…stehenden These rechtfertigen, dass der laut Aktenlage Beschuldigte als Täter der vorgeworfenen Finanzvergehen in Betracht kommt. Das Vorliegen eines solchen Tatverdachts ist in der Hausdurchsuchungsanordnung insoweit nachvollziehbar zu begründen (Stetsko in Leitner/Brandl/Kert (Hrsg), HB Finanzstrafrecht4 Rz 2990). Die Behörde versucht, eine entsprechende Verdachtslage…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der beim Finanzamt Oststeiermark, dieses vertreten durch HR Dr. Monika Rößler als Amtsbeauftragte, anhängigen Finanzstrafsache gegen Dr. Z wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2…
weitere GZ. RV/5300003/2019 RV/5300004/2019 RV/5300005/2019 RV/5300042/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxa, Geschäftsführer, whft. XXXA, vertreten durch die Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und andere, vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH, Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010 Wien, im Zusammenhang mit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
Besondere Bedeutung komme der umfangreichen Datenbank (Arbeitnehmerkartei in Papierform) zu, mit der das Leasingpersonal verwaltet werde. Am 5. Mai 2011 habe A bei der Durchsuchung darauf bestanden, dass diese Datenbank nicht beschlagnahmt werden dürfe, weil er sonst sein Personalgestellungsgewerbe mit der neu gegründeten D.GmbH…
weitere GZ. RV/5300011/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxa, Geschäftsführer, XXXA , vertreten durch die Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH, Stockwinkl 18, 4865 Nußdorf am Attersee, wegen des Verdachtes der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des A.B., Adresse, gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes Klagenfurt Villach als Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 23. Oktober 2014, zugestellt am 31. Oktober 2014…
weitere GZ. RV/5300007/2019 RV/5300008/2019 RV/5300009/2019 RV/5300043/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxa, Geschäftsführer, whft. XXXA , vertreten durch die Dr. Heinz Häupl Rechtsanwalts GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf, AdresseBf, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, Jakominiplatz 16/II, 8010 Graz, wegen Anordnung der Hausdurchsuchung gemäß § 93 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Betroffenen vom 5…
BeschwerdeentscheidungDer Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des HS vom 16. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates beim Zollamt [ehemals Hauptzollamt] Feldkirch als Organ des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1, HR Dr. Richard Tannert, als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen JS , Schmuckwarenhändler, geb. xxx, W, vertreten durch Mag. Wolfgang Jantscher, Rechtsanwalt in 8010 Graz, Wastiangasse 1, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung nach…
…vornherein nicht einmal geeignet, einen bloßen Anfangsverdacht zu begründen; niemals könne die zitierte anonyme Anzeige als Begründung einer Hausdurchsuchungsanordnung ausreichend sein. Der Verweis auf einen Bericht der Steuerfahndung vom 31. März 2015 könne nie die Erwähnung bestimmter Tatsachen (also ganz bestimmter Umstände, Handlungen oder Unterlassungen…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Wien 5 über die Beschwerde der A., vertreten durch B. gegen den Bescheid (Hausdurchsuchungsbefehl) der Vorsitzenden des Spruchsenates I als Organ des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch…
…Jänner 2011 geänderten Rechtslage (siehe nachstehend) - davon ausgegangen, dass ein angebliches Überschreiten der Grenzen einer Hausdurchsuchungsanordnung im Rahmen der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung selbst zu bekämpfen wäre (Schriftsatz, Seite 5). Tatsächlich aber haben die Beschwerdeführer auch ausdrücklich gegen bestimmte behauptete Aspekte der verfahrensgegenständlichen Durchsuchungen Maßnahmenbeschwerden…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen S wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der…
Soweit der Beschwerdeführer bemängelt, dass die Finanzstrafbehörde erster Instanz vor Einholung des Hausdurchsuchungsbefehles noch bei den kroatischen Behörden ermitteln hätte können, dass hinsichtlich der Ehegattin und der Tochter des Beschuldigten gegenüber den kroatischen Behörden behauptet worden sei, dass diese ihren Hauptwohnsitz in KK , Kroatien, begründet…
§ 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Rechtsmittelwerberin aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs Wochen nach dessen Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof und/oder beim Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen…
Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen Beschlagnahmen nach den Bestimmungen des ZollR-DG obliegt nicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht dem Rechtsmittelwerber aber das Recht zu, gegen diesen Bescheid binnen sechs…
Weitere GZ. RV/5300030/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen den Verdächtigen A, geb. xxxxa, Geschäftsmann, whft. laut belangter Behörde XXXA, vormals XXXA1, bzw. behauptet XXXA2, Slowakei, vertreten durch Dr. Caroline Toifl, Rechtsanwältin…
Weitere GZ. RV/2300013/2020 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxa, ehem. Geschäftsführer, whft. XXXA, wegen des Verdachtes der Hinterziehung deutscher Umsatzsteuer gemäß § 370 Abs. 1 zweite Variante deutsche Abgabenordnung…