IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c 18, d e f, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Dr Lins KG, Bahnhofstraße 8, 6700 Bludenz , über die Beschwerde vom 25.03.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 09. April 2024 gegen den Bescheid gem. § 201 BAO des ***FA*** vom 2. April 2024 betreffend Grunderwerbsteuer, St.Nr. ***2***, Erf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Armin Johannes Kern, Korösistraße 9/1, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 21.11.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und…
Zufolge § 192 BAO sind die in einem Feststellungsbescheid enthaltenen Feststellungen, die für andere zB Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zu Grunde zu legen, selbst wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Solche Feststellungsbescheide (Grundlagenbescheide) mit Bindungswirkung für hievon abgeleitete Abgabenbescheide sind ua. Bescheide…
…2. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Neufestsetzung der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grundlage eines Kaufvertrages vom 16.2.2009 erwarb der Berufungswerber gemeinsam mit CW zu gleichen Teilen eine Liegenschaft in H…
…2. Oktober 2009 betreffend Abweisung eines Antrages auf Neufestsetzung der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Auf Grundlage eines Kaufvertrages vom 16.2.2009 erwarb die Berufungswerberin gemeinsam mit MK zu gleichen Teilen eine Liegenschaft in H…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 2. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 29. April 2008, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Die Grunderwerbsteuer wird festgesetzt mit…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhandges.m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, jetzt: Salzburg-Land, betreffend Grunderwerbsteuer 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage beträgt € 145.506…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Rudolf Schachner & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Grunderwerbsteuer im Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Rudolf Schachner & Partner, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Grunderwerbsteuer im Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Bemessungsgrundlage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr.Friedrich Fellinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Grunderwerbsteuer im Jahr 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit 662,41…
…Allenfalls hätte die S-GmbH mangels Abschlusses des Werkvertrages Bereicherungsansprüche gegen die Grundstückserwerber erheben können. Voraussetzung für die Miteinbeziehung der Aufschließungskosten in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist jedoch ein einheitlicher Vertragswille, so wie dies in der Bescheidbegründung auch ausdrücklich angeführt ist. Eine Verpflichtung zum Abschluss des Werkvertrages…
…Allenfalls hätte die S-GmbH mangels Abschlusses des Werkvertrages Bereicherungsansprüche gegen die Grundstückserwerber erheben können. Voraussetzung für die Miteinbeziehung der Aufschließungskosten in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist jedoch ein einheitlicher Vertragswille, so wie dies in der Bescheidbegründung auch ausdrücklich angeführt ist. Eine Verpflichtung zum Abschluss des Werkvertrages…
…3 (1) BVTG bedarf der Bauträgervertrag der Schriftform. Rechtliche Erwägungen Strittig ist im konkreten Fall die Einbeziehung der Vertragserrichtungskosten als sonstige Leistung im Sinne des § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage. Zur Gegenleistung allgemein: Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §…
…und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, § 5 Rz 6 und dort referierte höchstgerichtliche Rechtsprechung verwiesen, wonach die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht gegen Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388 EWG (6. MWSt-RL) verstoße. Keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts hindert einen Mitgliedstaat daran, einen…
…und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, § 5 Rz 6 und dort referierte höchstgerichtliche Rechtsprechung verwiesen, wonach die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht gegen Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388 EWG (6. MWSt-RL) verstoße. Keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts hindert einen Mitgliedstaat daran, einen…
…648/66, VwSlg 3538 F/1966 und vom 18. Juli 2002, 2002/16/0125 gerade zur Grunderwerbsteuer ausgesprochen, dass aufschiebend bedingte Rechte auch bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen sind (vgl. überdies Rössler/Troll, Bewertungs- und Vermögensteuergesetz16, § 14 dBewG, Rz 17 und die…
…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe (1) Im vorliegenden Fall ist strittig, ob in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage neben dem Grundkaufpreis auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes einzubeziehen sind oder nicht. (2) Mit Kaufvertrag vom 23. April 2001 haben die Bw…
…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe (1) Im vorliegenden Fall ist strittig, ob in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage neben dem Grundkaufpreis auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes einzubeziehen sind oder nicht. (2) Mit Kaufvertrag vom 23. April 2001 haben der Bw…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe (1) Im vorliegenden Fall ist strittig, ob in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage neben dem Grundkaufpreis auch die Kosten für die Errichtung des Gebäudes einzubeziehen sind oder nicht. (2) Mit Kaufvertrag vom 23. bzw. 29…