7.8 Kirchenbeiträge (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 558: Als Sonderausgaben können sowohl Beiträge an nach österreichischen Gesetzen anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften abgezogen werden als auch Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen…
42.6.4.3 Besondere Vorschriften für Kirchen und Religionsgemeinschaften Rz 12027: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Sonderausgaben. Absetzbar sind nur Zahlungen, die auf Grund einer Beitragspflicht nach der jeweiligen (Kirchen)Beitragsordnung geleistet werden (Rz…
…Zahlungen bei weitem den im Bescheid als bisherige Vorschreibung ausgewiesenen Betrag von S 120.000,-- überstiegen hätten. Das Finanzamt habe nur die Hälfte der geltend gemachten Aufwendungen für Personenversicherung angesetzt und die über S 1.000,-- hinausgehenden Kirchenbeitragszahlungen unberücksichtigt gelassen. Aufwendungen für die Kinder C…
42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…
7.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988) Rz 630a: Für ab 1. Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen…
…a ) - Lebensversicherungen (SL, Cf Leben, Ha Sterbegeldversicherung, SL) - Kirchenbeitragszahlungen (Vorauszahlungen) - diverse Spenden Was das Veranlagungsjahr 2008 anbelangt, so erfolgte bislang keine gesonderte Darstellung der einzelnen Sonderausgabenpositionen. II. Die Bestimmung des § 102 Abs. 2 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung des BGBl I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin X in der Beschwerdesache Y gegen den Bescheid des FA L vom 09.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
…setzte die belangte Behörde antragsgemäß die Einkommensteuer für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung des § 18 EStG 1988 Kirchenbeitragszahlungen in Höhe von EUR 221,00 sowie einen Pauschbetrag von EUR 60,00 fest. Aufgrund dieser Festsetzung ergab sich eine Nachforderung von EUR 507,00. Gegen diesen…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen RM-Verfahren wurden dem BFG der beantragte Abzug von Sonderausgaben für Personenversicherungen, Spenden und Kirchenbeitragszahlungen (§ 18 EStG 1988) sowie die Berücksichtigung von Kosten für den Pflegeheimaufenthalt des Gatten der Beschwerdeführerin (Bf) als außergewöhnliche Belastungen der Bf…
…40 für Fachliteratur sowie Kirchenbeitragszahlungen im Ausmaß von € 253,17 geltend. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 am 4. Februar 2011 und wich in diesem insofern von der Erklärung des Bw. ab, als es die Kirchenbeitragszahlungen lediglich iHv € 200…
…angeführten Betrag bei der Veranlagung erklärungsgemäß berücksichtigt. Im Zuge des Berufungsverfahrens beantragte die Bw. die zusätzliche Berücksichtigung von Kirchenbeitragszahlungen in Höhe von € 16,32. b.) Progressionsvorbehalt Das Finanzamt wendete bei der Einkommensteuerberechnung unter Bedachtnahme auf die deutschen Renteneinkünfte der Bw. den sog. "Progressionsvorbehalt" an…
…4/5/10 eingereichten Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2006 beantragte sie, als Sonderausgaben Personenversicherungsprämien von monatlich 30 Euro (= 360 € jährlich) sowie Kirchenbeitragszahlungen von 15,50 Euro 4 x jährlich (= 62 € im Jahr) zu berücksichtigen. Ferner sei sie - unter näherer Angabe der Leiden…
…312,00 € liegen würden, da die Kirchenbeitragszahlungen von 31,07 € nicht berücksichtigt worden seien und legte dazu eine entsprechende Beilage vor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.10.2024 wies das FA diese Beschwerde als unbegründet ab und führte dazu aus, dass der pauschale Freibetrag…
…€ 5.002,36 (davon "Reisekosten" € 646,36 und "Kosten für doppelte Haushaltsführung" € 4.356,00) geltend. Weiters beantragte er die Berücksichtigung von Kirchenbeitragszahlungen (€ 342,48) als Sonderausgabe. Mit Vorhalt vom 25.1.2019 wurde der Bf u.a. um Bekanntgabe ersucht…
…welcher der tarifmäßigen Versteuerung (§ 67 Abs. 10 EStG 1988) unterzogen wurde. In seiner Einkommensteuererklärung für 2009 machte der Bf neben Sonderausgaben (Kirchenbeitragszahlungen, Rückzahlung von Darlehen und Zinsen für Schaffung bzw. Sanierung von begünstigtem Wohnraum) auch diverse Werbungskosten geltend. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung vom 25…
…da die in der Vorhaltsbeantwortung vom 29.7.2013 eingelangten Unterlagen nicht verwertbar seien - die Versicherungsbestätigungen fehlten noch, bei den Kirchenbeitragszahlungen sei der Einzahlungstag großteils nicht lesbar bzw. dem Jahr der Zahlung nicht zuordenbar und für den Unterhaltsabsetzbetrag seien bisher überhaupt keine Nachweise erbracht worden. …
…des Pensionistenabsetzbetrages von EUR 400,00 wurden der Pauschbetrag für Sonderausgaben von EUR 60,-, sowie die vom Bf geltend gemachten EUR 105,48 für Kirchenbeitragszahlungen und EUR 195,- für Zuwendungen gemäß § 18 Abs 1 Z 7 EStG und die um den Selbstbehalt gekürzten außergewöhnlichen Belastungen…
…95,28 und 1.012,68 (sohin gesamt: 1.107,86), zu Darlehensrückzahlungen über Euro 7.016,53 und Kirchenbeitragszahlungen von Euro 155,00 bei. Im Zuge eines Vorhalteschreibens wurde abgeklärt, dass der Dienstort der Bf hinsichtlich ihrer Tätigkeit für die B-GmbH in Adr2…
…Abs. 8 EStG 1988). Im Zuge der Veranlagung ließ die Abgabenbehörde erster Instanz aufgrund eines Versehens sowohl die geltend gemachten Renten und dauernden Lasten als auch die Kirchenbeitragszahlungen unberücksichtigt. Mit Bescheid vom 31.05.2007 berichtigte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid vom 15.05.2007 gemäß …