…Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens oder der Ort, an dem die Zuwiderhandlung tatsächlich begangen worden ist, wird den Zollbehörden innerhalb der Dreimonatsfrist nach Artikel 379 Absatz 2 ZK-DVO nachgewiesen. Da kein entsprechender Alternativnachweis vorgelegt werden konnte und weder die Hauptverpflichtete noch die Bf. als Warenführerin innerhalb…
…Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens oder der Ort, an dem die Zuwiderhandlung tatsächlich begangen worden ist, wird den Zollbehörden innerhalb der Dreimonatsfrist nach Artikel 379 Absatz 2 ZK-DVO nachgewiesen. Da kein entsprechender Alternativnachweis vorgelegt werden konnte und weder die Hauptverpflichtete noch die Bf. als Warenführerin innerhalb…
…Rechtsprechung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (Urteil vom 25. November 2003, GZ. 2003 11 K 200/00) zu verweisen. In diesem Urteil bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es dahingestellt sein kann, ob ein Warenführer ebenfalls Zollschuldner geworden ist, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner…
…Rechtsprechung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (Urteil vom 25. November 2003, GZ. 2003 11 K 200/00) zu verweisen. In diesem Urteil bringt das Gericht zum Ausdruck, dass es dahingestellt sein kann, ob ein Warenführer ebenfalls Zollschuldner geworden ist, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner…
…0494, in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass der Warenführer im Falle der Nichtgestellung der von ihm beförderten und im Versandverfahren befindlichen Waren gemäß Artikel 203 Abs. 1 erster Anstrich ZK als Handelnder zum Zollschuldner wird. Dabei kommte es auf subjektive Merkmale nicht an, es…
…der Mitgliedstaat als für die Erhebung der Zollschuld zuständig bestimmt werden, in dessen Gebiet die erste Zuwiderhandlung begangen wurde, die sich als Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung qualifizieren lässt.“ Zur Heranziehung der Bf. als Zollschuldnerin: Zur Frage der Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten nach zollschuldbegründenden Zuwiderhandlungen im…
…dass angesichts dieses Beweismittels davon auszugehen sei, dass die Bf. als Warenführerin entgegen ihrer diesbezüglichen Behauptung zum Zeitpunkt des Erhalts des CMR-Frachtbriefes doch Kenntnis davon hatte, dass der verfahrensgegenständliche PKW dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterlag. Die Bf. legte daraufhin zum Nachweis für die Richtigkeit ihrer…
…Vertretungsmacht zu Lasten des Vertreters geht (BFH 2.4.1987, VIIR60/84), hat die Bf. riskiert, dass sich die beiden Unternehmen mit großen Erfolgsaussichten gegen eine Heranziehung als Zollschuldner zur Wehr setzen können. Die Bf. hat also das Risiko auf sich genommen, als in eigenem…
…und 98 Abs.1 Z. 3 u. Abs. 3 ZollR-DG wurden die Bf. als auch der Warenführer A. Zollschuldner für den gesamten Abgabenbetrag an Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie die Abgabenerhöhung nach Maßgabe des § 108 ZollR - DG, wobei die Bf. und A. für den Gesamtbetrag Gesamtschuldner…
…der streitgegenständlichen Zuwiderhandlung nicht angenommen. Die Heranziehung dieses Unternehmens als Zollschuldner scheidet somit aus. Herangezogen werden könnten demnach der Hauptverpflichtete und der Warenführer. Gibt es auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalles für eine Zollschuld - wie im Gegenstand - mehrere Zollschuldner, so sind diese gemäß Art…
…sich aus der Inanspruchnahme des Versandverfahrens ergebenden Verpflichtungen des Verfahrensinhabers enden gemäß Artikel 92 Absatz 1 ZK erst durch die Gestellung bei der Bestimmungsstelle und nicht etwa durch die Warenübergabe an einen Warenführer. Dem Einwand der Bf., sie sei alleine deshalb nicht als Zollschuldner heranzuziehen…
…davon zu haben, welche Unternehmen die Vertragsparteien der betreffenden Kaufverträge gewesen sein könnten. Dem Einwand es Bf., die Heranziehung der Hauptverpflichteten als Zollschuldnerin stelle eine Ungleichbehandlung dar und es seien vorrangig deren Kunden zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtet, kann nicht gefolgt werden. Denn es ist…
…die Heranziehung des Bf. als Abgabenschuldner selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die Post pflichtenwidrig gehandelt hätte. Angesichts der Tatsache, dass nach der Aktenlage nicht erwiesen ist, dass die Post überhaupt Kenntnis vom Versandverfahren hatte, kommt diese im vorliegenden Fall aber nicht einmal als (weiterer) Zollschuldner…
…zum Ausdruck, dass es dahingestellt sein kann, ob andere Personen ebenfalls Zollschuldner geworden sind, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner bereits auf Grund der - sich aus dem eröffneten Versandverfahren für den Hauptverpflichteten ergebenden - besonderen Garantenstellung gerechtfertigt ist. Aus dieser Garantenstellung ergibt sich sogar, dass…
…gebracht, dass es dahingestellt sein kann, ob auch andere Personen ebenfalls Zollschuldner geworden sind, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner bereits auf Grund der - sich aus dem eröffneten Versandverfahren für den Hauptverpflichteten ergebenden - besonderen Garantenstellung gerechtfertigt ist. Aus dieser Garantenstellung ergibt sich sogar, dass…
…gebracht, dass es dahingestellt sein kann, ob auch andere Personen ebenfalls Zollschuldner geworden sind, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner bereits auf Grund der - sich aus dem eröffneten Versandverfahren für den Hauptverpflichteten ergebenden - besonderen Garantenstellung gerechtfertigt ist. Aus dieser Garantenstellung ergibt sich sogar, dass…
…Heranziehung als Zollschuldner verhindern, wie mit dem Vorbringen, die ungarischen Hintermänner hätten den Transport begleitet. Beide Umstände sind nämlich für die Festsetzung der Zollschuld nach der zitierten Norm ohne jegliche Relevanz. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nach den Feststellungen im o.a. Urteil des…
…Zollbeamten und Herrn Name2 (als Vertreter der NNLtd.) sowie bei der Verladung der Kartons auf den LKW unterstützend tätig zu sein und andererseits um den noch offenen Restbetrag des Kaufpreises von Name2 zu kassieren. Er versucht einer Inanspruchnahme als Zollschuldner auch mit dem Einwand zu…
…Da die Bf. als Warenführer, die für sie sich aus Artikel 96 Abs. 2 ZK ergebenden Pflichten (fristgerechte Gestellung des Zollgutes unter Beachtung der von der Zollbehörde zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen) nicht eingehalten hätte, wäre sie als Zollschuldner gemäß Artikel 203 Abs. 1 und Abs…
…bzw.-als Folge der Entstehung der Zollschuld nach Art.203 ZK die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG vorzuschreiben gewesen. Da die Bf, als Warenführer, die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beendigung des Versandverfahrens getragen habe, werde sie iSd Art.213 ZK als Zollschuldner heran…