…als solche genannt. Dadurch, dass die Bf das in Rede stehende Bier entgegen der Anordnung des § 16 Abs.2 Z. 2 BierstG als Inhaber des beziehenden Steuerlagers und damit als Empfänger nicht in ihr Steuerlager in Linz aufgenommen hat, sondern an einen in L ansässigen…
…verbringen, 2. vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder vom berechtigten Empfänger in seinen Betrieb im Steuergebiet aufzunehmen. Mit der Aufnahme ist das innergemeinschaftliche Steuerversandverfahren abgeschlossen. (3) Mit der Aufnahme des Bieres in den Betrieb des berechtigten Empfängers entsteht die Steuerschuld, es sei…
…Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder vom Inhaber des Bierverwendungsbetriebes in seinen Betrieb aufzunehmen oder von den im Abs. 1 Z 3 genannten Empfängern zu übernehmen. (3) In den Fällen des Abs. 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn das Bier das Steuerlager…
…2 ist das Mineralöl unverzüglich 1. vom Inhaber des abgehenden Steuerlagers aus dem Steuergebiet in den anderen Mitgliedstaat zu verbringen, 2. vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder vom berechtigten Empfänger in seinen Betrieb im Steuergebiet aufzunehmen. Mit der Aufnahme ist das innergemeinschaftliche…
…dieses im Grunde des § 31 Abs. 2 Z. 2 MinStG 1995 unverzüglich vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder vom berechtigten Empfänger in seinen Betrieb aufzunehmen. Gemäß Abs. 3 leg. cit. entsteht mit der Aufnahme des Mineralöls in den Betrieb des berechtigten Empfängers…
…nicht unbedingt erforderlich. Jedenfalls sind die vstW nach der Beförderung unter Steueraussetzung unverzüglich vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager aufzunehmen; Inhaber des Verwendungsbetriebes in seinen Betrieb aufzunehmen; Inhaber des Betriebes eines registrierten Empfängers zu übernehmen und in seinen Aufzeichnungen zu erfassen; völkerrechtlich begünstigten…
…Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder vom Inhaber des Bierverwendungsbetriebes in seinen Betrieb aufzunehmen oder von den im Absatz 1 Ziffer 3 genannten Empfängern zu übernehmen. (3) In den Fällen des Absatz 1 beginnt die Beförderung unter Steueraussetzung, wenn das Bier das Steuerlager…
…aus Steuerlagern im Steuergebiet oder von registrierten Versendern vom Ort der Einfuhr im Steuergebiet a) (…) (…). (2) Das Mineralöl ist unverzüglich 1. vom Inhaber des abgehenden Steuerlagers (…), 2. vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder vom registrierten Empfänger in seinen Betrieb…
…außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens, wobei der Gesetzgeber zwischen dem Bezug zu gewerblichen Zwecken und Verbringen zu privaten Zwecken unterscheidet. Wird Mineralöl im innergemeinschaftlichen Steueraussetzungsverfahren bezogen, so ist es gemäß § 31 Abs. 2 Z. 2. MinStG 1995 unverzüglich vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in sein Steuerlager oder…
…Versand und Bezug von verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Steuerlager Der Versand von vstW beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die vstW das Steuerlager verlassen (Abschnitt 3.3.4.1.). Die vstW sind im Falle des Bezugs unverzüglich vom Inhaber des beziehenden Steuerlagers in seinen Betrieb aufzunehmen…
…einer derartigen Sachverhaltskonstellation kann im vorliegenden Fall nach dem Beschwerdevorbringen keine Rede sein: Die Bestimmungen des AlkStG betreffend den Verkehr unter Steueraussetzung mit andern Mitgliedstaaten und den von den Inhabern von Steuerlagern dabei zu beachtenden Pflichten geben hinsichtlich ihres normativen Inhaltes zu keinen Zweifeln Anlass…
… 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 AlkStG angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf gem. § 11 Abs. 1 AlkStG einer Bewilligung (Freischein). Ein Freischein ist auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet werden…
… 4 Abs. 1 Z.1 bis 5 und 8 angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, einer Bewilligung (Freischein). Nach Abs.2 leg.cit. ist ein Freischein auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet werden soll (Verwendungsbetrieb…
… 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 AlkStG angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf gem. § 11 Abs. 1 AlkStG einer Bewilligung (Freischein). Ein Freischein ist auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet werden…
… 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 AlkStG angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf gem. § 11 Abs. 1 AlkStG einer Bewilligung (Freischein). Ein Freischein ist auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet werden…
… 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 AlkStG angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf gem. § 11 Abs. 1 AlkStG einer Bewilligung (Freischein). Ein Freischein ist auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet werden…
… 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 AlkStG angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf gem. § 11 Abs. 1 AlkStG einer Bewilligung (Freischein). Ein Freischein ist auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet werden…
…Forstwirtschaft geführt. Er verfüge in Slowenien über landwirtschaftlichen Grund. In diesem Zusammenhang werde in Slowenien Alkohol im Rahmen der dort bestehenden Möglichkeiten des Freibrennens nach slowenischem Recht hergestellt. Dieser Alkohol verbleibe in der Landwirtschaft und werde dann in den landwirtschaftlichen Buschenschank nach Österreich verbracht. Das…
…Forstwirtschaft geführt. Er verfüge in Slowenien über landwirtschaftlichen Grund. In diesem Zusammenhang werde in Slowenien Alkohol im Rahmen der dort bestehenden Möglichkeiten des Freibrennens nach slowenischem Recht hergestellt. Dieser Alkohol verbleibe in der Landwirtschaft und werde dann in den landwirtschaftlichen Buschenschank nach Österreich verbracht. Das…
…MinStG 1995: Die Steuerschuld entsteht in den Fällen des Abs. 1 Z 1 im Zeitpunkt der Entnahme in den freien Verkehr. § 22 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995: Steuerschuldner ist oder sind in den Fällen des § 21 Abs. 1 Z 1 der Inhaber des Steuerlagers…