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BFG RV/6300007/2019Stattgabe der Beschwerde eines Geschäftsführers einer GmbH, weil er die ihm vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG laut Aktenlage nicht begangen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss29.09.2020

…damit abfindet. Eine bloße (grobe) Fahrlässigkeit hinsichtlich der Unterlassung der Entrichtung oder Abfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfüllt den Tatbestand nicht. Trifft also jemanden lediglich ein Überwachungsverschulden, weshalb er nicht erkannt hat, dass er nicht fristgerecht die Lohnabgaben entrichten oder abführen wird, und…

UFSF FSRV/0014-F/03Steuerhinterziehungen eines pfuschenden Finanzbeamten, welcher - teilweise in Kenntnis der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen - die Erstellung von Voranmeldungen unterlässt und auch seinem Auftraggeber nichts von dieser abgabenrechtlichen Verpflichtung berichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003Teil 1/2

…die Voranmeldungszeiträume Oktober 1999 und Jänner bis Dezember 2000 durch sein Verhalten den Tatbestand von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG verwirklicht und betreffend die Monate Jänner 1997 bis November 2001 eine vorsätzliche nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung bzw…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…dass der Genannte diesbezüglich lediglich schuldig ist, vorsätzlich nicht spätestens bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt ATS 55.806,00 entrichtet und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG begangen zu haben. I.3. In Neubemessung der…

UFSS FSRV/0005-S/05Elektromeister in Geldnöten, schuldhaft keine Selbstbemessungsabgaben entrichtend, doppelt bestraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

…Zeiträume mit der Strafverfügung vom 26. September 2002 abgestraft wurden. Das gegen den Beschuldigten eingeleitete Strafverfahren, er habe betreffend diese Zeiträume eine vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung von Lohnabgaben und Kammerumlagen gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten…

UFSS FSRV/0004-S/05Holzschlägerer, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.05.2005Teil 1/2

… die Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der zumindest verspätet bekannt gegebenen Lohnabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit wurde offenkundig vom Erstsenat nicht aufgegriffen. Z hat daher eine vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung bzw. Abfuhr von Lohnsteuern in Höhe von ATS 5…

UFSL FSRV/0072-L/09Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.08.2010

…ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht nachweisbar, sodass es an einem wesentlichen Tatbestandsmerkmal des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG fehle. Kein Zweifel bestehe aber am Vorliegen des Vorsatzes im Hinblick auf die nicht zeitgerecht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen…

BFG RV/5300010/20161. Fahrlässige Verkürzungen österreichischer Abgaben durch einen Fahrzeughändler, welcher mit Unterstützung eines deutschen Steuerberaters eine Niederlassung in Deutschland vortäuscht und deutsche Abgaben vermeiden will; 2. Strafbemessung unter Bedachtnahme auf eine überlange Verfahrensdauer; 3. Kostenersatz für Sachverständigen-Gutachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.07.2018Teil 1/2

…und 2007) konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (siehe dazu im Detail zuletzt VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029) oder wegen vorsätzlich nicht bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen nach …

UFSK FSRV/0022-K/05Strafberufung eines mehrfach vorbestraften, Abgaben hinterziehenden Immobilienmaklers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.01.2006

…vollendeter und teils versuchter Hinterziehung von Umsatzsteuer und Einkommensteuer betreffend die Veranlagungsjahre 1995 bis 1997 und in Bezug auf die P GmbH wegen vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtungen von Umsatzsteuervorauszahlungen in den Jahren 1996 und 1998 sowie wegen einer hinterzogenen…

UFSK FSRV/0014-K/05Langjährige Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen in Geldnot befindlichen Inhaber einer Putzerei; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.01.2006Teil 1/2

…sohin betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner und Februar eine vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von ATS 57.785,-- (umgerechnet € 4.199,39; 01/01 ATS 24.788,-- + 02/01 ATS 32.997,--) und damit Finanzordnungswidrigkeiten nach …

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…1.828,00) waren am 17. September 2001 fällig, eine Entrichtung bzw. Bekanntgabe der geschuldeten Abgaben bis zum Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte jedoch nicht (siehe die genannte Buchungsabfrage; der als Datum der Bekanntgabe vermerkte 19. Oktober 2001 ist offenbar - da…

UFSL FSRV/0044-L/03Umsatzsteuerliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eines türkischen Imbißlokales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2004

…zum Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag nach Fälligkeit: Als erfahrener Unternehmer war K, wie von ihm auch nicht bestritten, die normale Fälligkeit der Vorauszahlung am 15. des jeweils zweitfolgenden Monats bekannt. Dies wäre im gegenständlichen Fall der 15. Mai 2001 gewesen. Eine Entrichtung erfolgte…

BFG RV/7300033/2025Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer, Finanzordnungswidrigkeiten, belangter Verband, gescheiterte Selbstanzeige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025Teil 1/2

…und Umsatzsteuer, im Zeitraum 11/2018-07/2021 wurden nicht spätestens bis zum fünften Tag nach Fälligkeit abgeführt. Die verspätete Meldung, welche als konkludente Selbstanzeige gewertet wurde, bewirkte mangels fristgerechter Entrichtung keine Straffreiheit. Darüber hinaus wurde es im Zeitraum 06/2020-09/2021 unterlassen, Umsatzsteuervoranmeldungen…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 1/3

…1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (siehe dazu im Detail zuletzt VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029) oder wegen vorsätzlich nicht bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen nach …

BFG RV/6300022/20181. Unterbleibende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer eines Konsulenten für Rechtssachen 2. Nicht feststellbare seelische Belastung infolge der Erwartung des Einschreitens der Finanzstrafbehörde 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019

…die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. 5. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG machte sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise die obgenannten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit…

BFG RV/6300006/2018Finanzordnungswidrigkeiten eines Geschäftsführers, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019Teil 1/2

…die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. 7. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise die obgenannten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit…

BFG RV/2300009/2016Nicht erweisliche Wissentlichkeit in Bezug auf die Fälligkeit der eigenen Umsatzsteuervorauszahlung auf Seite einer langjährigen Transportunternehmerin, welche den Fuhrpark und die Maschinen ihres Unternehmens an eine GmbH zu überhöhten Marktpreisen veräußert und dabei zwecks Abgabenbetrug zu Unrecht in gelegten Rechnungen jeweils angibt, den vollen Kaufpreis mit Datum der Rechnungslegung erhalten zu haben.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.06.2017

…1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (siehe dazu im Detail zuletzt VwGH 22.10.2015, Ro 2015/16/0029) oder wegen vorsätzlich nicht bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen nach …

UFSL FSRV/0040-L/07In Finanznot befindlicher Hotelier, keine Lohnabgaben abführend bzw. entrichtend, sein Verschulden trotz drückender Beweislage leugnend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.04.2010

…der nicht abgeführten Lohnsteuern und nicht entrichteten Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen durch den Fiskus festgestellt werden. Der Berufungssenat hegt daher keine Zweifel, dass S in Anbetracht seiner drückenden Finanznot absichtlich die zeitgerechte (bzw. die auch nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte) Abfuhr bzw. Entrichtung…

BFG RV/7300028/2026Schwester des faktischen Geschäftsführers übernimmt proforma die Geschäftsführerinnenposition, ohne selbst abgabenrechtliche Pflichten auszuüben; völlige Vernachlässigung aller Sorgfaltspflichten, aber Verfolgungsverjährung zum Zeitpunkt der Einleitung des Finanzstrafverfahrens.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.09.2026

…Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit a FinStrG betrifft die nicht fristgerechte Meldung oder Entrichtung der Umsatzsteuervoranmeldung 01/2021 bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, somit bis zum 20. März 2021. Die Einleitung der Finanzstrafverfahren gegen die Beschuldigte ***Bf1*** erfolgte mit Verfügungen der…

BFG RV/1300007/2015Abgabenhinterziehungen eines Einzelunternehmers und Geschäftsführers einer GmbH; keine finanzstrafrechtliche Exkulpierung des Geschäftsführers durch bloße Erklärung gegenüber den Gesellschaftern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2016

…durch die durch ihn nicht erfolgte Entrichtung bekannt. Einzige Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vom Eventualvorsatz umfasste Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag der Fälligkeit. Strafbefreiend wirkt aber, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die…

UFSS FSRV/0026-S/05Unterlassene Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Bordellbetreiber.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

…allfälligen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG noch durch keine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt worden ist. Eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG hat statt dessen zu verantworten, wer zumindest bedingt vorsätzlich Umsatzsteuervorauszahlungen nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…