum für den Verkaufsprozess nicht förderlich gewesen wäre. Der Bw. habe nämlich bereits im Jahr 1995 von der Konzernmuttergesellschaft W. BAU-Aktiengesellschaft eine Pensionszusage erhalten. Während für andere Führungskräfte des Konzerns, die…
…dass die Berufungswerberin mit Optionskosten belastet worden sei. Zusammengefasst bedeute dies, dass unter Ausnützung der selben Arbeitsgelegenheit Dienstnehmer der Rechtsmittelwerberin an die Konzernmutter eine weitere Leistung erbracht hätten, die sich von der auf Basis des österreichischen Dienstverhältnisses zu erbringenden unterschieden habe. Dies ergebe sich daraus…
…Konzernmuttergesellschaft u.a. mit der Beteiligungsverwaltung betraut und gleichzeitig bei einer deutschen Tochtergesellschaft als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft…
…österreichischen Konzernmuttergesellschaft ua. mit der Beteiligungsverwaltung betraut und gleichzeitig bei einer deutschen Tochtergesellschaft als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen, wobei die wesentlichen Geschäftsführungsagenden von einem vor Ort tätigen anderen Geschäftsführer wahrgenommen werden und er selbst daher nur gelegentlich und im wesentlichen im Interesse der österreichischen Konzernmuttergesellschaft…
…dritter Seite ohne Arbeitslohncharakter vor, denn die Gewährung der Stock Options erfolge auf Veranlassung und unter Einbindung des Arbeitgebers (immerhin handeln und sprechen die Geschäftsführer der ***Bf1*** im Namen der österreichischen GmbH und würden diese auch gegenüber der Konzernmuttergesellschaft vertreten). Die Gewährung von Aktienoptionen an…
…Bereichsverantwortung und Daten über direkte Beteiligung an der Schaffung, Entwicklung und Durchführung von langfristigen Strategien für einen Markt, eine Einheit/Bereich oder ein Land/Marktsektor an die Konzernmutter bekannt gibt, kann das nicht dahingehend interpretiert werden, dass die strittigen Lohnzahlungen auf Veranlassung der bf GmbH…
…diesbezüglich Lohnnebenkosten entrichten müsse, würden aber aus folgenden Gründen nicht vorliegen: Über die Einräumung des bzw. die Einbeziehung in das vorliegende Aktienoptionsprogramm für leitende Mitarbeiter des ***1***-Konzerns entscheide allein und ausschließlich die deutsche Konzernmuttergesellschaft, die in ***2*** ansässige ***3*** AG. Das vom Vorstand der…
…Bereichsverantwortung und Daten über direkte Beteiligung an der Schaffung, Entwicklung und Durchführung von langfristigen Strategien für einen Markt, eine Einheit/Bereich oder ein Land/Marktsektor an die Konzernmutter bekannt gibt, kann das nicht dahingehend interpretiert werden, dass die strittigen Lohnzahlungen auf Veranlassung der bf GmbH…
…ob es sich bei den Bezügen um Entgelte von dritter Seite von der Konzernmuttergesellschaft ohne Veranlassung der Bf als Arbeitgeberin handelt oder ob die Bezüge aus Veranlassung der Bf ausbezahlt wurden und somit wirtschaftlich der Bf zuzurechnen sind. Entsprechend der durch das zweite AbgÄG 2014…
…ob es sich bei den Bezügen um Entgelte von dritter Seite von der Konzernmuttergesellschaft ohne Veranlassung der Bf als Arbeitgeberin handelt oder ob die Bezüge aus Veranlassung der Bf ausbezahlt wurden und somit wirtschaftlich der Bf zuzurechnen sind. Entsprechend der durch das zweite AbgÄG 2014…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Stb, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1996 und gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Zeiträume 1996 bis…
Dies erscheint dem UFS glaubwürdig, zumal der Bw. auch keine anderslautenden Nachweise bzw. Beweismittel vorlegt. Unterschieden wird idR zwischen Optionen mit Wirtschaftsgutcharakter (sofortiger Zufluss) und Optionen, die lediglich eine Anwartschaft darstellen (Zufluss bei Ausübung oder Zahlung des Differenzbetrages). Eine stärker differenzierte Betrachtung findet sich bei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A GesmbH., vertreten durch EWB Revisions- und Treuhand GesmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 bis 1996 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
…Bericht darauf hingewiesen, dass unter Bedachtnahme auf zukünftige Leistungsverrechnung zwischen dem geprüften Unternehmen und anderen Unternehmen im Konzernverbund auf die "Beweisvorsorge" zu achten sei. Da es der Konzernmutter nicht möglich zu sein scheine, die von ihr erbrachten Leistungen lückenlos in der Vergangenheit nachzuweisen, werde es…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers WP und Stb GmbH, 1030 Wien, Erdbergstraße 200, vom 27. Juli 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 28. April 2004 betreffend Kapitalertragsteuer gemäß…
Übernimmt eine österreichische Konzernmuttergesellschaft bei einem Dienstnehmer, der 7 Monate bei ihr, 34 Monate bei einer britischen Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter…
Hat eine US-Konzernmuttergesellschaft für den Inlandsvertrieb ihrer Spezialsoftware eine österreichische Tochtergesellschaft errichtet, und bezieht diese Tochtergesellschaft die zu vertreibenden Softwareprodukte von der in Großbritannien als Hauptdistributor für Europa eingerichteten Schwestergesellschaft, dann ist die Frage, ob jene 58% der von den österreichischen Kunden für die…
Wird von einer in Japan ansässigen Konzernmuttergesellschaft die Entscheidung getroffen, dass die in Österreich für die Belieferung Osteuropas errichtete Vertriebstochtergesellschaft liquidiert wird und dass fortan die osteuropäischen Kunden von der in Deutschland bestehenden Vertriebstochtergesellschaft beliefert werden, dann ist zu untersuchen, ob diese Überlassung der Osteuropa…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Konzernmuttergesellschaft vorübergehend - für drei Jahre - der französischen Tochtergesellschaft im Wege eines Arbeitsgestellungsvertrages überlassen und verlagert sich für diesen Zeitraum (wegen Aufgabe des inländischen Wohnsitzes) die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 DBA-Frankreich nach Frankreich, unterliegen die Bezüge insoweit der…
Bei der Erbringung von konzerninternen Dienstleistungen (hier: die ausschließlich der deutschen Konzernmutter gegenüber erbrachten Dienstleistungen einer ein Zentrallager betreibenden inländischen Logistik-GmbH) erweist sich die Anwendung der Kostenaufschlagsmethode als zweckmäßigste Verrechnungspreismethode (Z 2.32 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze; OECD-VPG). Die "Kosten", die als Grundlage der Kostenaufschlagsmethode…