…das Abzugsverbot fallen, und damit zur Gänze abzugsfähig sind jedoch Aufwendungen, bei denen die Bewirtungskosten überwiegend Entgeltcharakter haben. Wird beispielsweise ein freiberuflich tätiger Geschäftsvermittler für erfolgreiches Tätigwerden durch die Finanzierung einer Reise belohnt (Incentive-Reise), so ist ein derartiger Aufwand vom Anwendungsbereich des § 20 Abs…
…im gleichsam abgekürzten Zahlungswege) einem Dienstnehmer einen geldwerten Vorteil zugewendet, liegt in der Regel ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug vor. Wird die Incentive-Reise - wie im vorliegenden Falle - von einem Dritten (zB Geschäftspartner des Arbeitgebers) gezahlt, so ist der geldwerte Vorteil im Rahmen einer Veranlagung zu erfassen…
16.2.9c Aufsichtsrat Rz 5266f: Aufsichtsratsmitglied iSd § 22 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 ist, wer mit der Überwachung der Geschäftsführung einer Gesellschaft beauftragt ist. Dazu zählen in erster Linie die nach dem Aktiengesetz, dem GmbHG oder GenossenschaftsG bestellten Aufsichtsräte. Darüber hinaus werden aber…
…Höhe des Entgeltes anzunehmen (entspricht der Differenz zwischen Teilwert und Entgelt unter Berücksichtigung des Buchwertes). Ein Forderungsverzicht aus persönlichen (nichtbetrieblichen) Gründen ist eine Entnahme. Eine unentgeltliche Vergabe von Wildabschüssen bei einer Eigenjagd aus außerbetrieblichen Gründen ist eine Entnahme. Eine betrieblich veranlasste Werbeeinnahme (zB Incentive Reise)…
…1.2.3.2. Incentive Reisen Rz 2966: Eine vom Arbeitgeber gewährte Incentive-Reise wird in der Regel als Belohnung für besonderen Arbeitseinsatz in Aussicht gestellt und gewährt. Der Arbeitnehmer erbringt die besondere Leistung, um an der Reise teilnehmen zu können. Ein Leistungsaustausch liegt in…
…Sachbezugswert (Preis der Reise inklusive Umsatzsteuer) im Wege des Lohnsteuerabzuges zu versteuern. Wird die Incentive-Reise hingegen von einem Dritten (zB Geschäftspartner des Arbeitgebers) gezahlt, so ist der geldwerte Vorteil im Allgemeinen im Rahmen einer Veranlagung zu erfassen. Wird die Incentive-Reise im Zusammenhang oder…
…bzw. eine konkrete betriebliche Verwertbarkeit (Speisekarten, Rezepte etc.) dokumentieren könnten. Auf die Frage, ob die Reise der Mitarbeiter lohnsteuerrechtlich als Incentive-Reise behandelt worden sei, wurde dies verneint. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben Aufwendungen oder Ausgaben, die…
…an einen Substituten - keine Fremdgelder. Geschenke Rz 1042: Über bloße Aufmerksamkeiten hinausgehende Zuwendungen von Geschäftsfreunden bzw. Kunden oder Patienten sind Einnahmen (Urlaubsreisen, Sach- oder Geldzuwendungen). Siehe weiters Incentive-Reise, Rz 4818. Rz 4818Zuwendungen in beträchtlicher Höhe, die zwar aufgrund eines vertrauensvollen und persönlichen Verhältnisses erfolgen…
…auch wenn keine Gegenleistung vereinbart ist. Gleiches gilt bei Preisausschreiben aus geschäftlichen Motiven (zB Schaufensterwettbewerb mit Verlosung einer [Incentive-]Reise). Keine Einnahmen liegen vor bei Preisen in Würdigung der Persönlichkeit oder des Schaffens (Literaturpreis, Nobelpreis), Preisen durch Einsatz von Allgemeinwissen (Fernsehquiz). Siehe auch Rz 101…
…haben. Dies trifft insbesondere auf Incentive-Reisen zu. Der Wert des zugewendeten Incentives ist beim Empfänger steuerlich als Betriebseinnahme zu erfassen (siehe Abschn. 5.1.4 unter "Geschenke"). Beispiel 1: Freiberuflich tätige Geschäftsvermittler werden für erfolgreiches Tätigwerden durch die Finanzierung einer Reise belohnt (Incentive-Reise)…
