…selbst wenn sie für eine spätere Berufslaufbahn von Vorteil sein möge, führt nicht dazu, dass von einer fehlenden Gleichwertigkeit der Studienangebote auszugehen ist (vgl. VwGH 17.6.2004, 2000/14/0207). Bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit von Studien im universitären Bereich ist nach der höchstgerichtlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.G., Angestellter, gebxy, M,N13, vom 4. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X, vom 20. Dezember 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…der Universität Wien zur Universität Salzburg, jeweils die Studienrichtung der Rechtswissenschaften, aufgrund unterschiedlicher Studienpläne keine Gleichwertigkeit der Studien gegeben sei, weshalb ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Der Sohn des Bw setzte im Wintersemester 2009 das Studium der Rechtswissenschaften in Salzburg fort, nachdem er in Wien den…
…mit der Auslandszulage iSd AZHG würden keine Fahrtkosten ersetzt oder der Aufwand entschädigt. Zum zweiten strittigen Punkt stellte der Bw die Gleichwertigkeit der in Rede stehenden Bachelorstudiengänge im Wesentlichen mit dem Argument in Abrede, im Hinblick auf ein nachfolgendes Masterstudium "Recht und Wirtschaft" bzw Masterstudium…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…
…28.1.1993, 92716/0120 stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, dass, im Fall einer im Vertrag einvernehmlich festgestellten Gleichwertigkeit der Tauschgrundstücke, bei der Festsetzung der auf die Vertragsparteien des Tauschvertrages entfallenden Grunderwerbsteuer, von einer gleich hohen Bemessungsgrundlage ausgegangen werden darf. In seiner ständigen Rechtssprechung (vgl. RV/…
…Aufpreiszahlung ist mit allseitiger Vertragsunterfertigung zur Zahlung an die Gemeinde fällig." Unter Punkt IX. wurde ua. vereinbart: "Die Vertragspartner bestätigen die vollständige Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung dieses Tausches". Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw betr. den Tausch mit der Agrargemeinschaft mit Bescheid vom 13…
…Aufpreiszahlung ist mit allseitiger Vertragsunterfertigung zur Zahlung an die Gemeinde fällig." Unter Punkt IX. wurde ua. vereinbart: "Die Vertragspartner bestätigen die vollständige Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung dieses Tausches". Das Finanzamt hat daraufhin dem Bw betr. den Tausch mit der Gemeinde mit Bescheid vom 13…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Am Schlossfeld 190, vom 16. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 17. März 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
…auf Gruppen gleichartiger Wirtschaftsgüter des Finanzanlage- und Vorratsvermögens, des Weiteren auf Umlaufwertpapiere angewendet werden. Für andere bewegliche Wirtschaftsgüter sind die Durchschnittspreisverfahren nur bei Gleichartigkeit oder annähernder Gleichwertigkeit zulässig. Die Verbrauchsabfolgeverfahren betreffen Gruppen gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens. Hinsichtlich der Unzulässigkeit von Sammelabschreibungen und Sammelwertberichtigungen siehe Rz…
…Studienwechsel, bei welchen die gesamte Studienzeit des vor dem Studienwechsel betriebenen Studiums für die Anspruchsdauer des nach dem Studienwechsel betriebenen Studiums berücksichtigt wird, weil auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen Gleichwertigkeit nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gegeben ist, 2. Studienwechsel, die durch…
…die Behörde I. Rechtstufe aber völlig zu Recht von einer gemeinsam verabredeten Ausführung der Tat aus und hat sie den diesbezüglich vorliegenden Sachverhalt auch einer richtigen rechtlichen Subsumtion unterzogen. Abgesehen von diesen Überlegungen ist es ohnehin angesichts der rechtlichen Gleichwertigkeit der Täterschaftsformen des § 11 FinStrG…
…Entsprechend § 17 Abs. 2 StudFG sei ein Studienwechsel nämlich dann nicht gegeben, wenn die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt würden, weil nach Inhalt und Umfang Gleichwertigkeit der Anforderungen vorliege. Sie lege diesbezüglich eine Bestätigung des Studienprogrammleiters Prof. Dr. Y vor…
…Erfahrungen - dahingehend revidiert, dass in Abkehr von der Annahme der Gleichwertigkeit der oben genannten Merkmale die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukomme, ob der Gesellschafter bei seiner…
…91/17/0124; 22.4.2009, 2008/15/0283) und daher - entsprechend dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Beweismittel - auch für sich alleine den Gegenbeweis zu erbringen vermag, weil ihr weder widersprechende Beweisergebnisse noch irgendwelche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit gegenüberstehen. Im vorliegenden Fall wurde der Gegenbeweis…
… 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 in den Genuss der Befreiung kommen. Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit ist auch der von der Beschwerde aufgezeigte Aspekt zu berücksichtigen, dass die Angehörigen beider Berufsgruppen Heilbehandlungen (ausschließlich) nach ärztlichen Anordnungen vornehmen. Schließlich wird auch dem Umstand Bedeutung…
…sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Finanz- und Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Im Sinne des Grundsatzes der Unbeschränktheit und Gleichwertigkeit der Beweismittel gilt alles als Beweismittel, was nach logischen Grundsätzen Beweis zu liefern, d.h…
…des einzelnen Falles zweckdienlich ist (§ 166 BAO). Das abgabenrechtliche Beweisverfahren ist somit vom Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel beherrscht, weiters vom Grundsatz der Gleichwertigkeit der Beweismittel, der freilich nur so verstanden werden kann, dass Beweismittel potentiell gleichwertig sind, nach Lage des einzelnen Falles und im…
…Beweismittel im Abgabenverfahren alles in Betracht kommt, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach der Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Das Beweisverfahren im Abgabenrecht wird somit beherrscht vom Grundsatz der Unbeschränktheit und der Gleichwertigkeit der Beweismittel. Nach Durchführung der durch § 115 Abs…