…Abs. 3 DBA-Schweiz). Von Bedeutung ist in solchen Fällen allerdings auch der Umstand, ob Mitarbeiter des österreichischen Großhandelsunternehmens Vertriebsaktivitäten für das schweizerische Unternehmen in einer Art und Weise entfalten, wie dies sonst Bedienstete in einer Vertriebsniederlassung des schweizerischen Unternehmens in Österreich tun würden. Sollte…
…in Österreich in diesem Büro geltend zu machen, so deutet vieles darauf hin, dass das schweizerische Großhandelshaus hiedurch in die Lage versetzt wird, den österreichischen Markt in gleicher Weise wie bei Eröffnung einer kleinen Vertriebsniederlassung zu betreuen. In diesem Fall müsste das Vorliegen einer inländischen…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Herr Andreas H. brachte am 8. Mai 2001 eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 ein. Darin erklärte er, dass er als Großhandelsangestellter tätig ist und vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2000 bei der Fa. Sch. angestellt war…
…Umsatzsteuervorauszahlungen - vorgenommenen Schätzungen, noch immer nicht bzw. schon wieder nicht vollständig gewesen: So hatte A in das steuerliche Rechenwerk der B-KEG von den beim Großhandelsmarkt der F in Innsbruck getätigten Einkäufen lediglich diejenigen aufgenommen, welche unter der Kundennummer der Gesellschaft erfasst waren, die zusätzlich…
…und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Die AB Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im Folgenden: Beschwerdeführerin) war im streitgegenständlichen Zeitraum unter anderem im Bereich Großhandel mit (Maschinen) tätig. Als unbeschränkt haftende Gesellschafter waren an der Beschwerdeführerin die AB Gesellschaft m.b.H…
…und somit ein einfacher Vergleich zwischen dem tatsächlichen Einkauf und dem erklärten Einkauf möglich gewesen wäre. Sehr beliebt war daher dem Vernehmen nach in diesen Kreisen das Angebot von Abholmärkten im Großhandel, diese Erfassung und Zuordnung des vollständigen Wareneinkaufes (wie sich später herausstellte: nur scheinbar…
Blendet man aber als solcherart notwendige Konsequenz die Rechtsfigur eines fortgesetzten Deliktes aus, ist für sämtliche verfahrensgegenständliche Fakten mit Ausnahme der Verkürzungen an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2005 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten: So sind zuletzt die…
Soweit die belangte Behörde vermeint, dass auch die in den Kaufverträgen vorgesehene gesamtschuldnerische Haftung der Auslandsgesellschaften und der Muttergesellschaften für allfällige in den Verträgen definierte Ansprüche der Käufergesellschaften und deren Muttergesellschaft auf Entschädigung dafür spräche, der Beschwerdeführerin einen Anteil an den Veräußerungserlösen zuzurechnen, ist dem…
…90/14/0122; VwGH 23.03.1999, 98/14/0141). Ortsungebunden seien zum Beispiel der Großhandel und der Warenversand (VwGH 23.04.1974, 1982/73). Beim vorliegenden Unternehmen handle es sich um ein Bäckereimaschinenhandels- und reparaturunternehmen mit der Kundengruppe Bäckereiunternehmen (keine Privatpersonen!), wobei es sich…
…Eine Hinterziehung liege nicht vor und sei auch nicht beweisbar. Er habe nachgewiesen, dass das Finanzamt methodisch falsch vorgegangen sei. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung wurden auch die beim Großhandelsunternehmen sichergestellten Daten gesichtet, analysiert, sortiert und erörtert (Diesbezüglich wird auf die Niederschrift über den verlauf…
…bzw. jeder eingelegte Computer, jedes eingelegte Handy sei. Im Rahmen der heutigen technischen Möglichkeiten genügen insbesondere im Bereich Großhandel ein Telefon, ein Telefax und ein Computer. Das Mieten eines Geschäftslokales bringe nur weitere Kosten mit sich und habe allenfalls im Detailhandel eine gewisse Berechtigung. Bereits…
Meldet eine österreichische Großhandelsfirma in Prag einen angemieteten Büroraum als Zweigniederlassung an, dann wäre es nur dann zulässig, diese Geschäftseinrichtung nicht als Betriebstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Ö/CSSR zu werten, wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient…
"Auf dem Day-Ahead-Großhandelsmarkt werden zunächst die kostengünstigsten Kraftwerke eingesetzt; der Preis für alle Marktteilnehmer wird jedoch durch das letzte Kraftwerk bestimmt, das zur Deckung der Nachfrage benötigt wird, d.h. durch das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bei Markt-Clearing. Der jüngste Anstieg…
ErwGr 23: "Auf dem Day-Ahead-Großhandelsmarkt werden zunächst die kostengünstigsten Kraftwerke eingesetzt; der Preis für alle Marktteilnehmer wird jedoch durch das letzte Kraftwerk bestimmt, das zur Deckung der Nachfrage benötigt wird, dh. durch das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bei Markt-Clearing. Der jüngste…
ErwGr 23: "Auf dem Day-Ahead-Großhandelsmarkt werden zunächst die kostengünstigsten Kraftwerke eingesetzt; der Preis für alle Marktteilnehmer wird jedoch durch das letzte Kraft-werk bestimmt, das zur Deckung der Nachfrage benötigt wird, dh. durch das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bei Markt-Clearing. Der…
…lt. K" ist im Arbeitsbogen nicht nachvollziehbar, weil in diesem lediglich Rechnungen der M Großhandel GmbH abgelegt sind (in der Buchhaltung als "N" verbucht). Die Bf. hat auch noch nach dem Erörterungstermin nicht einmal die Rechnungen für die Getränkeumsätze für Juli 2014 vollständig vorgelegt, sodass…
…zur Tätigkeit des Herrn P). Die Durchführung "grafischer Tätigkeiten" gehört nicht zu den typischen Geschäften eines "Großhandels mit Spielwaren und Musikinstrumenten". Andererseits ist aber nicht auszuschließen, dass der offenbar als "Großhändler" nicht einmal über ein Büro verfügt habende Herr P tatsächlich Arbeiten für den Bw…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden "Bf.") ist Mitglied einer Unternehmensgruppe und betreibt einen Großhandel mit Getreide, Mais, Ölsaaten, Futtermitteln und landwirtschaftlichem Saatgut. Bei dieser fand…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die beschwerdeführende GmbH & Co KG (Bf.) war im Bereich des Großhandels mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik tätig. Im beschwerdegegenständlichen Veranlagungsjahr wurde die seit 2001 bestehende, im Anlagevermögen der Bf. befindliche…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (in der Folge: Bf) betreibt seit dem Jahr 2000 einen Großhandel mit Mehlen und Haselnüssen. In den Beschwerdejahren 2009 bis 2012 bezog er Einkünfte aus Gewerbetrieb. Im Jahr 2014 fand beim Bf…