…Sinne des § 42 Z 2 ImmoInvFG 2.2.6.1. Allgemeines Rz 117: § 42 Z 2 ImmoInvFG bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien rechtsformunabhängig erfasst, wenn die Regelungen des § 40 ImmoInvFG nicht schon gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG zur Anwendung gelangen. Damit wird…
…4: Eine Sonderstellung nehmen Fonds zur Veranlagung in Immobilien ein: Wie auch im Bereich der Wertpapierfonds werden aus steuerlicher Sicht unter dem Begriff "Immobilienfonds" sämtliche Organismen und Rechtsgebilde verstanden, die in den Anwendungsbereich der §§ 40 bis 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (in der Folge "ImmoInvFG") fallen…
…Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke. Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die Auslandsgrundstücke direkt…
…dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem…
…40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche, die unter § 7 Abs. 3 des KStG 1988 fallen. Dabei ist zu beachten, dass ein…
…OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG (siehe Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung…
… 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht. Diese zur Durchgriffsbesteuerung führende steuerliche Konzeption bleibt auch bei Zwischenschaltung einer die Immobilie haltenden inländischen Grundstücksgesellschaft iSv § 23 ImmoInvFG aufrecht, wobei diesfalls die Immobilienwertsteigerungen auf den Wert der Gesellschaftsbeteiligung durchschlagen und nach Maßgabe…
… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…
…1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Immobilienfonds handelt. Daneben…
…Ebene der Anteilinhaber, als ausschüttungsgleiche Erträge iSd § 40 ImmoInvFG (vgl. Rz 393 f). Rz 579: Die Einkünfte aus der Bewirtschaftung ausländischer Immobilien werden idR Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen iSd Art. 6 OECD-MA darstellen. Dies führt zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht für den Belegenheitsstaat. Österreich als…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…
…als Personengesellschaft oder Trust organisiert, so ist Art. 13 Abs. 4 OECD-MA nicht anwendbar. Stattdessen ist von einem direkten Verkauf der zugrunde liegenden Immobilien auszugehen, welcher unter Art. 13 Abs. 1 OECD-MA fällt. Der Belegenheitsstaat der Grundstücke hat auch in diesem Fall das…
…aus: "Beim [Beteiligungsobjekt] handelt es sich um einen ausländischen alternativen Investmentfonds (AIF) in Immobilien iSd AIFMG. Gemäß § 42 ImmoInvFG werden die Erträge aus einem ausländischen AIF in Immobilien nach § 40 ImmoInvFG besteuert. Dies hat zur Folge das die erzielte[n] Erträge, eines AIF in Immobilien…
…werden. Im Übrigen ist zu beachten, dass ab 1.September 2003 auch ausländische Immobilien-Investment-KGs den Regeln des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegen können und dass daher in diesem Fall beim Ansatz von "ausschüttungsgleichen Erträgen" die Aufwertungsgewinne mitzuberücksichtigen sind. 16. April 2004 Für den Bundesminister: Dr…
…kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen Anlegern Einkünfte aus Kapitalvermögen, die als Sondereinkunft nach …
§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…
1.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts 1.3.1. Durchgriffs- oder Transparenzprinzip Rz 13: Investmentfonds und Immobilienfonds im steuerlichen Sinn sind keine Steuersubjekte. Dementsprechend werden die Erträge des Investment- oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann…
…AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist (siehe dazu unten, Rz 76) und der kein AIF in Immobilien ist. Zu ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 188 InvFG 2011 siehe Rz 91 ff. Rz 26: Inländische Immobilienfonds im Sinne des § 40 ImmoInvFG können sein…
…ImmoInvFG) und entsprechend dem § 14 ImmoInvFG ermittelte Gewinne (bei AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG) an die Anteilinhaber in dem aus dem Anteilsrecht sich ergebenden Ausmaß als ausgeschüttet. Gewinne aus ausländischen Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer Ansatz, wenn das jeweilige DBA hinsichtlich…
4.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds 4.1.1.3.1. Allgemeines Rz 408: Nach § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten die ausschüttungsgleichen Erträge (siehe Rz 393) mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erfolgt keine Auszahlung…