15.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit 15.4.4.1 Nichtselbständige Nebentätigkeit Rz 961: Eine nichtselbständige Nebentätigkeit zu einer selbständigen Haupttätigkeit ist im Bereich der selbständigen Haupttätigkeit zu erfassen, wenn die Nebentätigkeit in einem engen sachlichen (wirtschaftlichen) Zusammenhang mit der Haupttätigkeit steht, auch wenn diese für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Geschäftsführer und Vertreter, Adresse, vom 23. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 5. November 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…21, Tz 67). Der Unabhängige Finanzsenat hat im gegenständlichen Fall zu überprüfen, ob die Stromerzeugung durch die Photovoltaikanlage einen engen Zusammenhang mit der Landwirtschaft hat und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht (vgl. VwGH 15.12.1992…
…Erfordernis erfüllt ist, hängt nicht von der gesamten zu Einkünften führenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen, somit nicht von seiner gesamten Erwerbstätigkeit (betriebliche und berufliche Haupttätigkeiten und Nebentätigkeiten) ab; es ist vielmehr auf den Mittelpunkt für die einzelne Einkunftsquelle abzustellen. Die Abzugsfähigkeit ist nicht gegeben, wenn vom…
…at). Die Bw. machte glaubhaft, dass sie ernsthaft anstrebt, die Psychotherapeutinnentätigkeit nach planmäßigem Abschluss der Ausbildung im Jahr 2009 als Haupttätigkeit auszuüben. Das diesbezügliche ernsthafte Bestreben wurde von der Bw. glaubhaft gemacht und untermauert durch Vorlage von Zeugnisse über die Umschulung, die ein planmäßiges zügiges…
…Ob dieses Erfordernis erfüllt ist, hängt nicht von der gesamten zu Einkünften führenden Tätigkeit des Steuerpflichtigen, somit nicht von seiner gesamten Erwerbstätigkeit (betriebliche und berufliche Haupttätigkeiten und Nebentätigkeiten) ab; es ist vielmehr auf den Mittelpunkt für die einzelne Einkunftsquelle abzustellen. Die Abzugsfähigkeit ist nicht gegeben…
…den angesprochenen Unterlagen im Einzelnen dargestellt. Auch mit der einer Berufungsentscheidung für einen vorangegangenen Prüfungszeitraum entnommenen Aussage, dass die Haupttätigkeit eines Kraftfahrers im Lenken eines Fahrzeuges bestehe, kann beispielsweise allein noch nicht die im Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 26. März 2001 geschilderte Besonderheit ihrer betrieblichen…
…dienstliche Unterlagen zuhause: Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung bewirkt deren bloße Lagerung zuhause nicht, dass ein häusliches Arbeitszimmer beruflich notwendig ist, da das Lagern tätigkeitsbezogener Gegenstände nicht die berufliche Haupttätigkeit der Bf. ist (VwGH 22.10.2015, Ra 2014/15/0019). Diese Ausführungen zusammengefasst wird festgestellt…
…dass dann, wenn ein Unternehmer erklärt, er werde nach der formalen Betriebseinstellung oder Aufgabe der bisher ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Haupttätigkeit mit der vorhandenen Betriebseinrichtung anderweitig unternehmerisch tätig werden, zunächst vom Fortbestand der Unternehmereigenschaft ausgegangen werden kann bzw gleiches gelte, wenn dies aus dem Gesamtbild…
…Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten sind an sich gewerbliche Tätigkeiten, die keine Nebenbetriebseigenschaft haben, sich aber als Ausfluss der land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit darstellen. Kennzeichnend ist, dass für ihre Ausübung keine über die Land- und Forstwirtschaft hinausgehende Organisation nötig ist, d.h…
…weil es Risiken in sich birgt. Denn die mehr oder minder stark ausgeprägte Risikoträchtigkeit von Geschäften gehört zum Wesen einer jeder unternehmerischen Betätigung. Je weiter sich jedoch Art und Inhalt des zu beurteilenden Geschäfts von der Haupttätigkeit des Unternehmens entfernen, um so größer erweist sich…
…Beurteilung in Bezug auf die Absetzbarkeit von Aufwendungen für den Fall, dass ein Arbeitszimmer im Rahmen einer Einkunftsart für mehrere Tätigkeiten genutzt wird, hat gegenständlich nach dem Berufsbild der Haupttätigkeit zu erfolgen. Dies bedeutet, dass in Ansehung eines Einnahmenschlüssels seitens der Abgabenbehörde die überwiegende Tätigkeit…
…somit festzuhalten, dass eine Berufsausbildung im Sinne des FLAG 1967 ua nur dann vorliegt, wenn die Bildungsmaßnahme die "Haupttätigkeit" des Auszubildenden darstellt, was gegenständlich zumindest im streitgegenständlichen Zeitraum nicht der Fall war. Da das Finanzamt die Familienbeihilfe für den streitgegenständlichen Zeitraum bereits ausbezahlt hat, wurde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch KPMG NÖ Wirtschaftstreuhand GmbH, diese vertreten durch Mag. Johann Mlcoch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Mödling, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Hrdina, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz - und Einkommensteuer für das Jahr…
…mit Öffentlichkeitsrecht inskribiert. Es stellte sich daher für den Referenten die Frage, wie das vom Bw. behauptete Dienstverhältnis mit den genannten Haupttätigkeiten des Sohnes vereinbar war. Dazu hat der Bw. nichts Weiteres vorgebracht. Er legte nur die e-mail des Referenten vom 30. Juli 2010…
…14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die Lebensführung gemäß …
…gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern muss darüber hinaus auch ein enger Zusammenhang (Zweckzusammenhang) mit der land- und forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit bestehen (vgl. Jilch…
…2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die Einbeziehung von Nebentätigkeiten die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit immer als Haupttätigkeit wirtschaftlich im Vordergrund stehen muss. Daher ist gemäß § 7 Abs…
…und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit, die wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Haupttätigkeit und wegen ihrer untergeordneten Bedeutung gegenüber dieser Haupttätigkeit nach der Verkehrsauffassung in dieser gleichsam aufgeht, sodass die gesamte Tätigkeit des Land- und Forstwirts als land-…
…ermitteln, bei welcher Tätigkeit es sich um die Haupttätigkeit handelt; die Nebentätigkeit ist dieser Haupttätigkeit zuzuordnen (LStR 2002 Rz 961, 962). Liegt keine tatsächliche funktionelle (inhaltliche) und zeitliche Überschneidung der Tätigkeiten als Dienstnehmer und als Vorstandsmitglied vor oder ist die Vorstandstätigkeit als die Haupttätigkeit einzustufen…