…2001 wird teilweise statt gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: | Umsatzsteuerbescheid 1999 Gem. § 200 (1) BAO vorläufiger Bescheid Die Umsatzsteuer 1999 wird vorläufig festgesetzt mit: Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen Gesamtbetrag der Vorsteuern |  …
…worden ist. Der Bw. war daher als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 einzustufen. Der Unabhängige Finanzsenat (Berufungssenat) vertritt daher die Auffassung, dass im konkreten Fall steuerbare und mangels einer Steuerbefreiung steuerpflichtige Umsätze vorliegen. b) Höhe der sonstigen Leistungen bzw. des Vorsteuerabzuges…
…UStG 1994, geknüpft. Gemäß § 12 UStG 1994 kann der Unternehmer jene Vorsteuerbeträge abziehen, welche ihm von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung (§ 11 UStG 1994) gesondert ausgewiesen werden und die Lieferungen oder sonstige Leistungen betreffen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Gemäß §…
…schriftliche Erklärung kann auch durch Aufnahme der Umsätze in die MOSS-Erklärung (iSd § 25a Abs. 3 und Art. 25a Abs. 3 UStG 1994) erfolgen. Durch den Verzicht bestimmt sich der Ort dieser sonstigen Leistung unabhängig von der Höhe der ausgeführten Umsätze ab dem ersten Umsatz…
…den Sponsoringbeitrag für zwei Golfevents in Höhe von insgesamt 15.000,- € netto fakturiert worden. Diese Rechnung umfasse neben einer gewissen Anzahl von Startplätzen auch die Nächtigungs- und Bewirtungskosten, Tombolalose sowie die Abendveranstaltung für die Teilnehmer des Events. Der Leistungsumfang habe außerdem die Möglichkeit zur…
…erteilt, so sind in ihr die vor Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Rechnungen im Sinne des zweiten und dritten Satzes ausgestellt worden sind. (1a) Führt der Unternehmer Leistungen im Sinne des …
…Fall befindet sich der Ort der sonstigen Leistung in Österreich (§§ 3a Abs 6 ff) und ist einer Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Das Finanzamt ist daher zutreffend davon ausgegangen, dass der Berufungswerber die strittigen Umsätze im Inland bewirkt hat. 4. Ermittlung der Höhe der Umsätze betreffend Einschaltungen…
…sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) | 1.139.861,28 € | Davon sind zu versteuern mit: 20 % Normalsteuersatz: 1.139.861,28 € | Umsatzsteuer 227.972,26 € | Summe Umsatzsteuer | 227.972,26 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern |…
…Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl. II Nr. 383/2003 idF BGBl. II Nr. 221/2009, im Folgenden "Telekom-VO", bestimmt: "Liegt bei einer in § 3a Abs. 14 Z 12 und 13 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663, in der…
…stehenden sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, sind am Tätigkeitsort steuerbar (Rz 640v; vgl auch Rz 640x und 640y). Im praktischen Ergebnis änderte sich daher im Jahr 2010 nichts (Ruppe/Achatz, UStG5, § 3a, Tz 122f). Ab 1.1.2011 gilt der Tätigkeitsort…
…ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs 1 UStG 1994 müssen Rechnungen die in den folgenden Ziffern 1 bis 6 aufgezählten Angaben enthalten; ua nach der im Beschwerdefall streitgegenständlichen Z…
…erbrachte sonstige Leistung ist daher am Grundstücksort steuerbar. Die Steuerbefreiung des 5 6 Abs 1 Z 16 UStG kommt nicht zur Anwendung. Gemäß § 16 Abs.1 Z 16 UstG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, steuerbefreit. Nach der Rechtsprechung…
…diesen Belegen fakturierten Leistungen gelten. Dass die Rechnungen an nahestehende Unternehmen ausgestellt wurden, ist aufgrund der sonstigen Vorgangsweise, der fehlenden Zahlungseingänge und dem Umstand geschuldet, dass sich ein Fremder eine derartige Rechnungslegung ohne Leistungserbringung nicht gefallen ließe, geschuldet. Hinsichtlich der Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer kann…
…diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt; 6. den auf das Entgelt (Z.5) entfallende Steuerbetrag. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 UStG 1994 können die nach Abs.1 erforderlichen Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnung hingewiesen wird…
…dass der Unternehmer nur Vorsteuerbeträge abziehen kann, die von einem anderen Unternehmen in einer Rechnung (§ 11 UStG 1994) an ihn gesondert ausgewiesen wurde. Gemäß § 11 Abs 1 Z 3 lit c UStG 1994 müssen Rechnungen bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen…
… 4. die Gutschrift muß dem Unternehmer, der die Lieferung oder sonstige Leistung bewirkt, zugeleitet worden sein ." Unter Gutschriften versteht § 11 UStG 1994 Urkunden, mit denen ein Unternehmer über eine Leistung abrechnet, die an ihn ausgeführt wurde. Die handelsübliche oder konkrete Bezeichnung ist dabei gleichgültig (in…
…im Jahr 2014 nicht zu. 3.1.3. Fehlender Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung Nach der unter dem Punkt "Gesetzliche Grundlagen und Judikatur" dargelegten Judikatur des Europäischen Gerichtshofes muss in einer Rechnung zumindest angeführt sein, wer wann an wen was geleistet hat und wie…
…Steuerfreiheit oder Nicht-Steuerbarkeit dieser Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Österreich hat die Bf. allerdings nicht nachzuweisen vermocht. Das Bundesfinanzgericht geht im Schätzungsweg davon aus, dass die von der Bf. erklärten Umsätze in den von der Bf. in ihren Steuererklärungen offengelegten Höhen getätigt worden sind…
…der Bw. wurden Frauen aus dem ehemaligen Osten angeworben und diese dann an verschiedene Etablissements in Österreich als Prostituierte vermittelt. Dabei wurden den Frauen die dafür erforderlichen Papiere (Visum, Aufenthaltsgenehmigung) verschafft und eine Krankenversicherung abgeschlossen. Gem. § 3a Abs. 1 UStG 1994 sind sonstige Leistungen Leistungen…
…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Die festgesetzte Umsatzsteuer für den Zeitraum 01-11/2009 beträgt: | | -59.028,17 € | Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen…