…Kommt dem Herstellungsaufwand für sich selbst Gebäudecharakter zu, ist die AfA dieser Herstellungsaufwendungen gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012) ohne Nachweis der Nutzungsdauer mit 1,5% der…
…Herstellungsaufwand Rz 6460: Instandhaltungsaufwand liegt vor, wenn lediglich unwesentliche Gebäudeteile ausgetauscht werden oder wenn es zu keiner wesentlichen Erhöhung des Nutzwertes oder der Nutzungsdauer kommt. Instandsetzungsaufwand ist jener Aufwand, der zwar nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, aber allein oder zusammen mit einem Herstellungsaufwand…
…Die AfA-Bemessungsgrundlage ist abhängig von der Art des Erwerbes des Wirtschaftsgutes. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 EStG 1988 ist auch eine Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) möglich. Weist ein Gebäude Mängel auf…
…auch wirtschaftlicher Eigentümer geblieben ist oder Zahlungen für Substanzabgeltungen in Höhe der bisher geltend gemachten Fünfzehntel-(Zehntel-)Beträge leistet (vgl. Rz 113a). Nach der Übertragung des Gebäudes anfallender Herstellungsaufwand kann durch den Fruchtgenussberechtigten nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf fünfzehn (zehn) Jahre verteilt werden…
…auf zehn bis fünfzehn Jahre verteilt abgesetzt oder Herstellungsaufwendungen auf zehn bis fünfzehn Jahre verteilt abgesetzt oder Herstellungsaufwendungen mit steuerfreien Beträgen nach § 116 Abs. 5 EStG 1988 verrechnet worden sind (siehe auch § 119 Abs. 5 EStG 1988). Eine Nacherfassung von mit offenen steuerfreien Beträgen gemäß …
…Kommt dem Herstellungsaufwand für sich selbst Gebäudecharakter zu, ist die AfA dieser Herstellungsaufwendungen gemäß § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 ohne Nachweis der Nutzungsdauer mit 1,5% der Aufwendungen zu bemessen. Eine kürzere als die gesetzliche Nutzungsdauer ist grundsätzlich durch ein Gutachten…
…Menschen gestatte, mit dem Boden fest verbunden und von einiger Beständigkeit sei. Zum Gebäudebegriff verweise die Rz 8220 wiederum auf die Rz 3140 ua.und erstrecke zusätzlich den Ausschluss der Investitionszuwachsprämie auf Herstellungsaufwendungen auf ein Gebäude. Nach Rz 3174 handle es sich beim Herstellungsaufwand, der…
…Um einer Mieterinvestition Gebäudecharakter beimessen zu können, muss aber jedenfalls ein Bauwerk geschaffen werden, das durch räumliche Umfriedung Menschen und Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Eintritt von Menschen gestattet, mit dem Boden fest verbunden und zudem von einiger Beständigkeit ist. Bei den im…
…enthalten. Diese Aufwendungen sind als eine unabhängig vom Herstellungsaufwand notwendige Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen und sind daher iSd oa Erkenntnisses ebenfalls nicht prämienbegünstigt. Hingegen vermitteln die weiteren Mieterinvestitionen, da sie die genannten Voraussetzungen für ein Gebäude nicht erfüllen und damit nicht für sich Gebäudecharakter haben, einen…
…darstellt, nicht anerkannt werden können: | | 2002 | 2003 | 2004 | Vorsteuerkürzung | 2.209,24 | 2.095,33 | 398,33 Die Veranlagung zur Umsatzsteuer 2002 bis 2004 erfolgte entsprechend diesen Feststellungen. Mit Berufung vom 14.8.2007 beantragte der Bf.…
…für Abnutzung (siehe Tz. 2 des Berichtes vom 7. März 2006). In der Beilage zu Tz. 1 führte der Prüfer aus, dass mit Wirkung vom 1. März 2004 die A. KG gemäß Art. 3 Umgründungssteuergesetz (UmGrStG) in die neu gegründete A. GmbH eingebracht worden sei…
…zur Wasserleitung einer Brauerei; siehe Rz 2204). 7.3.11.4 Aufwendungen im Zusammenhang mit umfangreichem Herstellungsaufwand Rz 3179: Aufwendungen im Zusammenhang mit umfangreichem Herstellungsaufwand, die nicht einwandfrei dem Erhaltungsaufwand zugerechnet werden können, sind zur Gänze als Herstellungsaufwand anzusehen (VwGH 15.2.1963, 2204/61…
…Einkünfte nach § 30 EStG 1988 betragen daher 112.500 Euro abzüglich 15.000 Euro = 97.500 Euro. Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken, bei Veräußerungen vor dem 1.1.2016 den Anteil von Grund und Boden mit 20% anzusetzen (vgl. auch Rz 6447). Erscheint diese…
…4.2.2.1 Einkommensteuergesetz Rz 2196: Nach § 6 Z 1 und Z 2 lit a EStG 1988 ist das abnutzbare und das nicht abnutzbare Anlagevermögen sowie das Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Zu den Herstellungskosten des abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögens sowie…
…1988 Rz 6495: Die Bauherrenverordnung gilt nur für den Bereich des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988. Hinsichtlich jener mit der Übertragung des Grundstücks verbundenen Aufwendungen, die nicht zu den Instandsetzungs- und Herstellungskosten im Sinne des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 zählen…
…Gleichzeitig wurde die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt. 8. Mit Vorlagebericht vom 15.09.2015 wurde die gegenständliche Beschwerde vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Darin wies die belangte Behörde darauf hin, dass der Einbau der Wohnungen Herstellungsaufwand darstelle (Änderung der Wesensart des Gebäudes)…
…für einen Nachweis einer geringeren als der gesetzlichen Nutzungsdauer. Höhere AfA-Sätze sind in diesem Fall ohne Vorlage eines Gutachtens möglich. Leichtbauweise liegt etwa bei Bauausführung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen Wänden zB aus Holz, Blech, Faserzement oder Ähnlichem und nicht massiven Dächern vor…
…gemacht werden. Nur ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut kann hinsichtlich der AfA gesondert behandelt werden. Auch in einem Gebäude gibt es verschiedene Teile mit unterschiedlicher Lebensdauer, ohne dass diese Tatsache allein die einzelnen Hausteile zu selbständigen gesondert bewertbaren Wirtschaftsgütern machen würde (VwGH 11.6.1965, 0316…
…535: Herstellungsaufwand sind insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen: Zusammenlegung von Wohnungen, Versetzen von Zwischenwänden, Versetzen von Türen und Fenstern, erstmaliger Einbau von Zentralheizungsanlagen, Einbau von Badezimmern und Toiletteanlagen, erstmaliger Einbau von Aufzugsanlagen. Rz 536: Nicht begünstigt sind Herstellungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer luxuriösen…
…BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Kaufvertrag vom 6. Mai 2016 erwarb der Beschwerdeführer die bebaute Liegenschaft EZ ***1***, KG ***2*…