…auch darauf zu verweisen, dass in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung auf die Maßgeblichkeit des Kenntnisstandes des Antragsstellers für das Neuhervorkommen von Tatsachen bei der Wiederaufnahme eines Verfahrens auf Antrag hingewiesen wurde und der Beschwerdevorentscheidung diesbezüglich somit der Charakter eines Vorhalts zukommt (vgl. VwGH vom 29…
…eine Wiederaufnahme setze voraus, dass die Kenntnis der geltend gemachten Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Für die Frage des Neuhervorkommens sei der Kenntnisstand der Abgabenbehörde maßgebend, nicht jedoch, ob im Zeitpunkt…
…einheitlich beantwortet wird. Die Frage, dass es hinsichtlich des Hervorkommens neuer Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 1 lit b BAO auf den Kenntnisstand des Antragsstellers abzustellen ist, ist durch die im Erkenntnis angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt. Das vorliegende Erkenntnis weicht von dieser Rechtsprechung…
…ob Tatsachen neu hervorgekommen sind oder ob der Sachverhalt bereits vollständig offengelegt war. Es ist hier der Kenntnisstand und das Wissen des Beschwerdeführers maßgeblich und nicht jener der belangten Behörde bzw. des Gerichtes. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände…
…iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO auf den Kenntnisstand des Antragsstellers abzustellen ist, ist durch die im Erkenntnis angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt. Das vorliegende Erkenntnis weicht von dieser Rechtsprechung nicht ab. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher nicht zulässig. Linz, am…
…Darin brachte der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin vor, dass das Finanzamt auf seine rechtliche Argumentation, dass für die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht der Kenntnisstand des Antragsstellers, sondern jener der Abgabenbehörde (im Zeitpunkt des Erlassens der ursprünglichen Bescheide) entscheidend sei, nicht eingegangen worden wäre. In seinen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 28.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 28.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vom 3. April 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach vom 1. März 2016 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Verfahren Einkommensteuer 2012 und 2013…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen des Bw., vom 2. Jänner 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Wiederaufnahme der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 1999 gemäß § 303 Abs 4 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie gegen die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheide 1999, sämtliche vom 27. Dezember 2005…
…BAO, § 307 Tz 3 mit Judikaturnachweisen). Das Hervorkommen von Tatsachen (und Beweismitteln) ist nach herrschender Ansicht aus Sicht des jeweiligen Verfahrens, das wiederaufgenommen werden soll, zu beurteilen. Maßgeblich ist der Kenntnisstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. Ritz, BAO4, § 303 Tz 14 mit weiteren Nachweisen). Im gegenständlichen…
< Einkünfte der Gattin: Als weiteres Argument wird die Einkunftserzielung der Gattin des Berufungswerbers als Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung angeführt. Durch die Betreuung der Eltern und Großmutter würde die Gattin Beträge erhalten, welche wesentlich zum Familieneinkommen beitragen. Für diese Tätigkeiten würde sie unregelmäßig…
…Für das FA war der konkrete Kenntnisstand des BF welche Flächen als Bauland gewidmet werden sollten, in letzter Konsequenz nicht entscheidend. Das BFG folgt dieser Ansicht des FA dem Grunde nach. Der Kenntnisstand des Käufers über die vom Käufer flächenmäßig geplanten Umwidmungen allein kann dabei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sera Trust GmbH, Gablenzgasse 11/4. Stock, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11…
…der Zeitpunkt der Berechnung und Verbuchung des Rest-Geschäftsführerbezuges 2000) sei den Betriebsprüfern (Betriebsprüfungen zur Abp.Nr.2 und ABpNr.) und damit auch dem Finanzamt bekannt gewesen. Dem Finanzamt sei der Kenntnisstand der Betriebsprüfer zuzurechnen. Dem bekämpften Bescheid läge eine geänderte Rechtsansicht der Abgabenbehörde zugrunde…
…2008/15/0005 , 0006). In Anbetracht vorstehender Ausführungen verbleibt behufs des Kenntnisstandes des FA Wien 12/13/14/ Purkersdorf im Zeitpunkt der Erlassung der Feststellungs-(erst)bescheide für die 2007 bis 2010 festzuhalten, dass sich dieser - aus an oberer Stelle ausführlich dargelegten Gründen - einzig und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Karl Hepperger, Müllerstraße 27, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 14. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck…
…ein medizinischer Zusammenhang zwischen Zuckerkrankheit und Hörverlust nach dem Kenntnisstand der Medizin als erwiesen gilt und - bejahendenfalls - ob bei der Beschwerdeführerin ein solcher Zusammenhang herstellbar ist (wobei - wenn ein medizinischer Zusammenhang zwischen Zuckerkrankheit und Hörverlust nach dem Kenntnisstand der Medizin als erwiesen gilt - im Falle…
…nach informiert (lt. AV 28.Juli 2014 "öffentliche Pension und Firmenpension neben der inländischen Pension"). Unbekannt waren jedoch die Höhe der ausländischen Rentenbezüge und die näheren Umstände der "Firmenpension". Der abgabenbehördliche Kenntnisstand zum Lebensmittelpunkt der Bf beschränkte sich auf deren österreichische Wohnsituation bzw. Zustelladresse bzw…
…der zweiten, dem Finanzamt erst am 31. Dezember 2002 bekanntgewordenen Beteiligungsrunde datiert vom 28. Mai 2002: Wenn man nicht auf den Kenntnisstand des Finanzamtes, sondern auf die tatsächliche Formation der Mitunternehmerschaft abstellt, wurden den Finanzämtern niemals alle diesbezüglichen Gesellschaftsverträge (zumindest in Ablichtung) bekannt, sodass jedenfalls…