…deren Schuldner seine Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat. Die Befreiung der Ausschüttung bzw. ausschüttungsgleichen Erträge, soweit sie auf inländische Beteiligungserträge entfallen, ist erforderlich, um insoweit eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, da ein KESt-Abzug bereits bei der Ausschüttung an den Kapitalanlagefonds bzw. das …
Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 13, sind die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte…
…Zinsen entfällt im Geltungsbereich der neuen Zinsenendbesteuerung und bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt. Der solcherart begünstigte Personenkreis umfasst auch jene Beamte des International Institute for Applied Systems Analysis (IIASA), die gemäß …
…270/1954, genießt das italienische Kulturinstitut in Wien Befreiung von allen direkten Steuern. Das Institut ist demnach auch berechtigt, Befreiung von der 22-prozentigen Kapitalertragsteuer hinsichtlich der für den amtlichen Aufgabenkreis benötigten finanziellen Mittel in Anspruch zu nehmen. 1. Februar 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge der Einkommensteuererklärung 2022 beantragte der Beschwerdeführer (Bf) die KESt-Befreiung gemäß § 124b Z 185 lit d EStG für Tilgungsträger hinsichtlich der einbehaltenen Kapitalertragsteuer idHv insgesamt € 8.672…
…könnten aber Ausgaben zur Anschaffung junger Aktien nur von natürlichen Personen als Sonderausgaben berücksichtigt werden, die KESt-Befreiung gelte daher nicht für juristische Personen. Weiters wurde der Antrag der Bw. vom März 2007 auf Rückzahlung mit gesondertem Bescheid vom 12.11.2007 als unbegründet abgewiesen…
…die Schlussbesprechung festgestellt, dass nach Auffassung des BMF ab 1. Jänner 2008 für Zinserträge aus Investmentfonds aus festverzinslichen inländischen Wertpapieren iZm dem Forstbetrieb keine Kapitalertragsteuer abgeführt und eine KESt-Befreiungserklärung nicht zulässig sei. Für diese Zinseinkünfte sei daher eine Kapitalertragssteuerpflicht gegeben. Im 1. Halbjahr 2010…
…wenn dieser den Abzugsverpflichteten zum Unterlassen des KESt-Abzuges veranlasst hat (vgl. Jakom/Maschner, EStG-Kommentar4, § 95, Rz 37). Dies ist auch dann der Fall, wenn die Voraussetzungen für eine ursprünglich abgegebene Befreiungserklärung wegfallen und der Verpflichtung zur Abgabe einer Widerrufserklärung nicht entsprochen wird. ad…
…einer Befreiungserklärung. Diese generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO gehe als speziellere Norm dem § 1 Abs. 3 Z 3 KStG vor, weil sie eine Ausnahme vorsehe. Die Abgabe einer Befreiungserklärung sei in diesem Fall entbehrlich und könne keine Voraussetzung für die KESt-Befreiung sein…
…und könne keine Voraus-setzung für die KESt-Befreiung sein. Diese Regelung des § 45 Abs. 2 BAO befreie umfassend von der Ertragsteuerpflicht. Da die Kapitalertragsteuer nur eine spezielle Erhebungsform der Körperschaftsteuer sei, trete im konkreten Fall konsequenterweise auch eine Befreiung von der beschränkten Steuerpflicht ein…
…einer Befreiungserklärung. Diese generelle Abgabenbefreiung des § 45 Abs. 2 BAO gehe als speziellere Norm dem § 1 Abs. 3 Z 3 KStG vor, weil sie eine Ausnahme vorsehe. Die Abgabe einer Befreiungserklärung sei in diesem Fall entbehrlich und könne keine Voraussetzung für die KESt-Befreiung sein…
…Körperschaften und inländische Betriebsstätten von EU/EWR-Körperschaften (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c), sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, unter die KESt-Befreiungsbestimmung des § 94 Z 2 EStG 1988. Erfolgt eine als verdeckte Ausschüttung qualifizierte Vorteilsgewährung an einen mittelbaren Gesellschafter oder an eine dem…
…somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß § 5 KStG 1988 oder anderen Bundesgesetzen von der KSt-Pflicht befreit sind. In sachlicher Hinsicht korrespondiert die KESt-Befreiung mit den KSt-Befreiungen gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 für diese Steuerpflichtigen. 29.6.6…
…unterliegen sie der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 KStG 1988. Auch steuerpflichtige Depotübertragungen von Wertpapieren an den Begünstigten können unter die Befreiung fallen, weshalb ein KESt-Abzug nicht stattzufinden hat. Da es sich bei diesen Sachzuwendungen um entgeltliche Vorgänge handelt, sind die Wertpapiere mit den…
…Rechnung angegebenen Anschrift 1150 Wien, R-Gasse, im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinen tatsächlichen Betriebssitz mehr gehabt. Diese Feststellung gründet sich insbesondere auf die Befragung des dortigen Hausbesitzers- bzw. verwalters G.M., wonach das Mietvertragsverhältnis mit der Z-GmbH am 1. Juli 2003 begonnen habe und…
Wird eine österreichische Kapitalgesellschaft mittelbar (über eine österreichische, doppelstöckige Personengesellschaft) zu 100% von einer französischen Kapitalgesellschaft gehalten, unterliegt die Ausschüttung der österreichischen Kapitalgesellschaft in sinngemäßer Anwendung von § 94 Z 2 Teilstrich 1 und 2 EStG 1988 nicht dem Kapitalertragsteuerabzug in Österreich, wenn die Beteiligung funktional…
…§ 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 (Rz. 1473 KStR 2001) KESt-Befreiung für Landesfeuerwehrverband Sachverhalt: Der Landesfeuerwehrverband (LFV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, der der Landesfeuerwehrkommandant vorsteht. Der LFV ist den auf Gemeindeebene angesiedelten Feuerwehren "vorgelagert". Dem LFV fließen neben Anteilen aus der Feuerschutzsteuer…
…der Befreiung ausgenommen werden Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988, deren Schuldner die Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat. Werden daher im Rahmen von Zwischenbankgeschäften an ausländische Kreditinstitute inländische Portfoliodividenden bzw. dividendenähnliche Erträge (Substanzgenussrechte, Partizipationskapital iSd BWG) gezahlt, hat ein KESt…
…Feststellungsbescheides, mit dem die Unrichtigkeit der KESt-Befreiung ausgesprochen wird, gilt der seit dem letzten Kuponstichtag entstandene Zinsertrag als zugeflossen bzw. gelten die Wertpapiere als veräußert. Bei nachfolgendem Zufluss der Kuponzinsen ist ein KESt-Abzug in voller Höhe vorzunehmen. Beispiel: jährlicher Zinskupon 4% p.a.…
…wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nicht mehr vorliegen (zB Kapitaleinkünfte nicht mehr zu seinen Betriebseinnahmen gehören). Die Freistellung der Kapitaleinkünfte vom Steuerabzug endet mit der Abgabe einer derartigen (schriftlichen oder digitalen) Widerrufserklärung. Weiters endet die KESt-Abzugsbefreiung mit der Zustellung eines Feststellungsbescheides an das…