…vorgeworfenen gewerbsmäßigen Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 19.829,99 mittels Unterlassung der Einreichung einer korrekten Einkommensteuererklärung bis zum 30. Juni 2009 die Strafbarkeit noch nicht absolut verjährt. Soweit der Beschuldigte einwendet, dass er ja in steuerlicher Hinsicht gegenüber der Abgabenbehörde durch die…
…versierter Pensionistin nicht vorwerfbar sei. Durch die Abgabe von Steuererklärungen in der Schweiz, die durch einen Schweizer Steuerberater erstellt wurden, sei die Bf. ihrer Meinung nach allen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen. Sie habe nie beabsichtigt, in Österreich Steuern zu hinterziehen bzw. dies auch nicht ernstlich für…
…diesem Punkt zu bestätigen. Im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte ist hinsichtlich der Hinterziehung der Umsatzsteuervorauszahlung für September 2008 eine gewerbsmäßige Begehungsweise nicht erweislich: Demnach wäre es ihr bei der Begehung der Abgabenhinterziehung darauf angekommen, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen…
…Tätervorsatz nur auf eine zu niedrige Festsetzung von Abgaben, entspreche der solcherart gewollte Verkürzungsbetrag bloß dem Unterschied zwischen der festzusetzenden und der wahren Abgabenschuld. Wolle sich der Täter hingegen durch die Nichtabgabe der Steuererklärungen einer Abgabenfestsetzung zur Gänze entziehen, falle ihm die Hinterziehung in voller…
…diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird somit durch Unterlassung der Bekanntgabe maßgeblicher Umstände wie durch unrichtige oder unvollständige Bekanntgabe verletzt. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs…
…durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise eine falsche Steuererklärung beim Finanzamt einreicht in der Hoffnung, die Abgabe antragsgemäß zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine…
…Will sich der Täter durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen einer Abgabenfestsetzung zur Gänze entziehen, dann fällt ihm die Hinterziehung in voller Höhe seiner wahren Abgabenverbindlichkeiten zur Last. Ist schließlich der Vorsatz des Täters weder auf das Unterbleiben jeglicher Festsetzung noch auf eine zu niedrige Festsetzung…
…Bestehen von Einkommensteuerpflichten, einschließlich der Pflicht zur Einreichung von Steuererklärungen, kann nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden (VwGH 25.03.1999, 97/15/0056). Im für den Bf günstigsten Fall hat er es bewusst unterlassen, qualifizierte Auskünfte…
…B-GmbH durch Unterlassung der außerbücherlichen Zurechnung der handelsrechtlichen Abschreibung der Markenwerte in Höhe von jährlich Euro 266.666,67 in den Jahren 2007 und 2008 Körperschaftsteuer in noch festzustellender Höhe verkürzt und dadurch vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenhinterziehung nach…
…siehe oben) - zumindest ernsthaft damit gerechnet hat, eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 66.400,00 entrichten zu müssen und sich damit auch abgefunden hat. Der gegenüber A durch den Spruchsenat erhobene Vorwurf einer Hinterziehung der Zahllast für April 2014 nach § 33 Abs…
…habe als Geschäftsführer der genannten GmbH a.) eine Hinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG an Umsatzsteuer betreffend die Veranlagungsjahre 2008 und 2009 in Höhe von zusätzlich € 593,60 (2008) und € 5.346,56 (2009) durch vorsätzliche Geltendmachung weiterer nicht zustehender Vorsteuern und b…
…Finanzstrafverfahren. Das im gegenständlichen Fall wegen des Verdachtes einer versuchten Hinterziehung an Umsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2013 nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG anhängig gemachte Finanzstrafverfahren war daher spruchgemäß einzustellen. A hat somit verbleibend bezüglich des Themenkreises „unterlassene Steuererklärungen für 2013“ lediglich zu verantworten, dass…
…dafür Verantwortlichen an der Unterlassung einer als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft, ist irrelevant (z.B. VwGH 22.2.2007, 2005/14/0077; VwGH 5.4.2011, 2011/16/0080). Werden bedingt vorsätzlich durch die Abgabe unrichtiger Voranmeldungen…
…Die qualifizierte Tätigkeit eines Steuerberaters, dessen Tagesgeschäft durch wirtschaftliches Denken und Handeln mit Zielpunkt auf jeden einzelnen Klienten geprägt ist, ist nämlich nicht auf den Jahresabschluss oder die Steuererklärung seines Mandanten beschränkt, weil viele Maßnahmen und Anpassungen einer steuerlichen Beratung ihre Auswirkungen erst in der…
…Finanzamt infolge der fehlenden Steuererklärung diese Einkommensteuer nicht mit 30. Juni 2012 festsetzen konnte, insofern zu keiner Tatbestandsverwirklichung einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG geführt haben kann. Zu prüfen ist, ob nicht A nachzuweisen wäre, dass er mittels pflichtwidriger Unterlassung einer Einreichung der Einkommensteuererklärung…
…Nichtabgabe bzw. Unterlassung der Abgabe einer Steuererklärung keine Abgabenverkürzung nach dem 2. Halbsatz des § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG mehr bewirken und stellt eine diesbezügliche dolose Vorgangsweise des Abgabepflichtigen bzw. des dessen Pflichten Wahrnehmenden keine Abgabenhinterziehung iSd. § 33 FinStrG, sondern allenfalls eine Finanzordnungswidrigkeit nach §…
… Naheliegend ist, dass XA - nach den erfolgreichen Abgabenverkürzungen bei der YB-GmbH mittels verdunkelter Ausschüttungen - durch die Unterlassung einer solchen Offenlegung für sich den Vorteil einer möglichen weiteren rechtswidrigen Steuervermeidung gesehen hat. Und tatsächlich: In einem Aktenvermerk vom 2. Jänner 2020 referiert der Außenprüfer an…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht für das Jahr 1998 durch die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung und für die Jahre 1999 und 2000 durch die Annahme unrichtiger Schätzungsbescheide Umsatzsteuer 1998 in der Höhe von € 6.177,19, Umsatzsteuer 1999 € 1.143…
…und damit die ihm obliegende Anzeige- und Offenlegungspflicht verletzt. Durch die Unterlassung der Abgabe der vorgeschriebenen Steuererklärung konnte das entsprechende abgabenrechtliche Verfahren nicht eingeleitet werden, wodurch eine Abgabenverkürzung eingetreten ist. Da es sich beim Altlastenbeitrag um eine Selbstbemessungsabgabe handelt, die (grundsätzlich) nicht bescheidmäßig festzusetzen ist…
… Naheliegend ist, dass XA - nach den erfolgreichen Abgabenverkürzungen bei der YB-GmbH mittels verdunkelter Ausschüttungen - durch die Unterlassung einer solchen Offenlegung für sich den Vorteil einer möglichen weiteren rechtswidrigen Steuervermeidung gesehen hat. Und tatsächlich: In einem Aktenvermerk vom 2. Jänner 2020 referiert der Außenprüfer an…