…eine zurück wirkende vertrauensbildende Auswirkung zugestehen wollte, wäre für die Bf im Hinblick auf die Judikatur des EUGH und des VwGH zum Irrtum und zum damit im Zusammenhang stehenden Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Eingangsabgaben nichts gewonnen; was vom BFG weiter unten noch…
…Bf den Irrtum vernünftigerweise nicht habe erkennen können und zur Frage, ob sie gutgläubig gehandelt hat, sind aber nicht mehr anzustellen, weil ein Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung bereits dann nicht begründet ist, wenn eine der drei geforderten Voraussetzungen fehlt (vgl. VwGH 14.12…
…eine nicht verbindliche Auskunft - wie hier die Einreihung der Gitterstreifen gemäß der Urfassung der ETOS-Erledigung gggg in die Position 7010 400 99 TARIC - grundsätzlich binden und einen Irrtum der Zollbehörden im Sinne des Art. 119 ZK bewirken kann (vgl. VwGH vom 25.1.2018…
…Informationen, wie die Maschenweite und das Quadratmetergewicht gefehlt. Ein Irrtum in der falschen Rechtsanwendung kann "nur" dann bestehen, wenn eine Anmeldung alle notwendigen und zutreffenden Abgaben, aber eine unzutreffende Warennummer enthält, somit erkennbar unschlüssig ist und dennoch angenommen wird (VwGH vom 21.11.2017, Ra…
…wurde. Die Beschwerdeführerin konnte glaubhaft und leicht nachvollziehbar darstellen, dass ihr beim Ausfüllen der Erklärung ein Irrtum unterlaufen ist. Einwendungen des Finanzamtes dagegen liegen nicht vor. Warum das Finanzamt trotz Einreichung der Umsatzsteuersteuererklärung eine Schätzung vorgenommen hat, ist nicht nachvollziehbar. In der Beschwerdevorentscheidung hat das…
…im Wesentlichen vor, dass das Argument, eine Aussetzung der Einhebung sei in Verfahren vor den Höchstgerichten nicht vorgesehen, die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 27.6.1996, B 131/95) negiere, der die damals wie hier vertretene Auffassung als grundlegend verfehlt beurteilt habe. Daher wären die…
…der Steuerpflichtige ansässig sei, spätestens am 30.September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen müsse. Diese Bestimmung sei für alle Mitgliedstaaten verbindlich und es handle sich bei dieser Frist um eine nicht erstreckbare Fallfrist (VwGH 25.4.2002, 2000/15/0032). Ob die Verspätung…
Im anhängigen Verfahren wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, auf welche die genannten Voraussetzungen zutreffen. Maßgeblich waren im Wesentlichen Sachverhaltsfragen. Im Übrigen stützt sich die Entscheidung auf die genannten gesetzlichen Bestimmungen bzw. die angeführte, durchwegs gefestigte VwGH-Judikatur. Graz, am 20. November 2017
Bei Würdigung aller Umstände würde ein verständiger Abgabepflichtiger von der Aufrechterhaltung der auf § 6 Abs. 3 UStG 1994 fußenden Erklärung (Option in die Steuerpflicht) absehen. Für Kleinunternehmer sieht § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 eine Steuerfreiheit unter Verlust des Vorsteuerabzugs vor (sog. unechte Befreiung…
Hatten alle von der Prüferin beanstandeten Rechnungen - wie im Einzelnen erörtert - Rechnungsmängel und kommt betreffend die H. E-Rechnungen (Gutschriften) ein Vorsteuerabzug aus einem weiteren Grund nicht in Betracht, kann den in der Gegenäußerung zur Stellungnahme der BP geschilderten Umständen eine entscheidungswesentliche Bedeutung nicht beigemessen…
…4 B-VG zulässig ist. Der Ausspruch ist kurz zu begründen (§ 25a Abs. 1 VwGG). Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist eine Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
…der Gegenleistung hinausgehenden Begründung fehlt. Dieser Mangel wurde allerdings durch die Berufungsvorentscheidung behoben. Begründungsmängel können nach der Rechtsprechung des VwGH im Rechtmittelverfahren saniert werden; insbesondere kann die Begründung einer Berufungsvorentscheidung einen Begründungsmangel im Erstbescheid sanieren (vgl. VwGH 20.9.1978, 0198/76; 17.2.1994…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Tyroconsult Steuerberatungs und Revisions GmbH, Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 24. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. Juli…
…1 Z 4 UStG 1994). Dieser kann nicht durch das Rechnungsdatum ersetzt werden (vgl. VwGH 22.4.2009, 2006/15/0315). Auch dieses Merkmal fehlt. Damit wäre im Veranlagungsjahr 2006 der Vorsteuerabzug im Ausmaß von EUR 65.120 jedenfalls ausgeschlossen gewesen. 2.4 Zusammenfassung Zusammenfassend…
Bei der Ermessensübung ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, ob sich aus der Berichtigung für die Partei wesentliche Auswirkungen ergeben. Daher werden in richtiger Ermessensübung im Allgemeinen nur sich geringfügig auswirkende Fehler nicht berichtigt werden (Ritz, Bundesabgabenordnung - Kommentar, 2. Auflage, § 293, Tz 10). Im…
…einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sollte mit § 293 Abs…
…Partei (§ 78) oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automatisationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeit berichtigen. Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 31.10.2000, 95/15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Adresse, Mitgliedstaat, vertreten durch WTH, Adresse2 gegen den gemäß § 293 BAO berichtigenden Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27.06.2012 betreffend Erstattung von Vorsteuern 04-06/2009 zu Recht…
…lt. EW-Akt EW-AZ1 des FinanzamtesX) x 747 m² x 3 : 2 = Steuerbemessungsgrundlage ATS 625.919, gerundet € 45.487. Infolge der dagegen erhobenen VfGH-Beschwerde (Geltendmachung von Verfassungswidrigkeit wg. Nichtdurchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat) hatte der UFS am 8…