…auf die fachliche Qua-lifikation der Poolberechtigten und die von ihnen erbrachten Leistungen sowie auf die Anzahl der Poolberechtigten Bedacht zu nehmen ist. Der auf die Poolberechtigen (darunter mindestens ein Facharzt) insgesamt entfallende Anteil hat nach Abzug des Hausanteils nach Abs. 6 mindestens 45 v…
…von 34.125,34 EUR. Das Finanzamt begründete dies im Wesentlichen damit, dass ein Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 neben dem als Betriebsausgen angesetzten "Hausanteil" nicht zustehe. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei auch bei Honoraren, deren gesetzliche Grundlage das Tiroler Krankenanstaltengesetz bilde, davon auszugehen…
…neuen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich der Sonderklassevergütungen das Betriebsausgabenpauschale außer Ansatz. Begründend wurde ausgeführt, dass die Krankenanstalt bei der Abrechnung der Sonderklassevergütungen (Poolgelder) für die Nutzung der Einrichtung der Krankenanstalt einen "Hausanteil" abziehe und das Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 daher nicht mehr in Anspruch…
…gemacht werden, soweit diese unmittelbar in die Leistung eingingen und den Betriebsgegenstand des Unternehmens bildeten. Beim pauschalen Hausanteil ziehe der Krankenhausträger die zur Verfügung gestellte Infrastruktur namentlich auch die Kosten des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals ab. Es sei daher von Fremdlöhnen auszugehen, die zusätzlich…
…Abzug gebracht werden könne, da die an den Pflichtigen ausbezahlten "Poolgelder" bereits um den "Hausanteil" gekürzt worden seien. In der weiteren Korrespondenz mit dem Finanzamt führte der steuerliche Vertreter des Bw in einem E-mail vom 12.05.2010 im Wesentlichen aus, dass nach Auskunft…
…begründete die Berichtigung mit den folgenden im Wesentlichen gleichlautenden Passagen: Einkommensteuer 2009 „Zieht die Krankenanstalt bei der Abrechnung der Beträge (Sondergebühren) von dem Anteil, der auf den Arzt entfällt, für die Nutzung der Einrichtungen der Krankenanstalt einen "Hausanteil " ab, steht ein Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs…
…nicht abzugsfähig behandelt. Als Begründung hat das Finanzamt angeführt: "Ein Betriebsausgabenpauschale nach § 17 Abs. 1 EStG 1998 steht neben dem als Betriebsausgabe angesetzten "Hausanteil" nicht zu. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist auch bei Honoraren, deren gesetzliche Grundlage das Tiroler Krankenanstaltengesetz bildet, davon auszugehen, dass den jeweiligen…
…In allen Einkommensteuererklärungen bis einschließlich 2012 sei das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 12 % (entgegen EStR 2000 Rz 4116b) schriftlich im Formular E1a beantragt und somit nachweislich offen gelegt worden. Der Abrechnungsmodus für den „Hausanteil“ habe sich in all den Jahren, insbesondere ab dem Jahr 2008…
…für den in § 41 Abs. 6 Tir KAG geregelten Anteil von (mindestens) 20 % von den Ärztehonoraren für die Bereitstellung der Einrichtungen der Krankenanstalt aufzukommen, der „Hausanteil“ ist dementsprechend (anteilsmäßig) auch von ihm zu tragen. So gebührt dem Anstaltsträger gemäß § 41 Abs. 6 Tir KAG für…
…Erkenntnis vom 23.01.2020, Ra 2019/15/0100 aus, dass zwar durch Hochrechnung der ausgewiesenen Umsatzsteuer der steuerpflichtige Hausanteil des Spitals einerseits und im Umkehrschluss damit auch der steuerfreie (gesamte) Arztanteil andererseits zu ersehen ist. Der VwGH kritisierte insbesondere, dass die Aufteilung des Arztanteils…
Seitens der steuerlichen Vertretung wurde ferner eine Entscheidung des OGH zitiert (OGH 22.10.2010, 7 Ob 121/10k), in der es um die zivilrechtliche Beziehung zwischen Belegarzt und einem Versicherungsunternehmen ging. Dazu ist einerseits auszuführen, dass der OGH die vertraglichen Beziehungen zwischen den beteiligten…
…da vom Krankenanstaltsbetreiber gemäß § 41 Tiroler Krankenanstaltengesetz bereits ein Hausanteil in Höhe von 20% der Honorare einbehalten worden sei und erhöhte in den Jahren 2006, 2008 und 2009 die Einkünfte aus selbständiger Arbeit um das in Abzug gebrachte Betriebsausgabepauschale. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des…
…keine tatsächlichen Kosten in Abzug gebracht habe. Das Finanzamt geht davon aus, dass der Bf auch den anteiligen Hausanteil zu tragen habe und neben diesen Betriebsausgaben keine pauschalierte Betriebsausgaben geltend machen kann. 2) Gemäß § 22 Z 1 lit. b letzter Satz EStG 1988 zählen zu…
…Tir KAG). Bei Inanspruchnahme des Betriebsausgabenpauschales nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 ist die Betriebsausgabe für den Hausanteil vom Pauschale erfasst. 11.1.3.2 Ausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe sowie Zutaten Rz 4117: Es fallen darunter nur solche Waren usw., die in…
…für Veranlagungszeiträume davor noch die Geltendmachung eines Betriebsausgabenpauschales gemäß § 17 EStG 1988 neben dem Abzug eines Hausanteils zulässig sei. Der steuerliche Vertreter des Bw's stellte daher mit Schriftsatz vom 2. März 2009 hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2007 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…auszuführen: Fest steht, dass - dies wird auch vom Bw in seiner Berufungsschrift nicht angezweifelt und geht dies auch aus der vorgelegten Kopie der Arzthonorarabrechnung hervor - im gegenständlichen Fall die gesamte Verrechnung der Sonderklassehonorare sowie des damit zusammenhängenden "Hausanteiles" auf Basis des § 54 OÖ KAG 1997…
…Insbesondere führte er aus, dass er als WEB Geschädigter in den letzten 10 Jahren sämtliche zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel in die Rückzahlung von Kreditverbindlichkeiten, die er für den Kauf von Hausanteilsscheinen eingegangen ist, eingebracht habe, um das Haus halten zu können. Er sei Angestellter…
4.1.10.4.4 Gebäude im Miteigentum Rz 574: Bei einer betrieblichen Nutzung von im Miteigentum stehenden Liegenschaften durch einen Miteigentümer sind folgende Fälle zu unterscheiden: Zwischen den Miteigentümern wurde keine Vereinbarung über eine Entgeltzahlung geschlossen. Findet der betrieblich genutzte Liegenschaftsteil in der Miteigentumsquote…
22.4.3.1.2 Umfang der Befreiung Rz 6634: Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt grundsätzlich eine Gebäudebefreiung dar, wobei auch der Grund und Boden insoweit einbezogen wird, als der Grund und Boden der Nutzung des Eigenheims oder der Eigentumswohnung als Garten oder Nebenfläche dient. Dies gilt…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Manfred Opperer- Dr. Gerhard Schartner-Dr. Stephan Opperer , gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. Februar 2001 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Ausgehend…