…6 EStG iVm § 8 Abs. 4 Z 1 KStG in der im Jahr 1993 geltenden Fassung bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben Verluste abzuziehen waren, die in den vorangegangenen sieben Jahren entstanden waren, sofern diese Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt wurden und die Verluste…
…das Jahr 2000 erhob die BW durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Berufung und begründete dies im wesentlichen damit, dass sich die Berufung gegen die Nichtberücksichtigung der Verlustvorträge aus der S GmbH in Höhe von S 4.174.828,00 richte. Die Zusammensetzung und Entstehung dieser…
…besteht bzw. in dem der Anspruch entstanden ist. Dieser Anspruch - auch auf bedingte Kündigungsentschädigung - ist im Zeitpunkt der arbeitsrechtlichen Beendigung des Dienstverhältnisses im Jahr 2008 entstanden." Mit Schreiben vom 3. November 2009 beantragte der Berufungswerber die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz und…
… 18 KBGG, im Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 21 KBGG) eine bestimmte Einkommensgrenze (§ 19 KBGG) erreicht. Die Rückzahlung ist im Fall von verheirateten oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern von den Eltern des Kindes zu leisten, sofern die beiden Elternteile über ein entsprechendes Gesamteinkommen verfügen…
… 18 KBGG, im Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 21 KBGG) eine bestimmte Einkommensgrenze (§ 19 KBGG) erreicht. Die Rückzahlung ist im Fall von verheirateten oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern von den Eltern des Kindes zu leisten, sofern die beiden Elternteile über ein entsprechendes Gesamteinkommen verfügen…
…Verlusten vorangegangener Jahre nicht mehr zu. Die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes des Mantelkaufes bringt somit die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit sich. Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen…
…des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Der Abgabenanspruch für die Anspruchszinsen 2000 entsteht demnach (in Analogie zur Entscheidung des VwGH 92/17/0166, vom 23.6.1994 zu Stundungszinsen) laufend während des…
…Entstehung des Abgabenanspruches ein und berühren andererseits Bestand oder Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung. Im gegenständlichen Fall wurde für die Schenkung im Jahre 1997 in Österreich Schenkungssteuer vorgeschrieben. Die ausländische Schenkungssteuer wurde gemäß § 48 BAO angerechnet. Durch eine weitere Schenkung im Jahre…
…nur im Jahr des Entstehens, sondern auch in den Jahren der Leistung zwangsläufig ist (vgl. dazu VwGH 15.9.1999, 93/13/0057, sowie VwGH 26.7.2000, 95/14/0161, betr. die Hingabe eines Heiratsgutes bzw. eines Ausstattungsbetrages). Eine willkürliche Verlegung des Zeitpunktes der…
…Kommentar, § 9, Tz 11). Eine Rückstellung könne aber nur im Jahr des Entstehens des Schuldgrundes oder der Aufwandsursache gebildet werden; eine unterlassene Rückstellung könne in einem späteren Jahr nicht nachgeholt werden. Wenn die Bildung einer Rückstellung unterblieben sei, müsse bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs…
…Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzten Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Nach dem Normzweck des § 205 BAO gleichen Anspruchszinsen die Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile aus…
…festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Der Bestreitung der Anspruchszinsen mit der Begründung, der zugrundeliegende Sachbescheid…
…oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus Aufhebungen von Abgabenbescheiden, Bescheiden, die aussprechen…
…festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). [...] (2) Die Anspruchszinsen betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von…
…Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Die Anspruchszinsen betragen nach § 205 Abs. 2…
…Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Die Anspruchszinsen betragen nach § 205 Abs. 2…
…Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus Aufhebungen von Abgabenbescheiden (lit. a)…
…sind gemäß § 205 Abs. 1 BAO für den Zeitraum ab dem 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen…
…Körperschaftsteuer, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Die Bekanntgabe der Zinsen über die Jahre 2002 und 2003 sei mit Bescheiden vom 27. Jänner 2009 erfolgt. Somit…