…des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird." Auch bei den Kleinlastkraftwagen ist die zum 1. 1. 1995 in Geltung gestandene Verwaltungspraxis zu…
…Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. 2.) Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass das streitgegenständliche Fahrzeug der Fahrzeugmarke ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Fahrzeug iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl II 2002/193…
Für die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist (siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 21. 9…
…1.2 bis 1.5. 4. Zu § 5 der Verordnung 4.1Die Definition des Kleinbusses entspricht der Rechtslage zum 1. 1. 1995. Bei den Fahrzeugen, die als Kleinbusse anerkannt sind, ist es somit unerheblich, auf wieviel Personen das Fahrzeug kraftfahrrechtlich tatsächlich zugelassen ist und ob…
…695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Auswirkung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse (BGBl II 193/2002, ausgegeben am 17.05.2002) wurden die entsprechenden Kriterien dafür festgelegt. Nach § 1 der Verordnung fallen Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse nicht unter die Begriffe „Personenkraftwagen“ und „Kombinationskraftwagen.“ …
…November2001 gemäß § 299 Abs 1 BAO aufgehoben werden, weil sich der Spruch der Bescheide als nicht richtig erweist. Entscheidungsgründe Die Bw. hatte Vorsteuern aus laufenden Leasingraten und Betriebskosten für Kleinbusse, die nach der ab 15. Februar 1996 geltenden Rechtslage nicht zum Vorsteuerabzug berichtigten, in den…
…Bemessungsgrundlage der Investitionszuwachsprämie 2002 1. VO BGBI II 273/1996 Im Zeitpunkt des EU-Beitritts Österreichs und damit auch im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sechsten Richtlinie waren nach der innerstaatlichen Rechtslage Kleinbusse zum Vorsteuerabzug berechtigt. Diese Begünstigung wurde jedoch durch die im Jahr 1996 geschaffene…
… 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sei unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, dass ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze…
… 299 Abs. 1 BAO ab. Der Bescheidbegründung für die Jahre 1997 bis 2001 war folgendes zu entnehmen: Unbestritten sei, dass der Vorsteuerabzug für den im Antrag genannten Kleinbus nach dem Urteil des EuGH zustehe. Gemäß § 20 BAO müssten sich Entscheidungen die die Abgabenbehörde nach ihrem…
…allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht aus (VwGH 14.2.1991, 90/16/0210). Der Bf. reiste am 12. November 2004 bei der Grenzkontrollstelle Kleinhaugsdorf nach Österreich ein. In dem vom Bf. gelenkten Kleinbus, Kennz. XYZ, entdeckten Organe der vorgenannten Grenzkontrollstelle 400 Stk…
1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
…29 Abs. 2 Kraftfahrgesetz 1967 Bevollmächtigten oder in dessen Auftrag durchgeführt werden müssen. Konkrete Fahrzeugtypen werden in der vom Bundesministerium für Finanzen laufend aktualisierten Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse bzw. Klein-Autobusse im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II…
…die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse (BGBl II 193/2002, in Kraft seit 18. Mai 2002), die eine Abgrenzung von Lastkraftwagen und Autobussen von Personen- und Kombinationskraftwagen enthält. Diese Verordnung lautet auszugsweise: "§ 1. Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse fallen nicht unter die Begriffe "Personenkraftwagen…
…ist idR der Generalimporteur, bzw. jeweils in deren Auftrag, durchgeführt werden. - Caganek, Neue Verordnung und neuer Erlass zur steuerlichen Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, ÖStZ 2002/486, führt - unter Zitierung des Erlasses des BMF vom 15. Mai 2002, GZ. 09 1202/45-IV…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waidhofen an der Thaya vom 14. Mai 2002 betreffend Abweisung des Antrages vom 17. April 2002 auf Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 1996 gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO entschieden: Die…
Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der…
…sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur sind, nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Kleinbusse (Pkw bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) sind demgegenüber normverbrauchsabgabepflichtig (Position 8703). Unter die Position 8703 fallen schließlich auch Sonderfahrzeuge wie z.B. Wohnmobile. Rz 551: Hauptsächlich zur Personenbeförderung…
…Fahrer). Diese werden unter die Position 8702 eingereiht. Unter Position 8703 fallen hauptsächlich zur Beförderung von Personen (höchstens neun Personen inkl. Fahrer) gebaute Kraftfahrzeuge. Beispiel: Kleinbusse (der Beschaffenheit nach gebaut für maximal neun Personen inkl. Fahrer) tarifieren nach 8703. B.2.2.3.2.2…
…getroffen (vgl. ausführlich die Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 19. November 2004): -Nichtanerkennung des Fahrzeuges Opel Zafira und vergleichbarer Fahrzeuge als Kleinbusse -Sachbezugsverrechnung betreffend Opel Zafira -Luxustangente für Audi und BMW Bei der Schlussbesprechung wurde in der Niederschrift abschließend festgehalten, dass eine Bescheidberichtigung gemäß § 293 b…