Für die Anerkennung eines Fahrzeuges als vorsteuerabzugsberechtigter Kleinbus ist neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen erforderlich, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres aufweist (siehe die Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 21. 9…
…April 2009 brachte er vor, die für beide Fahrzeuge berechnete Luxustangente und der angesetzte Eigenverbrauch seien seines Erachtens nicht anzusetzen, da zwar auch für Kleinbusse die Angemessenheitsprüfung gelte, aber in besonderen Fällen auf die Angemessenheitsprüfung verzichtet werden könne. Die unter der Rz 4766 der Einkommensteuerrichtlinien…
…XC 90 (Textziffern 3-5 des Betriebsprüfungsberichts). Begründung: Der Volvo XC 90 ist für mehr als 6 Personen zugelassen, weiters liegt ein kastenwagenförmiges Äußeres vor und das Fahrzeug ist daher genau so zu behandeln wie ein Kleinbus (UFS 9.5.2007, RV/0295-F/06)…
…des Fahrzeuges maximal zulässige Personenbeförderungsmöglichkeit abzustellen. Es ist auch unmaßgebend, ob ein nach diesen Kriterien als Kleinbus anerkanntes Fahrzeug Zwecken des Personentransportes oder des Lastentransportes dient oder kombiniert eingesetzt wird." Auch bei den Kleinlastkraftwagen ist die zum 1. 1. 1995 in Geltung gestandene Verwaltungspraxis zu…
…Ablauf des Veranlagungszeitraumes dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. 2.) Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass das streitgegenständliche Fahrzeug der Fahrzeugmarke ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Fahrzeug iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl II 2002/193…
…Umsatzsteuerbescheid vom 27. Oktober 2008 versagte das Finanzamt den Vorsteuerabzug mit der Begründung, es handle sich bei dem Fahrzeug nicht um einen vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbus. Dagegen richtet sich die gegenständliche Berufung, die vom Finanzamt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt wurde. Darin wird ausgeführt…
… 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 sei unter einem Kleinbus ein Fahrzeug zu verstehen, dass ein kastenwagenförmiges Äußeres sowie Beförderungsmöglichkeiten für mehr als sechs Personen (einschließlich des Fahrzeuglenkers) aufweise. Bei der Beurteilung der Personenbeförderungskapazität sei nicht auf die tatsächlich vorhandene Anzahl der Sitzplätze…
… 299 Abs. 1 BAO ab. Der Bescheidbegründung für die Jahre 1997 bis 2001 war folgendes zu entnehmen: Unbestritten sei, dass der Vorsteuerabzug für den im Antrag genannten Kleinbus nach dem Urteil des EuGH zustehe. Gemäß § 20 BAO müssten sich Entscheidungen die die Abgabenbehörde nach ihrem…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 2.11.2009 als unbegründet ab, wobei ausgeführt wurde, die Anerkennung als vorsteuerabzugsberechtigtem Kleinbus setze neben dem Vorliegen von Beförderungsmöglichkeiten für mehr als 6 Personen voraus, dass das Fahrzeug ein kastenwagenförmiges Äußeres hat. Den Herstellerangaben zufolge weise der Citroen C4 Grand Picasso…
…nicht jedoch einem kastenwagenförmigen Fahrzeug (Kleinbus) zuordnen würden. Auch bei noch so großzügiger Rücksichtnahme auf den technischen Fortschritt und die Weiterentwicklung der Fahrzeugformen kann daher beim vorliegenden Cadillac SRX auch bei einer dynamischen Auslegung (Interpretation) des Wortes "kastenwagenförmig" bei Bedachtnahme auf die historischen Bezugs- und…
…2 BAO für endgültig erklärt. Entscheidungsgründe Strittig ist im Berufungsfall die Frage, ob es sich bei dem Kfz der Marke "BMW X5 4,8 is" um einen vorsteuerabzugsfähigen Kleinbus handelt oder nicht. Dieselbe Sach- und Rechtsfrage war bereits Gegenstand eines das Veranlagungsjahr 2005 betreffenden Berufungsverfahrens…
…im Berufungsfall die Frage, ob es sich bei dem Kfz der Marke "BMW X5 4,8 is" um einen vorsteuerabzugsfähigen Kleinbus handelt oder nicht. Laut den im Veranlagungsakt befindlichen "Dauerbelegen" betrieb der - im Mai 2009 verstorbene - Berufungswerber (Bw.) einen Handel mit Booten. Mit der gegenständlichen…
…Vorliegen des Kriteriums der Beförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen im Falle des Opel Zafira noch unbeanstandet gelassen, zog er diese Eigenschaft im aktuellen Erkenntnis in Zweifel: Der Begriff des Kleinbusses als Sonderform des Omnibusses gehe auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Juni 1958…
…Rede stehende Fahrzeug sei nicht in der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geführten Liste der vorsteuerabzugsbegünstigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse angeführt. Gegen diesen Bescheid berief der Berufungswerber mit Schriftsatz vom 9. April 2002 mit der Begründung, der Vorsteuerabzug für den Opel Zafira stehe zu…
…1.2 bis 1.5. 4. Zu § 5 der Verordnung 4.1Die Definition des Kleinbusses entspricht der Rechtslage zum 1. 1. 1995. Bei den Fahrzeugen, die als Kleinbusse anerkannt sind, ist es somit unerheblich, auf wieviel Personen das Fahrzeug kraftfahrrechtlich tatsächlich zugelassen ist und ob…
…seien nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Fahrzeuge, die den üblichen Typen von Geländefahrzeugen zuzuordnen sind, von der Einstufung als Kleinbusse ausgeschlossen, auch wenn es sich um sehr große Fahrzeuge mit Beförderungsmöglichkeiten für sieben oder mehr Personen handeln würde. Die Berufungswerberin hätte sich einen Chevrolet Tahoe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waidhofen a.d.Thaya vom 14. Mai 2002 betreffend Abweisung des Antrages vom 17. April 2002 auf Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 1996 gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO entschieden:  …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waidhofen an der Thaya vom 14. Mai 2002 betreffend Abweisung des Antrages vom 17. April 2002 auf Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 1996 gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO entschieden: Die…
…695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, vom 15. Mai…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Auswirkung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse (BGBl II 193/2002, ausgegeben am 17.05.2002) wurden die entsprechenden Kriterien dafür festgelegt. Nach § 1 der Verordnung fallen Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse nicht unter die Begriffe „Personenkraftwagen“ und „Kombinationskraftwagen.“ …