7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
…18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 in Verbindung mit § 4a EStG 1988 und umgekehrt aus (VwGH 20.09.2006, 2001/14/0190). Diese zweckgewidmeten Beitragszahlungen können daher - soweit sie als Kirchenbeitrag anzusehen sind - nicht als Spenden nach § 4a EStG 1988 bzw. § 18 Abs. 1…
…der bekannten Identifikationsdaten eine Datenübermittlung erfolgen wird, es sei denn, dies wird ausdrücklich innerhalb einer Frist von zumindest vier Wochen untersagt. Rz 12029: Wird von einer Kirche oder Religionsgesellschaft für Beitragszahlungen mehrerer Beitragsverpflichteter ein gemeinsames Konto geführt, hat gemäß § 5 der Sonderausgaben-DÜV für die…
…auf elektronischem Wege abgegebenen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 machte er unter anderem Sonderausgaben aus dem Titel der Wohnraumschaffung (Darlehensrückzahlungen/Hausbau in Höhe von 3.415 €), Spenden an "O Deutschland e.V." (250 €) und von Kirchenbeiträgen an die freie Christengemeinde W (250 €…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. erklärte in seiner Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) für 2005 neben seinen nichtselbstständigen Einkünften u.a. die Zahlung des Kirchenbeitrages iHv. 98,00 € als Sonderausgabe und als Werbungskosten (unter der Kennzahl 723) Kosten der doppelten Haushaltsführung iHv. 999,00 €. Mit Vorhalt…
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im nunmehrigen Verfahrensstadium sind noch folgende Streitpunkte aufrecht: 1. Sonderausgaben a.) Berücksichtigung von Kirchenbeiträgen b.) Beiträge zur Schaffung von Wohnraum (Rückzahlung eines Bausparkassendarlehens) in Höhe von € 3.947,04 2. Der vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung angesetzte Betrag sei für den Bw…
…1 DE-USt, AÖF Nr. 283/1972). Die mit den Einrichtungen der katholischen Kirche verbundenen Tätigkeiten haben eine Reihe von umsatzsteuerlichen Zweifelsfragen entstehen lassen, zu denen nachstehend die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Finanzen bekanntgegeben wird: 1.1. Unter die Ausübung der öffentlichen Gewalt fällt die…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist der Sonderausgabenabzug für den entrichteten Kirchenbeitrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) des Beschwerdeführers (Bf) für 2017. Das Finanzamt FA (FA) verwehrte sowohl im angefochtenen Bescheid als auch in einer Beschwerdevorentscheidung (BVE) den Sonderausgabenabzug, weil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Pfarrpfründe, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GesmbH, Hofgasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.04.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 16.02.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Röm.-kath. Pfarrpfründe X, inX, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GesmbH, Hofgasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.04.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt…
…werden könne. In der ausführlichen Beschwerde legte der steuerliche Vertreter die Rechtsansicht der Bf. zur Rechtsnatur der Körperschaften öffentlichen Rechts der röm.-kath. Kirche Österreichs dar. Da der Verwaltungsgerichtshof der Ansicht der Bf. (und des UFS) in diesem Punkt in anderen Erkenntnissen (vgl VwGH 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Römisch-katholische Pfarrpfründe, vertreten durch K & E Wirtschaftstreuhand GesmbH, Hofgasse 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 18.04.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01.03.2011, betreffend…
…Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern vor. Der hieraus resultierende Steuerausfall muss von allen Steuerzahlern anteilig durch entsprechend höhere Steuerzahlungen kompensiert werden, damit das erforderliche Steueraufkommen realisiert werden kann. c) Die steuerliche Absetzbarkeit von Kirchenbeiträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 …
…geboren am 11223333 in C , im Jahr 2011 Studiengebühren in der Höhe von 720,00 € für den Lehrgang "Kirchenmusik" einbezahlt hat." In der Folge wurde die Beschwerdeführerin seitens des Finanzamtes gebeten, den beruflichen Zusammenhang zu erläutern sowie eine Arbeitgeberbestätigung und/oder einen Einnahmennachweis aus…
…Im Unternehmen der Berufungswerberin (Bw.) fand eine Außenprüfung statt, anlässlich der das Finanzamt von folgenden Prüfungsfeststellungen ausging: Die erklärte unternehmerische Tätigkeit bestehe in der beabsichtigten Vermietung der neu angeschafften Kirchenorgel mit fünf Wochenstunden an die Gemeinde. Als jährliches Mietentgelt wurde 3.000 € p.a.…
…Sterbekasse im Ausmaß von Euro 71, um die Summe aller Versicherungsprämien im Ausmaß von Euro 540, um den Kirchenbeitrag im Ausmaß von Euro 120, um Arbeitsmittel im Ausmaß von Euro 140 und um Krankheitskosten im Ausmaß von 200 Euro. Außerdem sei der Kinderfreibetrag für das…
…1967 abgewiesen. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass sich ihre Tochter in Berufsausbildung zur Religionslehrerin befinde und zwar in Form der Tätigkeit als Vollzeitmissionarin der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage. Dass es sich dabei um eine Berufsausbildung handelt habe der…
…482,17 Euro festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) in allen sieben Beschwerdesachen unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Unterliegt die „automatische“ Grundstücksübertragung aufgrund der Kirchenverfassung der Schenkungssteuer oder der Grunderwerbsteuer? 2. Ist die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß Art. 34 …
…Zeitpunkt des möglichen Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen. Der Beschluss der VERSAMMLUNG vom 4.Juni 2005 stellt den „Titel“ dar, aufgrund dessen es nach Art. 61 der Kirchenverfassung zum Eigentumserwerb kam. Dieser Beschluss ist daher das „Drehmoment“ für die Frage der „Unmittelbarkeit“ iSd Art. 34 …
…Religionsunterrichtsgesetz, BGBl. 190/1949 idgF wird der Religionsunterricht in den im § 1 Abs. 1 leg.cit. genannten öffentlichen Schulen durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Gemäß § 3 Abs. 1 Religionsunterrichtsgesetz werden die Religionslehrer an den öffentlichen Schulen, an…