1.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen Rz 46: Zu den Körperschaften öffentlichen Rechts zählen auch die gesetzlichen Interessensvertretungen in Form der Kammern, wie etwa die Apothekerkammer (§ 1 Abs. 2 Apothekerkammergesetz 2001, BGBl. I Nr. 111/2001; Ärztekammern (Österreichische Ärztekammer, § 117 Abs. 2 Ärztegesetz…
2.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988) 2.13.1 Begriff 2.13.1.1 Allgemeines Rz 287: Den kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG kommt eine Rechtsstellung zu, die sie in die Nähe der gesetzlichen Interessenvertreter der Arbeitgeber…
5.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen Rz 240: Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten, soweit sie von aktiven oder im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geleistet werden. Dies gilt auch für Beiträge an andere Berufsvertretungen und Interessensverbände im Sinne des § 16 Abs…
…eingereichten Erklärung festgesetzt. Die als Werbungskosten beantragten Beiträge in Höhe von 231,12 € wurden nicht berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, dass die vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbanden und Interessenvertretungen (z.B. Gewerkschaftsbeitrage) bereits bei der laufenden Lohnverrechnung Berücksichtigt worden seien (…
…Organ des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, somit ein sachlich unzuständiger Spruchsenat, eingeschritten. Bei diesem ist entgegen der Intention des Gesetzgebers daher ein Laienbeisitzer aus der falschen Interessensvertretung, nämlich aus der für selbständige Berufe, tätig geworden, womit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in das…
… 16 Abs. 1 Z 3 lit. b leg. cit. genannten Beiträgen für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen davon ausgegangen, dass diese bereits unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff fallen. Darüber hinaus ist für die Abzugsfähigkeit von diesen Beiträgen entscheidend, dass die weiteren in § 16 Abs…
…Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche oder gewerbliche oder artverwandte, durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundene Tätigkeit ausüben. Nicht als derartige Verbände und Interessensvertretungen sind daher Institutionen anzusehen…
…den Abzug von Mitgliedsbeiträgen sowie Geld- und Sachzuwendungen in den Jahren 2000 und 2001 ist zunächst auszuführen, dass Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessensvertretungen, die nach den Ausführungen in der mündlichen Berufungsverhandlung den Pensionistenverband und den Verein der Abgeordneten zum Nationalrat betrafen…
…wurde der Werbungskostencharakter hingegen abgesprochen, weil es sich bei ersteren um nicht abzugfähige Ausbildungskosten gehandelt, und die Stempelgebühren keinen "Beitrag zu einem Berufsverband bzw. einer Interessensvertretung" dargestellt hätten. Zum beantragten großen Pendlerpauschale wird in der Bescheidbegründung festgestellt, dass der Bw. die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für…
Zum schließlich noch strittigen Punkt einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen langer Anfahrtszeit ist abschließend Folgendes zu sagen: Laut Internet-Routenplaner beträgt die kürzeste einfache Fahrtstrecke mit dem Auto von P zur Arbeitsstätte in S 43 km und führt über A nach Pe nach…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Michael Kopetz und Mag. Christian Inzko als weitere Mitglieder des Senates in der…
… 58-64). Im gegenständlichen Fall ist jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat eingeschritten, bei welchem solcherart - entgegen der Intention des Gesetzgebers - ein Laienbeisitzer aus der falschen Interessensvertretung tätig geworden ist, womit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates tatsächlich in das verfassungsrechtlich geschützte Recht des S auf einem…
5.2.3 Art der Berücksichtigung Rz 241: Werden Berufsförderungsbeiträge vom Arbeitgeber (von der pensionsauszahlenden Stelle) einbehalten und an die Interessensvertretung weitergeleitet, so hat eine Berücksichtigung bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug unmittelbar durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Werden derartige Beträge von einem aktiven Arbeitnehmer selbst bezahlt…
…Dabei wurde ersucht, die Aufwendungen für Heilbehelfe (Brillen) aufgrund seines Behindertengrades von 75% unter der Kennzahl 476 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt zu berücksichtigen. Darüber hinaus werde der Mitgliedsbeitrag zur SPÖ iHv EUR 52,20 als Beitrag zu seinen politischen Interessensvertretungen angesehen. Beim ARBÖ-Sicherheitspass…
…2012 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (= Bf) die Anerkennung von Kurskosten als Werbungskosten. (Er war als Vertragsbediensteter bei einer Interessensvertretung beschäftigt). Einen entsprechenden Vorhalt des Finanzamtes um Vorlage sämtlicher Belege, Bekanntgabe der Ersätze sowie des Zusammenhangs des Kurses zu seiner beruflichen Tätigkeit beantwortete er nicht…
…die überwiegende Zeit des Kindes in Anspruch. Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2009 berief die Interessensvertretung des Bw rechtzeitig gegen obgenannten Bescheid und führte hiezu aus: "Im vorgenannten Abweisungsbescheid wird als Begründung angeführt, dass die Berufsausbildung von k nicht die überwiegende Zeit in Anspruch nehme…
…sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen | 90,00 € | Arbeitsmittel | 74,03 € | Fachliteratur | 8,58 € | Reisekosten | 1.886,72 € | Sonstige Werbungskosten | 610,25 € | | 2.669,58 € Diese Werbungskosten wurden…
…die Festlegung, Eintreibung von Gebühren, Mitgliedsbeiträgen und ähnlichem von Privatfirmen zuständig. Dazu gebe es den zuständigen Gerichtsweg. Die Landwirtschaftskammer sei eine private Interessensvertretung einer kleinen Personengruppe. Das Abwälzen von Finanzangelegenheiten auf die Behörde grenze an Missbrauch. Die Kammerbeiträge werden zwangsweise bezahlt. Nun solle zusätzlich - neu…
…einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und keine Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (siehe auch Rz 337a). Sie stehen daher nicht zusätzlich zum…
…95/13/0245). Diese Beiträge sind Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und keine Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (siehe auch Rz 239). Sie stehen daher nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag…