6.3 Höchstbeträge Rz 410: Die angeführten Pauschbeträge sind Jahresbeträge; der zu berücksichtigende Werbungskostenpauschbetrag ergibt sich bei ganzjähriger Tätigkeit daher nur auf Grund des Jahreseinkommens und nicht als Summe von monatlichen Höchstbeträgen. Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit ist der Werbungskostenpauschbetrag durch Anwendung des vorgesehenen Prozentsatzes auf…
…bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, angeführte Tätigkeiten, steht der Pauschbetrag nicht zu, eine Aliquotierung des Pauschbetrages bei nicht ausschließlicher Tätigkeit ist nicht möglich. Beispiel 1: Ein Bediensteter eines Theaters ist im Rahmen seines Dienstverhältnisses teilweise als Statist, teilweise als Bühnenarbeiter tätig. Ein Werbungskostenpauschbetrag…
…für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 382/2001 (in der Folge: PauschVO), erlassen. Deren § 1 Z 9 lautet: "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…von der Abgabenbehörde erster Instanz lediglich der Werbungskostenpauschbetrag von 132,00 € anerkannt. Begründet wurde dieser Bescheid nicht. Binnen offener Frist wurde dagegen Berufung erhoben mit folgender Begründung: Versehentlich hätte das Finanzamt das Berufsgruppenpauschale für Vertreter mit dem Höchstbetrag von 2.190,00 € nicht…
…Vertretertätigkeit iSd EStG 1988 idgF, die unter die Berufsgruppenpauschalierung hins. Vertretertätigkeit fällt, ausübt. Aus angeführten Gründen steht dem Bw. der Werbungskostenpauschbetrag im Höchstbetrag von € 2.190,00 im Berufungsjahr zu. Insgesamt ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berchnungsblatt Wien, am 30. März 2012
…werden. Mit der für das Streitjahr 2002 anzuwendenden Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Oktober 2001 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBL. II 2001/382, wurden für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3…
…Geschäftsabschlüsse im Vordergrund standen, daran bestehen seitens der gefertigten Referentin des UFS keine Zweifel. Aus den angeführten Gründen steht dem Bw. der Werbungskostenpauschbetrag im Höchstbetrag von € 2.190,00 zu. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 28. Juni 2012
…der Verordnung angeführten Höchstbetrag von € 1.752,00 überschreiten, bleibt für die Berücksichtigung des beantragten Werbungskostenpauschbetrages kein Raum mehr. Ziel der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Oktober 2001 BGBl II 2001/382 ist es aber gerade ua für die Berufsgruppe des Bw…
…nur den allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von 132,00 € anstatt der vom Bf beantragten Vertreterpauschale berücksichtigt hat, ist deshalb rechtswidrig. Da obige Berechnung im gegenständlichen Fall eine Vertreterpauschale von 2.375.47 € ergibt, steht dem Bf der in der Verordnung festgelegte Höchstbetrag von 2.190…
…werden. Mit der für das Streitjahr 2012 anzuwendenden Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Oktober 2001 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBL. II 2001/382, wurden für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3…
…Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (Werbungskostenpauschale), BGBl. II Nr. 382/2001 idF BGBl. II Nr. 68/2018 (im Folgenden kurz: DurchschnittssatzVO), lautet auszugsweise wie folgt: "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, in der in beiden Beschwerdejahren 2014 und 2015 geltenden Fassung lautet auszugsweise (Fettdruck durch das erkennende Gericht): § 1 . Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…Ausgaben für Fachliteratur wurdenanerkannt. Die für Fortbildungsmaßnahmen geltend gemachten Kosten seien der Privatsphäre zuzuordnen und deshalb ohne steuerliche Relevanz. Sie seien nicht ausschließlich auf die Berufsgruppe der KindergartenpädagogInnen zugeschnitten, sondern sprächen beispielsweise auch interessierte Eltern an (Liste der besuchten Veranstaltungen siehe nachstehend): | 12.11…
…Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (Werbungskostenpauschale), BGBl. II Nr. 382/2001, lautet auszugsweise wie folgt (Fettdruck durch Bundesfinanzgericht): "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…diesen zählen auch vom Arbeitgeber gezahlte Tages- und Nächtigungsgelder sowie vom Arbeitgeber bereitgestellte Mahlzeiten bei Dienstreisen, weiters ausbezahltes Kilometergeld. Der Werbungskostenpauschbetrag war daher um € 3.163,29 zu kürzen. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. einen Vorlageantrag ein und merkte an, dass sich der …
…für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, lautet: Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet: § 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…werden. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 1 Z 9 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten (BGBl II Nr 2001/382) sind für Vertreter nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs 3 EStG 1988 Werbungskosten…
…Das Finanzamt wies die Beschwerden mit Beschwerdevorentscheidungen als unbegründet ab. Alle im Zusammenhang mit der Dienstverrichtung des Bf. stehenden Aufwendungen würden vom Dienstgeber ersetzt werden oder seien durch den allgemeinen Werbungskostenpauschbetrag von 132,00 EURO abgedeckt. Der Bf. habe daher keine zusätzlichen Ausgaben zu tragen…
…für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen lautet in der Stammfassung vom 31.10.2001, BGBl. II Nr. 382/2001 auszugsweise: "§ 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß …
…Wien entstehen Kosten von 4.533,70 €, ferner die Fahrtkosten für Familienheimfahrten von 4.233,60 €, die mit dem Höchstbetrag gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG 1988 von 3.372 € begrenzt seien. Die alternativen Kosten der täglichen Heimfahrt betrügen…