Iran | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 5 des Abkommens, BGBl. Nr. 329/1989 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT…
Die Arbeitsrichtlinie über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak (AH-2612, Irak-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über das Irak-Embargo dar, der im Interesse…
…Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 Verordnung" bezeichnet -des Rates vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2465/1996. (2) Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gilt…
2. Ausfuhr 2.1. Allgemeines (1) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 ist es grundsätzlich verboten, irakische Kulturgüter und andere Gegenstände von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung auszuführen. (2) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 werden…
…im Irak durch die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen oder Programme, humanitäre Hilfe gewährende humanitäre Organisationen mit Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen und ihre Durchführungspartner, einschließlich bilateral oder multilateral finanzierter Nichtregierungsorganisationen, die an dem Plan für humanitäre Maßnahmen der Vereinten Nationen für den Irak…
…der Maßnahme unterliegen. (3) In e-ZollACCS ist dazu der Dokumentenartencode Y920 ("Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt") zu verwenden. Hinweis: Als Spezialfall bei Embargos beschreiben beim Irak-Embargo TARIC-Zusatzcodes jene Güter innerhalb der gekennzeichneten Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur…
4A4. Durchfuhr irakischer Kulturgüter Nach der Formulierung des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach…
65. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft, einschließlich ihres Luftraums, an Bord jedes Luft- oder Wasserfahrzeugs, das der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterliegt, für jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und sich innerhalb oder außerhalb des Gebiets…
Die Arbeitsrichtlinie AHIran-2616Embargo (Arbeitsrichtlinie IranAH-Embargo2616) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…
…in Form von Beratungsdiensten erfolgen kann, einschließlich Hilfe in verbaler Form; 7.Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1529 umfasst eine Liste von Gütern und Technologien, die zur Fähigkeit Irans, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) herzustellen, beitragen könnten (siehe Anlage 13). 1.3. Voranfrage Die Bestimmungen zur…
…267/2012 aufgeführt sind. (3) In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 werden sonstige Güter und Technologien aufgeführt, die zu Tätigkeiten Irans im Zusammenhang mit Anreicherung, Wiederaufbereitung oder Schwerwasser, zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Fragen…
…359/2011 aufgeführten, zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung, sofern diese ausschließlich für den Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt ist, genehmigen. (2) In der Ausfuhranmeldung muss der Ausführer diesfalls erklären, dass für die Ausfuhrgüter eine gültige Ausfuhrgenehmigung vorliegt. (3) In…
…die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, wenn in einem Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, dass die Lieferung iranischer petrochemischer Erzeugnisse oder die Erlöse aus ihrer Lieferung der Zahlung ausstehender Beträge an Personen, Organisationen oder Einrichtungen dient, die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen c)petrochemische…
…4A.3. Durchfuhr von Gütern, die zur Fähigkeit Irans unbemannte Luftfahrzeuge herzustellen, beitragen könnten, gemäß der Verordnung (EU) 2023/1529 (1) Das Durchfuhrverbot von Gütern und Technologien mit oder ohne Ursprung in der Union, die zur Fähigkeit Irans, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) oder Flugkörper herzustellen, beitragen…
55A. Strafbestimmungen 5.15A.1. Außenwirtschaftsgesetz 2011 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen, und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130; im Besonderen AH-1130 Abschnitt 3.
Anlage 1 Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - Güter mit doppeltem Verwendungszweck TEILAnhang I der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - Güter mit doppeltem Verwendungszweck A InIn Artikel 2 Absätze 1, 2 und 4, Artikel 3 Absatz 3, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6…
Anlage 1a Anhang IIa der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - In Artikel 3 Absätze 1, 3 und 5, Artikel 5 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 4, Artikel 18 Absatz 1, Artikel 31 Absatz 1 und Artikel 45 genannte Güter und Technologien Anhang IIa der Verordnung…
Anlage 2 Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - In Artikel 2 Absätze 1, 2 und 4, Artikel 3 Absatz 3, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 4, Artikel 17 Absatz 2, Artikel 31 Absatz 1 und Artikel 45 genannte Güter und Technologien…
…Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle (wobei der Erwerb von Flugturbinenkraftstoff gemäß KN-Code 2710 19 21 in Iran nicht verboten ist, sofern er ausschließlich für den Flugbetrieb des damit betankten Luftfahrzeugs bestimmt ist und verwendet wird). | 2712 | Vaselin (Erdölgelee), Paraffin…
Anlage 4 Anhang IVa der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 - In Artikel 14a und Artikel 31 Absatz 1 genannte Erzeugnisse Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | HS-Code | Beschreibung | 2709 00 10 | Erdgaskondensate | 2711 11 00 | Erdgas, verflüssigt | 2711…