…keine Bedeutung zu (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068; die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof damals belangte Behörde hatte aufgrund einer Gegenüberstellung der Studienordnungen und Studienpläne die Vergleichbarkeit der Studien aufgrund der weitgehend gleichen „Kernfächer“ angenommen; vgl. auch die von der Beschwerdeführerin im Vorlageantrag…
…Vergleichbarkeit der Studien ihrer Art nach abgesellt wird. Nicht den Kernbereich des Studiums betreffende Abweichungen zwischen den Studienplänen sei keine Bedeutung beizumessen. Anhand der Gegenüberstellung der Studienpläne (Prüfungsfächer) wird die Vergleichbarkeit aufgrund der weitgehend gleichen "Kernfächer" angenommen. Das Studium der Wirtschaftsinformatik in Linz ist jenem…
…August 2001, 97/14/0068 erachtete es der VwGH für die Überprüfung dieser Frage als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren. Um zu überprüfen, inwieweit die zwei Studien ihrer Art nach vergleichbar sind, hat der unabhängige Finanzsenat die…
… 34, Tz 76). Für die Überprüfung dieser Frage erachtet es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Eine frühe Spezialisierung auf eine bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre kann unter Umständen…
…ausgehändigt. Dazu wurde im Vorhalt erläutert, dass die angeführten Studien weitgehend die gleichen Kernfächer aufweisen und nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates eine Zwangsläufigkeit der der Bw. erwachsenen Kosten im Zusammenhang mit dem Studium ihrer Tochter an der Webster Universität Wien nicht gegeben sei. Die Bw…
…§ 34, Tz 76). Für die Überprüfung dieser Frage erachtet es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Ist von einer Gleichartigkeit der Studienmöglichkeiten auszugehen, trifft die Eltern weder eine…
…Universitäten könne von einer Gleichartigkeit der Studien nicht ausgegangen werden. Nicht einmal die Hälfte der - im Zuge seines technischen Studiums an der TU Wien vorgeschriebenen - Pflichtlehrveranstaltungen (die naturgemäß als "Kernfächer" anzusehen seien) würden im Studienplan der Universität Klagenfurt angeboten. Nicht unerwähnt lassen wolle er auch…
…2000, 98/15/0098). Während es bei gereiften Menschen möglicherweise hinreichen kann, eine Vergleichbarkeit von Studien allein an Hand der "Kernfächer" dieser Studien zu beurteilen und andere Faktoren hintanzustellen, würde bei Kindern und Jugendlichen eine derartige Betrachtungsweise zu kurz greifen. Hier kann es nicht allein…
…die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes erlassen. In der Begründung des neuen Bescheides führte das Finanzamt aus, dass die Ausbildung hinsichtlich der Kernfächer an einer Hauptschule der Ausbildung an der Skihauptschule in S. gleich zu setzen sei. Der Abschluss des Bildungsganges an beiden Schulen…
…Ausbildungsniveau und die spätere Berufslaufbahn des Ausgebildeten von Vorteil sein könne. Bei einem Vergleich von Universitäten untereinander seien die inländischen Studienordnungen heranzuziehen; sofern die Vergleichsstudien weitgehend die gleichen Kernfächer aufweisen, liege eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit im Sinne des EStG vor. Umweltwissenschaft ("Environmental Science") werde in Studiengängen…
…absolviert werden kann. Eine frühe Spezialisierung ist zwar für die Berufslaufbahn von Vorteil, führt allerdings bei gleichen Kernfächern von Studienrichtungen nicht zur Zwangsläufigkeit der Aufwendungen. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 26. Mai 2011 zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 34…
…dieses Studium auch an der Universität Klagenfurt angeboten und sei im Einzugsbereich des Wohnortes des Bw. daher eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gegeben. Bei gleichen Kernfächern (vgl. VwGH vom 7.8.2001, 97/14/0068) von Studienrichtungen und grundsätzlich gleichem Ausbildungsabschluss liege ein Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung…
…Klagenfurt das Bachelorstudium Romanistik angeboten werde, welches mit jenem an der Universität Graz vergleichbar sei. Bei gleichen Kernfächern von Studienrichtungen (VwGH 7.1.2001, 97/14/0068) und grundsätzlich gleichem Ausbildungsabschluss liege keine Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung vor. Mit Schreiben 16. November 2013 (eingelangt am…
…auswärtigen Berufsausbildung darauf hingewiesen, dass eine gleichartige Ausbildungsmöglichkeit in Wohnortnähe bestehe, da Lehrinhalte und Ausbildungsabschluss gleich seien. Bei gleichen Kernfächern stehe der Freibetrag nicht zu. Im Hinblick auf die Fahrtzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort wurde ausgeführt, dass die Zumutbarkeit gegeben sei, wenn die Fahrtzeit von…
…die es den AbsolventInnen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines gesicherten Grundwissens und methodischer Kompetenz in alle Rechtsgebiete einzuarbeiten. Diese Schulung in juristischen Schlüsselqualifikationen erfolgt durch eine intensive Beschäftigung mit den Kernfächern des geltenden Rechts (Privatrecht, öffentliches Recht), die mit jeweils steigenden Anforderungen in aufbauender…
…Voraussetzungen für die spätere Berufslaufbahn von Vorteil, führe dieser Umstand alleine noch nicht zu einer Zwangsläufigkeit der damit verbundenen Aufwendungen. Bei gleichen Kernfächern von Studienrichtungen komme es daher zu keiner Zwangsläufigkeit (VwGH 7.08.01, 97/14/0068). Bei der entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit sei nicht nur…
…8 EStG 1988 berücksichtigt. Die Berücksichtigung höherer tatsächlich nachgewiesener Kosten ist in jedem Fall unzulässig. Ein Studium im Ausland oder ein Auslandsaufenthalt bei gleichen Kernfächern von Studienrichtungen am Wohnort führt zu keiner Zwangsläufigkeit. Es ist durchaus üblich, dass Eltern im Interesse einer möglichst guten und…
…die Studenten u.a. Grundkenntnisse und rechtliche Grundlagen, die Schwerpunkte der zweiten Studienphase liegen in den Kernfächern des Studiums und die Studenten können sich für eine zusätzliche Spezialisierung entscheiden. Die letzte Phase ist der Anwendung des erworbenen Wissens in der Praxis gewidmet. In einer Ergänzung…
…der TU Wien besuchten Wahlfächer werden von der JKU Linz nicht angeboten. Ein Vergleich der beiden Masterstudien zeigt nicht nur erhebliche Unterschiede in den Wahlfächern, sondern bereits in den Pflichtfächern (Kernfächern). Während sich die Pflichtfächer an der JKU Linz auf Experimentalphysik und Theoretische Physik beschränken…
… 34, Tz 76). Für die Überprüfung dieser Frage erachte es der VwGH als ausreichend, die Unterscheidung auf die Kernfächer bzw. den Kernbereich des Studiums zu reduzieren (VwGH 7.8.2001, 97/14/0068). Eine frühe Spezialisierung auf einen bestimmten Bereich der Betriebswirtschaftslehre könne unter Umständen…