…Es handle sich um Reisen, die zwar nicht die Voraussetzungen der nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung erfüllen würden, aber aufgrund des Teilnehmerkreises könne zusätzlich die Pflege und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen nicht abgesprochen werden und dadurch könnten diese Reisen nicht als Incentive-Reise angesehen werden. Über die…
…die im Bereich der Autofinanzierung arbeiteten. Entsprechend dem vorgelegten Reiseablauf kann darin eine vom Leistungsempfänger bestellte Incentive-Reise für verdiente Mitarbeiter angenommen werden. Leistungsempfänger der Bf. waren die deutschen Firmen und nicht die an der Reise teilnehmenden Personen. Daher ist die unternehmerische Veranlassung der in…
…gemäß § 22 Abs 3 KStG vorgeschrieben. Begründet wurde die Vorschreibung mit der Nichtbenennung der Personen, die an einer Incentivereise teilgenommen haben. Rechtliche Würdigung I) Mangelhafte Sachverhaltsermittlung Wie dem Prüfungsbericht entnommen werden kann, konnte die belangte Behörde bis zum Abschluss der Außenprüfung keinerlei Feststellungen darüber treffen…
…es fand auch ein Winter-Fahrtraining statt, bei dem sich die Teilnehmer anmelden und eine Teilnahmegebühr entrichten mussten. Daher handle es sich bei der "Präsentationsveranstaltung" und dem "Winterfahr-Training" um keine Incentive-Reisen, was lediglich bei den Rechnungen Nr. 8 und 9 der Fall gewesen…
…Gewährung eines Incentive-Reise an einen Arbeitnehmer) (vgl Ruppe, UStG 1994³, § 23, Tz. 5). Der Begriff der Reiseleistung wird im Gesetz selbst nicht definiert und muss daher nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bestimmt werden. Eine Reise setzt danach begriffsnotwendig die Überwindung einer größeren räumlichen Distanz voraus…
…aber von vornherein nicht steuerlich geltend gemachten Kostenübernahme eines Kfz-Ersatzteilhandelsunternehmens für eine Incentive-Reise für unternehmerische Kunden ab Erreichen eines gewissen Umsatzziels). Da im gegenständlichen Prüfungsfall trotz mehrmaliger Aufforderung die jeweiligen Teilnehmer an den Veranstaltungen (Awards) nicht benannt worden sind und somit eine Identifizierbarkeit…
…anteilige Kosten Büro, Rückstellung Beratungsleistung, Diäten, Luxustangente PKW, Reisekosten, Incentive Reisen, Privatanteil Vespa, Darlehensforderung und Eigenverbrauch ***4***. Die Begründung in der Beschwerde zur Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO erschöpft sich in der nicht näher begründeten Behauptung die Wiederaufnahme des Verfahrens sei rechtswidrig…
…dass sie wirtschaftlich keinerlei Zahlungen, also auch keine Abgaben für die Reisen leisten mussten. Sämtliche Abgaben und Aufwendungen trug das Unternehmen der Berufungswerberin. Die Bewertung der Reise als "Incentive-Sachbezug" führt im Ergebnis zu keiner Abzugsfähigkeit der Vorsteuer. Der Leistungsaustausch "Arbeitsleistung gegen Tirolreise" führt dazu…
…die den Erstattungsanträgen zu Grunde liegenden Rechnungen im Original, das Programm und Teilnehmerlisten des Incentive Trips vorzulegen sowie den Zweck der Reise bekannt zu geben. Mit Eingabe vom 09.10.2014 legte die Bf. eine Liste der Teilnehmer der Veranstaltung in Österreich vor. Erklärend wurde…
…sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69). Zur Frage der Verteilungspflicht vgl. Rz 1382 ff. Incentive-Reisen Rz 1559: Derartige Reisen, mit denen Geschäftspartner oder freie Mitarbeiter (insbesondere Geschäftsvermittler) für erfolgreiches Tätigwerden belohnt werden, führen idR zu Betriebsausgaben. Sie stellen auch dann keine Repräsentationaufwendungen…