…der stillen Reserven einschließlich eines selbstgeschaffenen Firmenwertes des von der GmbH zu übertragenden Vermögens wird auf die Einhaltung aller Vorschriften und Vorsorgen des Art. IV UmgrStG zu achten sein (vgl. das einen rein innerstaatlichen Zusammenschluss einer GmbH mit einem Geldgeber zu einer GmbH & Atypisch Still…
…Eintritt der Rechtskraft des entsprechenden Abgabenbescheides zur Vorteilsrückerstattung verpflichten). Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass das geprüfte Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (GmbH & atypisch stille Gesellschaft) geführt werde. Privatanteile des Mitgesellschafters seien daher keine verdeckte Gewinnausschüttungen, sondern allenfalls im Rahmen der Gewinnverteilung der Personengesellschaft bei…
…2 BAO iVm § 246 BAO nur mehr (ehemalige) Gesellschafter, denen Einkünfte zugeflossen sind/zugerechnet wurden, zum Erheben eines Rechtsmittels aktivlegitimiert. Der aufgelösten GmbH & atypisch stillen Gesellschaft kommt gemäß § 191 Abs. 2 iVm § 246 BAO keine Aktivlegitimation zur Erhebung einer Beschwerde gegen den an deren ehemalige…
…für 2009 zu. Zur Einbringung eines Rechtsmittels waren nur die ehemaligen Gesellschafter befugt. Die ausdrücklich im Namen der (aufgelösten) A.- GmbH & atypisch stille Gesellschaft eingebrachte Berufung war daher - gemäß dem VwGH-Erkenntnis vom 16.12.2010, 2009/16/0091 ohne weitere Verfahrensschritte - gemäß § 260 Abs…
…von Einkünften 2000 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach einer Außenprüfung der "D GmbH & atypisch stille Gesellschaft" (Prüfungsauftrag vom 9.6.2005) wurde ein "Bescheid" ausgefertigt, in dem ausgesprochen wurde, dass 1.) das Verfahren hinsichtlich der Feststellung von Einkünften…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die namens der "A GmbH & Atypisch stille Gesellschaft", vertreten durch die B, eingebrachte Berufung vom 13. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 22. Dezember 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der…
…Gesellschaft entspricht, steuerrechtlich als Eigenkapitalzufuhr zu betrachten. Eine Mitunternehmerschaft wird dann nicht anerkannt, wenn das Kapital, das ein Gesellschafter der GmbH als atypisch Stiller einbringt, wirtschaftlich betrachtet Eigenkapitalersatz darstellt (Doralt, § 23 Tz 235, mit Judikaturnachweisen). Verdecktes Eigenkapital ist überdies keine Besonderheit des Steuerrechtes. Nach der…
…Anhaltspunkte wären auch, dass nach einer möglichst raschen Verwertung der Verluste der GmbH der Anreiz zum Aufrechterhalten einer atypisch stillen Beteiligung rapide sinken würde und dies zu Beendigungserwägungen führe und diese Überlegungen durch vertragliche Vereinbarungen nicht hintangehalten worden sei. Daher erscheine eine zeitliche Begrenzung dahingehend…
…während die GmbH in ihrer am 6. Februar 2002 beim selben Finanzamt eingereichten Bilanz zum 31.12.2000 die Kapitalkonten der atypisch stillen Gesellschafter mit 0 (Vorjahr: minus 23.315.530,82 = Saldo aus Einlage 1.500.000,- und Verlustverrechnung - 24.815.530,82…
…Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern ist der Zeitpunkt der Auflösung der stillen Gesellschaft. Die Folge der Konkurseröffnung ist das Entstehen eines Veräußerungsgewinnes (-verlustes); ein negatives Kapitalkonto des atypisch Stillen ist nach Maßgabe des § 24 Abs. 2 EStG nachzuversteuern (Margreiter, GMBH & ATYPISCH STILL Einige Anmerkungen zum Einkommensteuerrecht…
…ist die Steuernummer der B GmbH und Mitgesellschafter.] Als Summe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurde unter der Kennzahl 330 der angeführten Erklärung ein Betrag von 187.938,00 S angegeben (S 2/2001 F-Akt Bw.). Da bei den atypisch stillen Gesellschaftern aus Vorjahren Wartetastenverluste…
…Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw haben 1996 beim Finanzamt einen "Fragebogen anlässlich der Gründung einer atypisch stillen Gesellschaft" (SO GmbH & atypisch stille Gesellschaft) abgegeben. Die geplante Gesellschaft sollte aus den Gesellschaftern SO GmbH…
…Finanzamtes ist nun explizit an die VNV-GmbH gerichtet. Diese Mitunternehmerschaft war jedoch zum Zeitpunkt des Ergehens dieser Erledigung unzweifelhaft nicht mehr existent. Denn mit oa. Einbringungsvertrag vom 8. August 2003 brachte die FU-KEG ihre atypisch stille Beteiligung an der VNV rückwirkend zum Stichtag…
… 13 EStG 1988) aufbaute. Auf dieser Grundlage wurde für die drei Mitunternehmerschaften (die O L GmbH's und atypisch stille Mitgesellschafter) für das Wirtschaftsjahr 1993 ein Verlust von insgesamt -467,552.112 S ausgewiesen. Den 72 inländischen Beteiligten wurde solcherart für das Jahr 1993 ein…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…Ferner könne eine Gewinnfeststellung nur für die beteiligten natürlichen Personen erfolgen, wenn neben mehreren natürlichen Personen nur eine Kapitalgesellschaft beteiligt sei. Die Bescheide waren wie folgt adressiert: "***Abkürzung zu GmbH & atypisch Stille***" z.H. ***Steuerlicher Vertreter 1*** ***Adresse steuerlicher Vertreter 1*** " Der Feststellungsbescheid erhielt den…
…und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art, An- und Verkauf sowie die Verwaltung von Immobilien, Handel mit Waren aller Art. Die P GmbH hat sich rückwirkend iS des Art.IV UmgrStG an anderen Unternehmungen als atypisch stille Gesellschafterin beteiligt. (Einlagen: 11.650.000,-), wofür im Jahre 1993…
…Berufung vor, dass das Finanzamt durch die Vergabe der Steuernummer für die "H. W. GmbH und Still" in rechtlicher Würdigung vom Vorliegen einer Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft ausgegangen sei. Fehler, die der Abgabenbehörde im Zuge einer Willensbildung (also eines Denkprozesses) unterlaufen, könnten…
…und in der Judikatur anerkannte Institution der (atypisch) stillen Beteiligung für den GmbH-GF nicht. In Anknüpfung an die ausführlichen obigen Ausführungen und die dort behandelte Rechtsprechung, muss dieses Ergebnis zwangsläufig rechtswidrig sein. Die stille Beteiligung an einer GmbH ist nämlich jedenfalls gesetzeskonform und wird…
…gebracht habe er ferner Beträge in Höhe von insgesamt € 10.834,76. Der steuerliche Vertreter wandte weiters ein, dass sich die Gewinnbeteilung seines Mandanten infolge des Umstandes, dass an der P-GmbH atypisch stille Gesellschafter beteiligt gewesen seien, faktisch auf ca. 5% vermindert habe…