…gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO nicht dem Ermessen der Behörde überlassen ist (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Nach Ansicht des BfG stellt die Guthabensverwendung keine der Abgabenexekutionsordnung unterliegende Einbringungsmaßnahme dar, weshalb die Berücksichtigung eines unpfändbaren Betrages bzw. eine Erhöhung desselben iSd …
…für den 1. und 23. Bezirk zur Steuernummer 3/5 zu verwenden, wobei die Überrechnung auch zu Gunsten von Abgabenschuldigkeiten erfolgen durfte, die Gegenstand einer Zahlungserleichterung sind, weil diese Guthabensverwendung keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 Abs. 5 BAO ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 215…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E.J., Kr., vertreten durch die Prodinger & Partner WirtschaftstreuhandgesmbH in 5700 Zell am See, Auerspergstraße 8, vom 26. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 9. Februar 2007 betreffend…
7. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO) 7.1. Verwendung von Guthaben im Regelfall (§ 215 Abs. 1 und 2 BAO) Rz 800: Guthaben ist ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringt zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht (VwGH…
…indem er neuerlich darauf hinwies, dass die Abgabenbehörde zweiter Instanz über die Berufung gegen den oben angeführten Pfändungsbescheid noch nicht entschieden habe. Schon dieser Umstand für sich allein begründe die Unrechtmäßigkeit der Guthabensverwendung. Eine weitere Gesetzwidrigkeit sei darin zu erblicken, dass die Umbuchung des Guthabens…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch A-GmbH, vom 6. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 31. Juli 2009 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines Guthabens (§ 239 BAO) entschieden: 1. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Vorlageantrag vom 3. Jänner 2003 wird als unzulässig…
…Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO nicht dem Ermessen der Behörde überlassen ist (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Die Guthabensverwendung gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO stellt keine der Abgabenexekutionsordnung unterliegende Einbringungsmaßnahme dar. Damit findet eine klare Abgrenzung…
…den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handelt, dessen Vollziehung keinen Ermessensspielraum bietet, konnte das Finanzamt bei der Guthabensverwendung durch Aufrechnung mit den Haftungsschulden der Bw. aus rechtlichen Gründen auf deren wirtschaftliche Verhältnisse nicht Bedacht nehmen. Zum Einwand der Bw. in der mündlichen Verhandlung, …
… 230 Abs. 6 BAO zwar bewirkt, dass Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen, jedoch stellt die Guthabensverwendung durch Umbuchung oder Überrechnung keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 Abs. 6 BAO dar. Aus diesem Grund steht ein unerledigter Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Verwendung…
…Rz 4605: Bei einer Gutschrift von Betriebssteuern wird der Zufluss mit der Gutschrift am Konto des Steuerpflichtigen beim Finanzamt bewirkt, und zwar auch dann, wenn es zu keiner Rückzahlung, sondern zu einer Guthabensverwendung gemäß § 215 BAO kommt (VwGH 27.9.1972, 0117/71). Verfügungsbeschränkungen iSd …
…vor, dass das nach einer erfolgten Tilgung von Schuldigkeiten bei einer Abgabenbehörde des Bundes verbleibende Guthaben zur Tilgung der dieser Behörde bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden sei, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes habe. Eine Guthabensverwendungen auf Grund des § 215 Abs. 2…
…kommen einer Berufung kraft Gesetzes (§ 254 BAO) eine aufschiebende Wirkung nicht zu. Richtig sei zwar auch, dass § 215 Abs. 1 BAO die Guthabensverwendung auf die Tilgung fälliger Abgaben beschränkt ist. § 224 Abs. 1 BAO regle die Fälligkeit bei Haftungsbescheiden; demnach trete diese einen Monat nach…
…oder Einbringungsmaßnahmen durchgeführt werden, während auf einem anderen Abgabenkonto desselben Abgabepflichtigen ein Guthaben bestehe. Eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben dürfe nur zu Gunsten fälliger Abgabenschuldigkeiten erfolgen. Da diese Guthabensverwendung keine Einbringungsmaßnahme im Sinne des § 230 Abs. 5 BAO darstelle, sei die bewilligte Zahlungserleichterung…
…24.07.2025 auf die fällige Abgabenschuld erfolgte durch das Finanzamt rechtskonform; ein auszahlbares Guthaben verblieb somit nicht. Eine (rechtswidrige) Pfändung des Guthabens erfolgte durch das Finanzamt entgegen dem Vorbringen des Bf. nicht. Eine Guthabensverwendung gemäß § 215 BAO stellt keine finanzbehördliche Exekutionsmaßnahme dar (Ritz, BAO6, …
…Bf., den Rückstand auf dem Abgabenkonto N-2 in Raten begleichen zu wollen, geht ins Leere, da Umbuchungen und Überrechnungen auch zu Gunsten von Abgabenschuldigkeiten erfolgen dürfen, die Gegenstand einer Zahlungserleichterung sind, weil diese Guthabensverwendung keine Einbringungsmaßnahme iSd § 230 Abs. 5 BAO ist (Ritz, BAO6, …
…der Eröffnung bis zur Aufhebung. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist daher die Verrechnung von Abgabenansprüchen für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung ohne insolvenzrechtliche Einschränkungen in voller Höhe zulässig (VwGH 28.01.2003, 2002/14/0079). Eine Guthabensverwendung gemäß § 215 BAO stellt keine finanzbehördliche Exekutionsmaßnahme dar (Ritz…
…bekannten fälligen Abgabenschuldigkeiten zu verwenden sei, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes habe; dies gelte nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt sei. Eine Guthabensverwendung auf Grund des § 215 Abs. 2 BAO habe zwingend zu erfolgen; für eine Ermessensübung bestehe kein…
…dass sich auch zutreffendenfalls für den Bf. nichts gewinnen ließe, weil ein unerledigter Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Verwendung von Guthaben zur Tilgung vom Aussetzungsantrag umfasster Abgabenschuldigkeiten nicht entgegensteht, da eine Guthabensverwendung nach § 215 Abs. 1 und 2 BAO keine Einbringungsmaßnahme iSd § 230 Abs…
…ein solches Verrechnungsverbot bezüglich Lohnsteuergutschriften nicht vom Abgabepflichtigen bestimmt werden könne. Mit einer Verrechnungsweisung könnten lediglich Zahlungen auf bestimmte Abgabenschuldigkeiten belegt werden. Soweit eine Guthabensverwendung gesetzlich zulässig sei, werde sie zur Abdeckung von Abgabenschuldigkeiten herangezogen. Mit Vorlageantrag vom 25. September 2019 wurde das Beschwerdebegehren aufrechterhalten…