…räumlichen Nähe, insbesondere zum Wohnort aber auch zum Dienstort der Bw ist auch hier zweifellos von einer Kenntnis der günstigen Verpflegsmöglichkeiten auszugehen. Für ein Fremdpraktikum in R am 23.6.2009 hat das Finanzamt das von der Bw geltend gemachte Tagesgeld und Kilometergeld versagt. Dies…
…122) ist allerdings davon auszugehen, dass sich der Steuerpflichtige die erforderlichen Informationen beschaffen konnte und ein Verpflegungsmehraufwand infolge Kenntnis günstiger Verpflegungsmöglichkeiten nicht mehr besteht. Die regelmäßige wiederkehrende Tätigkeit im Sinne von LStR 2002 Rz 301 zweiter Teilstrich erfolgte erst ab September, sodass die vorhergehenden Reisen…
…Verkehrsmittel trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen grundsätzlich möglich gewesen ist. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Verpflegungsmehraufwand anlässlich von Reisen 1.1. Kenntnis günstiger Verpflegungsmöglichkeiten ("Einsatzgebiet") Gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind als Werbungskosten abzugsfähig auch "Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft…
…außerhalb des Haushaltes einzunehmen. Verpflegungsmehraufwendungen werden in Zusammenhang mit einer Reise deshalb angenommen, weil der Steuerpflichtige mangels Kenntnis günstiger Verpflegungsmöglichkeiten am Reiseort typischerweise höhere Aufwendungen zu tätigen hat als in einer gewohnten Umgebung. Die auch in gewohnter Umgebung anfallenden Verpflegungsaufwendungen sind nicht absetzbar (§ 20 EStG…
…weil der Steuerpflichtige mangels Kenntnis günstiger Verpflegungsmöglichkeiten am Reiseort typischerweise höhere Aufwendungen zu tätigen hat als in seiner gewohnten Umgebung. Bei längeren Aufenthalten am Reiseort wird in typisierender Betrachtung angenommen, dass die Kenntnis über günstige Verpflegungsmöglichkeiten erworben wurde und daher nicht mehr höhere Verpflegungsaufwendungen anfallen…
…Fahrzeuges (der Lok) einen (weiteren) Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet hat bzw. auf Grund der Häufigkeit seiner Außendienste und auch wegen der bereits im Vorjahr immer wieder durchgeführten Fahrten (eine angemessene Anlaufphase ist daher gegeben) ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten entlang des Schienennetzes, an den bzw…
…auch hinsichtlich seines Fahrzeuges (dem Lkw) einen (weiteren) Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet hat bzw. auf Grund der Häufigkeit seiner Außendienste ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in den oben bezeichneten Gebieten besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Für diese Beurteilung ist allein entscheidend…
…da um Mehraufwendungen für Verpflegung, die üblicherweise unter das Abzugsverbot gemäß § 20 EStG fallen, im Rahmen von beruflichen Reisen mangels Kenntnis der günstigen Verpflegungsmöglichkeiten abzugelten. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Tagesgeldern ist u.a. das Vorliegen einer beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs…
… auf Grund der Häufigkeit ihrer Kurstage kann davon ausgegangen werden, dass sie ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten am Studienort besaß und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Das wiederkehrende Bereisen führte zu einer Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten und war daher im Beschwerdejahr jedenfalls…
… auf Grund der Häufigkeit seiner Kurstage im Vorjahr kann davon ausgegangen werden, dass er ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in Y besaß und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Das ständige Bereisen führte zu einer Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten und war daher im…
…und ist davon auszugehen, dass der Bf. nach Ablauf der Anfangsphase ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesem Gebiet besaß und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat)]. Hinsichtlich der Nächtigungskosten ist Folgendes festzuhalten: Der Bf. hat glaubhaft dargetan, dass er während seines zwei Monate…
…für eine Anfangsphase von fünf Tagen das Tagesgeld berücksichtigt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesen Gebieten besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Zum Vorbringen des Bf., dass er nicht mit einem Pkw…
…der Fahrten in diese oben genannten Gebiete (vgl. die Fahrerabrechnung) ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesen Gebieten besaß und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Für diese Beurteilung war entscheidend, ob und in welcher Intensität (Dichte) die…
…in die oben genannten Gebiete (vgl. die "Reisekostenabrechnung Ausland für Grenzgänger") ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesen Gebieten besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Für diese Beurteilung ist allein entscheidend, ob und in welcher Intensität …
…die Aufstellung der Fahrten des Berufungswerbers bzw. die Reisekostenabrechnung 2007) ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesen Gebieten besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Für diese Beurteilung ist allein entscheidend, ob und in welcher Intensität (Dichte…
…Außendienstmitarbeiter der XY hinsichtlich des Zielgebietes "Bezirk Fl" einen weiteren Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet hat bzw. auf Grund der Häufigkeit seiner Außendienste ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesem Einsatzgebiet besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Für diese Beurteilung ist allein entscheidend…
…alternativ auch hinsichtlich seines Fahrzeuges (dem Lkw) einen (weiteren) Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet hat bzw. auf Grund der Häufigkeit seiner Außendienste ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in den 13 Einsatzgebieten besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Für diese Beurteilung ist allein entscheidend…
…dem Lkw) einen (weiteren) Mittelpunkt seiner Tätigkeit begründet hat bzw. auf Grund der Häufigkeit seiner Außendienste ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten im bereisten Gebiet besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch gemacht hat. Das ständige Bereisen führt eben zu einer Vertrautheit mit den jeweiligen örtlichen…
…in seinem Einsatzgebiet (Zielgebiet) (= oberösterreichisches Autobahnnetz) und auf Grund der dort zumindest auch schon bereits im Vorjahr immer wieder durchgeführten Fahrten - eine angemessene Anlaufphase ist hier daher gegeben - ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesem Gebiet besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch macht…
…Großes Walsertal, Klostertal und Montafon samt Silbertal und auf Grund der bereits im Vorjahr in dieses Zielgebiet immer wieder durchgeführten Fahrten (eine angemessene Anlaufphase ist daher gegeben) ausreichend Kenntnis hinsichtlich günstiger Verpflegungsmöglichkeiten in diesem Gebiet besitzt und von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch macht. Dieses Einsatzgebiet…