…Eigentumserwerb stattfinde. Da der Erwerber Grunderwerbsteuer bezahlt habe, wäre der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1…
…anlässlich des Kaufes bezahlt habe, wäre der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des…
…der Liegenschaft Grunderwerbsteuer bezahlt habe, sei der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte unter anderem aus, die Veräußerung einer Liegenschaft…
…der Liegenschaft Grunderwerbsteuer bezahlt habe, sei der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte unter anderem aus, die Veräußerung einer Liegenschaft…
…der Liegenschaft Grunderwerbsteuer bezahlt habe, sei der Zweck des § 8 Abs. 4 ErbStG als Grunderwerbsteueräquivalent nicht mehr gegeben und doppelt Steuer verrechnet worden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. März 2007 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte unter anderem aus, die Veräußerung einer Liegenschaft…
…sachlich ist. Es erscheint daher auch unbedenklich, dass dieses Grunderwerbsteueräquivalent auch bei einem überschuldeten Nachlass vorzuschreiben ist, solange der Erbe oder sonstige Rechtsnachfolger tatsächlich ein Grundstück erwirbt (mag er auch keine Bereicherung erfahren). Der Gerichtshof kann es in dem zitierten Fall dahingestellt sein lassen, welche…
…dass Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern bei der Ermittlung der Einkünfte nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden dürften. Die Einkommensteuerrichtlinien führten dazu aus, dass das Abzugsverbot auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer einschließlich Grunderwerbsteueräquivalent und entsprechende ausländische Steuern, sowie entsprechende ausländische Vermögenssteuern umfassten. Das Abzugsverbot in …
…Erfassung von Grundstückserwerben nach den beiden Steuern in sich sachlich ist. Es erscheint daher auch unbedenklich, dass dieses Grunderwerbsteueräquivalent auch bei einem überschuldeten Nachlass vorzuschreiben ist, solange der Erbe oder sonstige Rechtsnachfolger tatsächlich ein Grundstück erwirbt, mag er auch keine Bereicherung erfahren (VfGH vom 24…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
…(= gemäß § 8 Abs.3 lit.b ErbStG 5% des gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerpflichtigen Erwerbes in der unbestrittenen Höhe von € 41.614,00 zuzüglich Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG idHv.3,5% vom gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerlich maßgeblichen Wert…
…35 festgesetzt.(= gemäß § 8 Abs.3 lit.b ErbStG 5% vom gemäß § 28 ErbstG abgerundeten steuerpflichtigen Erwerb in der unbestrittenen Höhe von € 17.947,00 zuzüglich Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs.4 lit.b ErbStG 3,5% vom gemäß § 28 ErbStG abgerundeten steuerlich maßgeblichen…
…BGBl. 1955/141 idgF, 2% vom Einheitswert der Grundstücke im Betrag von S 204.752,40 an Erbschaftsteuer (= Mindeststeuer bzw. Grunderwerbsteueräquivalent) vorgeschrieben; dies unter Berücksichtigung der Begünstigung für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke iSd § 8 Abs. 6 ErbStG. In der dagegen erhobenen Berufung wurde die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 19.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach…
… 8 Abs. 4 ErbStG das Grunderwerbsteueräquivalent von 3,5 % des steuerlich maßgeblichen Wertes der Grundstücke in Höhe von Euro 1.719.707,00 (im Betrag von Euro 60.189,75) festgesetzt. Gegen den berufungsgegenständlichen Schenkungssteuerbescheid vom 19. Oktober 2006 wurde fristgerecht Berufung eingelegt und beantragt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF, ADR, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.12.2016, ErfNr*** Team 13 betreffend Grunderwerbsteuer zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
5.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht Randzahlen 700 bis 714: entfallen 5.3 Der Verein im Grunderwerbsteuerrecht Rz 715: Dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1987) unterliegen Erwerbsvorgänge (wie beispielsweise Kaufverträge, Tauschverträge oder Schenkungen) über inländische Grundstücke. Rz 716: Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% vom…
…Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 5 ErbStG in Höhe von € 3.199,42 vorgeschrieben worden. Das als Mindeststeuer vom Gesetzgeber konzipierte Grunderwerbsteueräquivalent sei zwar an sich auch bei einem überschuldeten Nachlass vorzuschreiben, allerdings nur solange der Erbe tatsächlich ein Grundstück erwerbe bzw. die Verfügungsmöglichkeit hierüber…
Wenn ein Parteienvertreter erkennt, dass der Einheitswert nicht mehr aktuell ist, hat er im Falle, dass er die Steuer nicht selbst berechnet, sondern lediglich eine Abgabenerklärung macht, vorher beim Lagefinanzamt zu veranlassen, dass der Einheitswert aktualisiert wird? Lösung: Gemäß § 80 Abs. 1 BewG 1955 muss…
…derselben Höhe mit Grunderwerbsteuer belastet sind, wie Erwerbsvorgänge, für welche die Steuerschuld vor dem 1. August entstanden ist, mit dem Grunderwerbsteueräquivalent gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG 1955 und allenfalls auch mit Grunderwerbsteuer belastet waren. Allerdings ist die Grunderwerbsteuerbelastung für Erwerbsvorgänge, für welche die Steuerschuld nach…