…und 19. Bezirk und Klosterneuburg vom 13. März 2000 wurde die Bw. als damalige Geschäftsführerin der Firma I. GesmbH für Umsatzsteuer 1996 in Höhe von 193.934,76 ATS, Kraftfahrzeugsteuer 1996 in Höhe von 295,00 ATS, Umsatzsteuer 1997 in Höhe von 76.277,00…
…ATS als ehemalige Geschäftsführerin der Firma K. zur Haftung herangezogen, da sie ihren Verpflichtungen als zur Vertretung der Gesellschaft berufene Person nicht nachgekommen ist, nachdem die Bw. zuvor von der Abgabenbehörde mit Schreiben vom 2. Oktober 2000 um Stellungnahme ersucht wurde. In der dagegen form…
…Einvernahme der Zeugen Z1, p.a. Adresse Adresse, und Z2, p.a. Adresse Ob diese Umstände der Bescheid erlassenen Behörde bekannt waren oder nicht bleibt vorläufig offen. Eine Grundlage für die Haftung per se nur in einer Insolvenz erscheint ungenügend. Ein Verschulden der ehemaligen Geschäftsführerin…
…hinsichtlich der nicht (vollständigen) Entrichtung von Umsatz-bzw. Körperschaftsteuer(voraus)zahlungen sowie sonstiger Nebengebühren durch die ehemalige Geschäftsführerin werde in gegenständlicher Beschwerde nicht bestritten, sodass sie auch für die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenschulden gemäß §§ 80 Abs. 1 i.V.m. 9 Abs. 1 BAO Haftung heranzuziehen…
…nicht mehr bereit gewesen, aus den umfangreichen Einnahmen der letzten Monate die fälligen Überweisungen an das Finanzamt, insbesondere per 15. April 1996 und 15.Mai 1996 durchzuführen. Dem Berufungswerber sei bekannt gewesen, dass die ehemalige Geschäftsführerin die Überweisungsaufträge zur Bank gegeben habe. Er habe jedoch…
…Gesellschafterin-Geschäftsführerin zu der Anhebung der Bezüge nicht berechtigt gewesen sei und auch ihr selbst zum damaligen Zeitpunkt (wie auch zu keinem anderen Zeitpunkt) die dadurch bewirkten Bezüge zugestanden seien. In weiterer Folge werde das zu Unrecht zu viel ausbezahlte Gehalt von der ehemaligen Geschäftsführerin…
…facto-Geschäftsführer sei kein Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG; seine Heranziehung zur Haftung sei daher unzulässig (UFS 3.8.2005, RV/1238-W/04). Maßgebend für die Vertreterhaftung sei die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH…
…Haftungsbescheid (in der Begründung) gegenüber einer Verlassenschaft der ehemaligen Geschäftsführerin ausgesprochenen Haftung darauf hinzuweisen, dass die Bf nach wie vor aufrecht gemeldet ist. Unbestritten blieb, dass die Bf im Haftungszeitraum (vom 15.5.2015 bis 15.2.2016; Fälligkeitstage) Geschäftsführerin bzw. Liquidatorin der GmbH bis…
… 9 Abs. 1 BAO iVm § 80 BAO als ehemalige Geschäftsführerin der GmbH-1 für Umsatzsteuern 08-12/2011 in der Höhe von € 8.674,00 zur Haftung herangezogen und begründend ausgeführt: Gemäß § 80 Abs. 1 BAO hätten die zur Vertretung juristischer Personen Berufenen alle…
…sich das Geld. Der Amtsbeauftragte wandte ein, dass die Prüfung nicht wegen Insolvenz angeordnet worden sei, sondern wegen eingereichter Gutschriftsvoranmeldungen im Juni und Juli 2010. Das Finanzamt habe im Oktober 2010 einen Vorhalt geschickt, man hätte die Möglichkeit gehabt, mit der ehemaligen Geschäftsführerin Kontakt aufzunehmen…
…dass nur über die Hälfte der nichteinbringbaren Summe von EUR 2,000.000 die Haftung ausgesprochen wurde. Billigkeitsgründe sind laut Aktenlage nicht erkennbar, im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung war die Bf in ihrer Funktion als ehemalige Geschäftsführerin der ***GmbH*** aber aus…
…dass der ehemaligen Geschäftsführerin der Bf im Falle deren eventueller Haftungsinanspruchnahme gemäß § 248 BAO neben der Möglichkeit der Einbringung einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid auch die Möglichkeit einer Beschwerde gegen den Abgabenbescheid offensteht. Insofern bleiben auch deren Rechte gewahrt. Aufgrund des Wegfalls der organschaftlichen Vertretung…
…Richtlinie des Rates (der ehemaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, jetzt des Rates der Europäischen Gemeinschaft) vom 17.5.1977 77/188/EWG widerspricht. Zwar ist es nicht gemeinschaftswidrig, wenn die BAO nach dessen §§ 9 und 80ff BAO Geschäftsführer von GesmbH in die dort näher umschriebene Haftung nehmen…
…Mai 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und begründend ausgeführt, dass ein für die Haftung relevantes Verschulden auch dann vorliege, wenn sich der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf nehme…
…2 Stück) "Geschäftsführerbezug" (Konto-Nr. 3651 bzw. 3650) Fr. A 10/04 - 09/05 (Buchungstext) - Buchung vom 30.9.05 - bzw. Fr. A 01-09/04 sowie Fr. A 1-5/04 Rest 50% (Buchungen vom 30.9.2004) und Kopien der Haftungs- und Abgabenbescheide…
…auch die Abfuhr der entsprechenden Lohnabgaben unterblieben wäre. Nach Ansicht des Finanzamtes wäre dieses Verhalten der ehemaligen Geschäftsführerin in unmittelbarem Zusammenhang und somit ursächlich für den in Folge entstandenen Abgabenausfall zu sehen. Daran könne auch die für Lohnabgaben vorgesehene Fälligkeit, im gegenständlichen Fall der 15…
…die ihr als Geschäftsführerin auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, der bei dieser Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessenrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO, da nach der Aktenlage kein Hinweis…
…Geschäftsführerin durch die Bf. gewährt worden. Mit Haftungs- und Abgabenbescheiden KESt vom 21. Juni 2007, gerichtet an die Bf., über den Prüfungszeitraum vom 1.1.2000 bis 31.12.2003, wurde die Bf. gemäß § 95 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 als die zum Abzug der…
…Juli 2021 teilte das Finanzamt der Beschwerdeführerin (einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu Handen ihres Geschäftsführers mit, sie habe offenbar übersehen, die zu erstattende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer entsprechend den Bestimmungen des § 5 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften…
…seien von der ehemaligen Geschäftsführerin auf ihren Namen eingerichtet worden und seien nach ihrem Ausscheiden aus der Geschäftsführung verloren gegangen. Unabhängig davon habe der aktuelle Geschäftsführer einen Antrag auf Ausstellung eines Zugangscodes gestellt. Grob fahrlässig sei dieser Zugang neuerlich auf die ehemalige Geschäftsführerin ausgestellt und…