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Findok · Erlässe & Informationen

2021-0.103.774

Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002

geltende FassungErlass2021-0.103.774vom 12.02.2021

Wortlaut laut Findok

  Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai 2002, GZ 09 1202/45-IV/9/02, überholt. Anstelle der bisherigen Aussagen in den Punkten 1.2, 1.4 und 4.3 des zitierten Erlasses, gilt Folgendes: 1. Zu den §§ 2 und 3 der Verordnung 1.2 Die Anerkennung als Kleinlastkraftwagen erfolgt durch das Bundesministerium für Finanzen. Das Bundesministerium für Finanzen kann die Anerkennung an die Finanzämter delegieren. 1.4Die Anerkennung einer Fahrzeugtype als Kleinlastkraftwagen durch das Bundesministerium für Finanzen oder die Finanzämter erfolgt für das gesamte Bundesgebiet. Erfolgt die Anerkennung durch ein Finanzamt, ist dies dem Bundesministerium für Finanzen bekannt zu geben. Das Bundesministerium für Finanzen nimmt eine Aufnahme der Fahrzeugtype in die Liste der anerkannten Kleinlastkraftwagen vor. 4. Zu § 5 der Verordnung 4.3Die Punkte 1.2 und 1.4 gelten sinngemäß auch für Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002.   Bundesministerium für Finanzen, 12. Februar 2021  

Normen und Schlagworte

NormverbrauchsabgabegesetzÄnderungKleinlastkraftwagenKleinbus

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
2021-0.103.774
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 16/2021
Stammnummer
79315
Gültig
12.02.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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