…August 2002 (Abgabenänderungsgesetz 2002 BGBl. I 2002/312) in seinem (neuen) § 5 nur mehr Ge- und Verbote hinsichtlich des Handels mit Tabakerzeugnissen vor. Dabei ist der Begriff Handel mit dem gewerbsmäßigen Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen im Monopolgebiet definiert (§ 5 Abs. 3 TabMG 1996). Das in der…
…1.360,00 UP vorsätzlich dazu bestimmt zu haben, das im § 5 Abs.3 TabMG normierte Verbot des Handels mit Tabakerzeugnissen durch das gewerbsmäßige Inverkehrbringen der Monopolgegenstände im Monopolgebiet zu verletzen, und hat dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG…
…Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind; Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der…
…1996 ist der Handel mit Tabakerzeugnissen verboten, soweit er nicht aufgrund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung als Großhändler betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 leg.cit. erlaubt ist. Gem. § 5 Abs. 4 TabMG ist Handel im Sinne des…
…vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Aus dem Monopolrecht ist von Belang § 5 Abs.3 Tabakmonopolgesetz: Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung als Großhändler (§ 6…
…Monopolrechte ist auszuführen: Gemäß § 30 Abs.1 Tabaksteuergesetz (TabStG) ist der Versandhandel mit Zigaretten unzulässig. In den Vorschriften über das Tabakmonopol (Tabakmonopolgesetz, TabMG) findet sich in § 5 Abs.3 TabMG die Bestimmung, dass der Handel mit Tabakerzeugnissen verboten ist, soweit er nicht auf Grund einer…
…Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind; b) Monopolgegenstände (§ 17 Abs.4) einem monopolrechtlichen Einfuhr- oder Ausfuhrverbot zuwider ein…
…Abs.3 Tabakmonopolgesetz : Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung als Großhändler (§ 6) betrieben wird oder nicht gemäß Abs.5 oder § 40 Abs.1 erlaubt ist. Abs.4 : Handel im Sinne von Abs.3…
…Tabakmonopolgesetz (TabMG) ist der Handel mit Tabakerzeugnissen verboten, soweit er nicht aufgrund einer Bestellung des Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung als Großhändler betrieben wird oder nicht gem. Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist. Gemäß § 5 Abs. 4 TabMG ist Handel im Sinne des Absatz…
…vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Aus dem Monopolrecht ist von Belang § 5 Abs.3 TabMG: Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung als Großhändler (§ 6…
…3 Tabakmonopolgesetz: Der Handel mit Tabakerzeugnissen ist verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung als Großhändler (§ 6) betrieben wird oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist. § 5 Abs. 4 Tabakmonopolgesetz: Handel im Sinne von Abs…
…billigend damit abfand, zu dem ohne Bestellung zum Tabaktrafikanten oder Bewilligung als Großhändler vom Erstbeschuldigten betriebenen und unter Verstoß gegen das im Tabakmonopolgesetz normierte Verbot des Handels mit Tabakerzeugnissen zu seinem Vorteil erfolgten wiederkehrenden Weiterverkauf von nicht von der Tabaksteuer befreiten Zigarren, für welche der…
…Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. Gemäß § 46 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich der Monopolhehlerei schuldig…
…bewirkt sowie durch den ohne Bestellung zum Tabaktrafikanten oder Bewilligung als Großhändler betriebenen Weiterverkauf von nicht von der Tabaksteuer befreiten Zigarren an Privatpersonen und Gewerbetreibende unter Verrechnung eines Preisaufschlags von 25 % zu seinem Vorteil gegen das im Tabakmonopolgesetz normierte Verbot des Handels mit Tabakerzeugnissen verstoßt…
…der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind. § 44 Abs. 3 FinStrG: Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen; er umfasst auch die Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halbfabrikate, Geräte und Vorrichtungen. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt…
…bewirkt sowie durch den ohne Bestellung zum Tabaktrafikanten oder Bewilligung als Großhändler betriebenen Weiterverkauf von nicht von der Tabaksteuer befreiten Zigarren an Privatpersonen und Gewerbetreibende unter Verrechnung eines Preisaufschlags von 25 % zu seinem Vorteil gegen das im Tabakmonopolgesetz normierte Verbot des Handels mit Tabakerzeugnissen verstoßt…
…Abs. 3 TabMG ist der Handel mit Tabakerzeugnissen verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung zum Großhändler (§ 6) betrieben oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist. Gemäß § 8 Abs. 1 leg. cit. handelt vorsätzlich, wer…
…Abs. 3 TabMG ist der Handel mit Tabakerzeugnissen verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung zum Großhändler (§ 6) betrieben oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist. Gemäß § 8 Abs. 1 leg. cit. handelt vorsätzlich, wer…
…bewirkt. Gemäß § 8 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 5 Abs. 2 TabMG ist der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen, soweit in…
…Abs. 3 TabMG ist der Handel mit Tabakerzeugnissen verboten, soweit er nicht auf Grund einer Bestellung zum Tabaktrafikanten oder einer Bewilligung zum Großhändler (§ 6) betrieben oder nicht gemäß Abs. 5 oder § 40 Abs. 1 erlaubt ist. Gemäß § 8 Abs. 1 leg. cit. handelt vorsätzlich, wer…