Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der DTL, vertreten durch ZBP, vom 8. März 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 6. Februar 2002 betreffend Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und die Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Kapitalertragsteuer 1996 bis 1999 entschieden: (1) Der Berufung gegen…
…stattzugeben. 2. Verzinsung: (1) Bezüglich der fehlenden Verzinsung liegt eine verdeckte Ausschüttung (ohne dass dies im BP-Bericht näher konkretisiert worden wäre) vor. Zinsenlose Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber sind nicht fremdüblich und bewirken grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111; VwGH…
…Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder dass der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte 5 und 6). Dabei ist zu beachten, dass ein Gesellschafterdarlehen, das sowohl beim Darlehensgeber als auch beim Darlehensnehmer ein Handelsgeschäft darstellt, gemäß …
Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…
19.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen Rz 5871: Gewährt der Gesellschafter (auch bei nur mittelbarer Beteiligung (VwGH 17.6.1992, 87/13/0157) der Mitunternehmerschaft ein Darlehen (ein solches ist auch die Anleihezeichnung durch einen Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft), so…
…liquider Mittel von einer Tochtergesellschaft (Enkelin) auf eine andere siehe Stichwort "Verbundene Unternehmen", Rz 959 bis 964. Gesellschafter- bzw. Gesellschaftsdarlehen Rz 783: Siehe unter "Darlehen", Rz 720 bis 727. Gesellschafter-Geschäftsführer, Allgemeines Rz 784: Entfaltet der Gesellschafter-Geschäftsführer eine eigenbetriebliche Tätigkeit in der Branche der…
…erspart, womit ihm zumindest in Höhe der Refinanzierungszinsen, ein Vorteil zugekommen ist, den sie einem Gesellschaftsfremden nicht zugestanden hätte, denn zinslose Gesellschaftsdarlehen (hier: Bw. an FG) sind nicht fremdüblich und bewirken eine verdeckte Ausschüttung, insbesondere dann, wenn sich die Körperschaft selbst refinanzieren muss (vgl. VwGH…
…Bilanzstichtag folgenden Jahr, liegt nur dann keine verdeckte Ausschüttung vor, wenn die Nachträglichkeit der Verzinsung ausdrücklich (und nachweislich) vereinbart wurde. Rz 725: Zinsenlose Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber sind nicht fremdüblich und bewirken grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung (VwGH 30.5.1989, 88/14/0111; VwGH 6…
…würden. Die Abgabenbehörde habe in keiner Weise geprüft, dass die Gesellschafterdarlehen bereits am 16.12.2012 gewährt und die Gesellschafter und gleichzeitig Kapitalgeber im Gesellschafterumlaufbeschluss vom 16.02.2012 im Punkt 7. ausdrücklich auf das Risiko des eigenkapitalersetzenden Darlehens nach dem Eigenkapitalersatzgesetz hingewiesen worden seien…
…Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters trat die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erst infolge der Weigerung der Alleingesellschafterin zur Gewährung weiterer Gesellschaftsdarlehen und der anschließenden Kündigung seitens der Geschäftsbank ein. Noch in einer Gesellschaftersitzung vom 28.01.2013 waren zwischen den Gesellschaftern die weiteren anstehenden Planungsschritte zur…
…4100116/2018). Aus den dargestellten Gründen sei die Beschwerde als unbegründet abzuweisen, da ein zinsenloses Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber oder Schwestergesellschaft nicht fremdüblich sei und daher eine verdeckte Ausschüttung bewirke. Die Höhe des Zinssatzes der Betriebsprüfung liege im Toleranzbereich für kurzfristige Kreditvergaben, obwohl laut UGB…
…28.2.2014 wie folgt zu bezahlen: mit einem Teilbetrag in Höhe des aushaftenden Gesellschafterdarlehens des abtretenden Gesellschafters gegenüber der ***15*** im verkürzten Wege direkt an die ***15*** und mit dieses aushaftende Gesellschafterdarlehen übersteigenden Betrag auf ein vom abtretenden Gesellschafter bekannt zu gebendes Konto. III.…
…des Rechtsverhältnisses aber auch das Fehlen der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht und Bonität der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Darlehensvertrages wären Indizien dafür, dass ein echtes Gesellschafterdarlehen nicht vorliegt, sondern eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung. Die gesellschaftsrechtliche Veranlassung wird nach der bisherigen Rechtsprechung des VwGH (zB VwGH 31…
…gegenüber dem Gesellschafter liegen verdeckte Ausschüttungen vor. In der RZ 907 der KöstRl ist ersichtlich, dass zinsenlose Gesellschaftsdarlehen an einen Anteilsinhaber nicht fremdüblich sind und grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung bewirken, ebenso unangemessen niedrige Zinsen. Offene und verdeckte Ausschüttungen aus dem Vermögen der Gesellschaft an die…
…Buchungsjournal (getätigte Zahlungen) und damit in der Summe der geleisteten Zahlungen enthalten sind. Ferner sind den vorgelegten Buchungsjournalen zahlreiche Buchungen betreffend ein Gesellschaftsdarlehen zu entnehmen. Demnach wurden im haftungsrelevanten Zeitraum der Gesellschaft vom Berufungswerber zwar laufend neue Mittel (in Höhe von insgesamt 35.100,00…
…vom 28. Juli 2003 samt einer Kopie eines Bankkontoauszuges über die Zuzählung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von € 702.000,00 und ersuchte um Festsetzung der Darlehensgebühr in Höhe von € 5.616,00 (0,8% von € 702.000,00). 1.2. Inhalt der…
…96/15/0062 zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt, sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, weil fehlendes Eigenkapital durch (stille) Einlagen substituiert werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und…
…96/15/0062 zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt, sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, weil fehlendes Eigenkapital durch (stille) Einlagen substituiert werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und…
…zwar nicht ausdrücklich die Annahme eines Darlehens bestätigt hat; sie übersieht aber, dass der Berufungssenat in wirtschaftlicher Hinsicht eher von einem eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ausging, da das fehlende Eigenkapital durch (stille) Einlagen ersetzt werden sollte. Das Zustandekommen einer atypischen stillen Gesellschaft zwischen der GmbH und deren…
…kurz Bw. oder TU), als Darlehensnehmer und die T-GmbH (kurz T) als Darlehensgeber mit "Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4.000.000,00 DM zur Finanzierung des in § 1 beschriebenen Vorhabens" übertitelte Vereinbarung, mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Präambel Im Rahmen des DtA-Technologie-Beteiligungsprogramms übernimmt…