…Aufwendungen für außergewöhnliche Belastung als Bemessungsgrundlage für die Anwendung des gesetzlichen Prozentsatzes herangezogen würden. Darüber hinaus begehrte er die Berücksichtigung von Werbungskosten in der Höhe von 295,08 € als Leasingraten für den Heimcomputer, welchen er sich für Büroarbeiten als nichtselbstständiger Arbeitnehmer angeschafft habe. Über…
…siehe Rz 642n641n bis Rz 642o). Standard-Software sind serienmäßige hergestellte Gegenstände in Standardform, die von jedem beliebigen Käufer erworben und verwendet werden können. Hiezu gehören zB Software für Heimcomputer, Computerspiele und Standardpakete. Bei der Überlassung nicht standardisierter Software, die speziell nach den Anforderungen des…
…§ 3a Rz 170). Entscheidend ist somit, dass es sich um eine Standard-Software handelt. Als Standard-Software gelten serienmäßig hergestellte Gegenstände in Standardform, (Software für Heimcomputer, Computerspiele und Standardpakete) die von jedem beliebigem Käufer erworben und verwendet werden können (vgl. Ruppe/Achatz, a.a.O…
…schon immer um eine nicht-österreichische Anbieterin. Um an einem Online-Glücksspiel teilnehmen zu können, müsse ein sich in Österreich befindlicher Kunde daher über seinen Heimcomputer, seinen Computer am Arbeitsplatz oder sein Mobiltelefon aktiv auf die Webseite einsteigen. In einem solchen Fall werde ihres Erachtens…
…Bf. schon immer um einen nicht österreichischen Anbieter. Um an einem Online-Glückspiel teilnehmen zu können, müsse ein sich in Österreich befindlicher Kunde daher über seinen Heimcomputer, seinen Computer am Arbeitsplatz oder sein Mobiltelefon aktiv auf die Webseite www.Bf..com einsteigen. Die Bf. gehe…
…zusätzlich ein Paket Office Home benötigte. Das Gericht geht daher davon aus, dass das Paket Office Home für die Heimcomputer angeschafft wurde, welche der Familie dienen. Nach Feststellung des Sachverhaltes hat das Bundesfinanzgericht über die vorliegende Beschwerde rechtlich erwogen: Gemäß § 243 BAO idF FVwGG 2012…
…besitze keine Einrichtungsgegenstände, Stilmöbel, Polstermöbel, Teppiche, sonstige, nicht wertlose Einrichtungsgegenstände. Er besitze weder Rundfunk-, Fernseh-, Tonband-, Video-, Funk-, HIFI-Geräte, Heimcomputer, noch Videospiele. Er besitze auch keine Gebrauchsgegenstände, Fotoapparate, andere Fotogeräte, optische Geräte (Feldstecher, Mikroskope), elektrische Geräte (insbes. Werkzeuge, Haushaltsmaschinen, Schreib-, Rechen- und Büromaschinen, Sportgeräte…
…1973, ZI 1644/72). Je typischer aber ein Gegenstand zum Bereich der privaten Lebensführung gehört (zB. Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Fernsehgeräte, Heimcomputer, Stereoanlagen, Nachschlagewerke allgemeinen Inhalts), umso strenger wird die betriebliche oder berufliche Veranlassung geprüft werden müssen, wobei die Grenze zwischen Betriebsausgaben und Kosten der Lebensführung…
…typischer aber ein Gegenstand zum Bereich der privaten Lebensführung gehört (zB Waschmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger, Fernsehgeräte, Heimcomputer, Stereoanlagen, Nachschlagewerke allgemeinen Inhalts), umso strenger wird die betriebliche oder berufliche Veranlassung geprüft werden müssen, wobei die Grenze zwischen Betriebsausgaben und Kosten der Lebensführung nicht anders gezogen werden kann…
…Ihnen sog. "kompletten Computeranlage" - samt diesbezüglicher Rechnung - nachgereicht werden. In diesem Zusammenhang wäre auch klarzustellen, ob bzw. inwieweit sich diese "komplette Computeranlage" von einem herkömmlichen Heimcomputer unterscheidet. 6. Weiters wäre bekannt zu geben, ob Sie die Wohnung, in welcher sich das Arbeitszimmer befunden hat, im…
…Vermutung, EDV-Daten hätten manipuliert werden können. Für das alles gebe es keinen Beweis. Die Einvernahme des Personales habe wie der Geschäftsführerin beschrieben ergeben, dass die Einnahmen in der Filiale ermittelt und handschriftlich aufgezeichnet wurden. Die aus zwei Heimcomputern bestehende "EDV-Anlage" habe Hr. Dkfm. ..…