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104 902 Treffer326 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1–41 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

1 Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG 1988) 1.1 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Rz 1: Unbeschränkt steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit ihrem Welteinkommen. Dieser uneingeschränkte Besteuerungsanspruch kann zB durch zwischenstaatliche Vereinbarungen (Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung…

BFG RV/7100094/20171. Individualbesteuerung bei Ehegatten 2. Schätzung des Privatanteils der IT-Anlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2017

…diese zu schätzen. … In Doralt, EStG, Kommentar I wird unter § 1 TZ 3 ausgeführt, dass die natürliche Person einzeln steuerpflichtig ist (Individualbesteuerung), es gibt keine Zusammenveranlagung mehrerer Personen, insbesondere keine Haushaltsbesteuerung. In Jakom/Marschner, EStG 2015, §1 TZ 4 wird selbiges dargelegt: die österreichische…

UFSL RV/0926-L/111.) Wiederaufnahmegründe: Tatsachen aus dem Veranlagungsverfahren des Gatten sind bei Beachtung der Individualbesteuerung im Veranlagungsverfahren der Gattin nicht per se als bekannt vorauszusetzen. 2.) Pauschale für Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnorts steht nur 1x zu - keine "Doppelgewährung" bei 2 Unterhaltsverpflichteten. 3.) Keine vorläufige Abgabenfestsetzung bei Abwarten der Entscheidung des gleichen Rechtsproblems durch die Berufungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.04.2013

…Eine Wortinterpretation ergebe jedenfalls keine Aufteilung des Pauschbetrages. Auch aus dem Gesamtzusammenhang des Einkommensteuergesetzes ergebe sich keine andere Sicht, das Einkommensteuerrecht stehe "auf dem Boden der Individualbesteuerung". Sollte das EStG von diesem Grundsatz Ausnahmen machen wollen, so müsse das in der einzelnen Bestimmung angeordnet werden…

EStR 2000 Rz 32–351.1.4 Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…

BFG RV/6100150/2023Absetzbeträge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…

EStR 2000 Rz 5–141.1.1 Steuerpflicht der natürlichen Person (§ 1 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

… 1 Abs. 1 EStG 1988) 1.1.1.1 Kreis der unbeschränkt Steuerpflichtigen Rz 5: Die persönliche Steuerpflicht bezieht sich auf die einzelne natürliche Person (Individualbesteuerung). Rz 6: Die Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern (physischen oder juristischen Personen) direkt zugerechnet; sie unterliegen bei diesen…

UFSW RV/0466-W/08Keine sachliche Unbilligkeit, wenn der Bw. den Betrieb infolge Erkrankung seiner Gattin übernimmt, jedoch der Verlustvortrag nicht auf ihn übergeht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2008

…bzw. verheiratet ist, ist für die Einkommensbesteuerung bedeutungslos. Das Einkommensteuergesetz folgt daher dem Prinzip der Individualbesteuerung. Der Verlustvortrag steht jenem unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtigen zu, der den Verlust erlitten hat. Wird der verlustbringende Betrieb entgeltlich oder unentgeltlich übertragen, bleibt der Verlustabzug dennoch beim bisherigen Betriebsinhaber…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…

LStR 2002 Rz 11 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

1 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988) 1.1 Natürliche Personen Rz 1: Gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1988 sind nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuerpflicht beginnt mit Geburt der natürlichen Person und endet mit dem Tod (Todeserklärung). Die Besteuerung von Bezügen nach einem verstorbenen Arbeitnehmer…

EAS 3170In Österreich ansässige US-Staatsbürger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1771-IV/4/201019.07.2010

Es ist wohl richtig, dass ausländische Staatsbürger, die in Österreich ansässig geworden sind und keine Auslandseinkünfte beziehen, nach den auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in ihrem Herkunftsland auch dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…

BFG RV/7102029/2023Versteuerung von Umsätzen und Gewinnen einer vom Beschwerdeführer in Bratislava gegründeten office TT (vergleichbar mit einer inländischen GmbH & CO KG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.06.2024Teil 2/2

Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…

EAS 516Österreichische Endbesteuerung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 285/1/1-IV/4/9427.10.1994

Verlegt ein deutscher Staatsbürger seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich und legt er Kapitalvermögen bei österreichischen Banken an, dann unterliegen die daraus erzielten Kapitalerträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer…

LStR 2002 Rz 7–121.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

1.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) Rz 7: Inländische Einkünfte erzielende Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines (anderen) EWR-Staates oder eines Staates, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs. 1…

BFG RV/4100461/2018Besteuerung von in der Schweiz erzielten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Österreich auf Grund der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in Österreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2021

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *De* *AL*, ÖStraße1, ÖPLZ ÖOrt1 über die Beschwerde vom 2. April 2015 gegen den Bescheid des FA (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 19. März 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…

EAS 216US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1588/1/1-IV/4/9210.12.1992

Verfügt eine nach Österreich zugezogene deutsche Staatsbürgerin in den USA über ein sogenanntes "Individual Retirement Account" (IRA; ein persönliches Sparkonto für Pensionszwecke), dann richtet sich die steuerliche Erfassung dieses Vermögenswertes und der daraus fließenden Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Recht; Sonderbestimmungen des amerikanischen Steuerrechts bleiben in…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

20.3.5 Übergangsfragen 20.3.5.1 Budgetbegleitgesetz 2011 Rz 6230: Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen tritt grundsätzlich mit 1. April 2012 in Kraft; auf Kapitalvermögen, das § 27 EStG 1988 idF BBG 2012 unterliegt, ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung…

BFG RV/1100087/2017Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinNG in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes XX vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 und vom 9. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

30.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht Absetzbeträge Rz 8040: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Absetzbeträge sind daher nicht zu berücksichtigen. Einen Sonderfall hinsichtlich der Absetzbeträge stellen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer dar (Ausnahme: Einkünfte…

EAS 2048Wegzugsbesteuerung bei nur vorübergehendem Wegzug nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 780/1-IV/4/0229.04.2002

Besitzt ein Abgabepflichtiger, der anlässlich der Aufnahme einer Beschäftigung bei einem Berliner Arbeitgeber im April 2000 seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben hat, noch 20 Prozent der Anteile an einer österreichischen GmbH, dann verliert Österreich auf Grund des DBA-Deutschland aus Anlass dieser Wohnsitzverlegung das Besteuerungsrecht…