…und Rz 279a). Der Anwendungsbereich des § 5 Z 12 lit. b KStG 1988 ist abweichend dazu auf Geselligkeitsveranstaltungen von politischen Parteien, die ihre Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt haben und an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern teilnehmen, zur materiellen Förderung von Zwecken iSd § 1 PartG…
…zu berücksichtigen (siehe Rz 1415 bis 1423). 1.2.1.2.6 Steuerpflichtige Geselligkeitsveranstaltungen Rz 98: § 5 Z 12 KStG 1988 sieht eine Steuerbefreiung für entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen von Körperschaften öffentlichen Rechts vor, welche ansonsten als Betrieb gewerblicher Art steuerpflichtig wären (siehe Rz 279). Entgeltliche Geselligkeitsveranstaltungen…
…der Lungenkranken in Österreich relativ klein ist. Rz 18: Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht vor, wenn der satzungsmäßige Zweck des Rechtsträgers auf die Unterhaltung und die Geselligkeit gerichtet ist, außer es sind diese Zwecke nur völlig untergeordnet. Rz 19: Eine Förderung der Allgemeinheit liegt…
…es sei denn die Betätigung wird sport- bzw. turniermäßig betrieben und die Pflege der Geselligkeit dabei nicht im Vordergrund steht. Musik Rz 63: Die Förderung der Musik und des Gesanges ist, wenn die Förderung von Kunst und Kultur und nicht bloß der Unterhaltung im Vordergrund…
…nahmen die Köche wohl an inländischen Unterhaltungsdarbietungen teil. Auch wenn der Begriff der "Unterhaltung" keinen klar umrissenen Inhalt hat, so wird dieser Begriff dennoch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes definiert als "angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw. Erholung, der ua…
…Musikprogramm" und " Unterhaltungsprogramm" nicht gleichgesetzt werden. Ein Musikprogramm könne, müsste aber nicht der Unterhaltung oder der Förderung der Geselligkeit" dienen. Das Musikprogramm in einem kommerziellen Programm erfülle eine völlig andere Funktion als es bei der Bw. im Berufungszeitraum der Fall war und nach wie vor…
…Lachmayer / Strimitzer / Vock (Hrsg), KStG 1988, § 5 Z 6 KStG Teil-1 Rz 280, erachten die Pflege von Kameradschaft, die Verfolgung weltanschaulicher Ausrichtungen, die Bemühung um Geselligkeit und Unterhaltung, studentische Verbindungen u. dergl. als nicht begünstigt; kritisch auch Renner in SWK 2018, Heft 7, S…
…oder der Freizeitgestaltung dienenden Veranstaltung - alle in Pkt 2 erwähnten Veranstaltungen fallen in diese Kategorie- stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten…
…Feriencamp 2003: EULE-Startseminare- und -Ausbildung, Feriencamp Entsprechend der veröffentlichten Leistungsinformation wird eine vierstufige Ausbildung bis zum EULE-Seniorentrainer (EULE= Eigenständigkeit und Lebensfreude erhalten) angeboten. Es sollen dabei folgende Betreuungsleistungen vermittelt werden: Pflege der Geselligkeit und Gemeinschaft, Tagesgestaltung, Organisation von Beratung und Information in Gesundheitsfragen…
…wodurch eigenwirtschaftliche, private oder gesellschaftliche Interessen von Vereinsmitgliedern gefördert werden sollten. Eine Förderung der Allgemeinheit liege auch nicht vor, wenn der satzungsmäßige Zweck des Rechtsträgers auf Unterhaltung und Geselligkeit gerichtet sei, außer diese Zwecke wären nur völlig untergeordnet. auf der Website des Vereins werde dies…
…| 330,00 | 14.06.2009 | Spende f. Einladung Ger. Geselligkeitsverein | 20,00 | 20.06.2009 | Barspende beim "Familienfest f. Behinderte Menschen" XXX Frauen G. | 30,00 | 20.06.2009 | Pokal+Barspende f. Miniknabenturnier des SC G…
…Personen als Mitwirkende an solchen Unterhaltungsdarbietungen anzusehen sind. Der Begriff "Unterhaltung" weist keinen klar umrissenen Inhalt auf; "Unterhaltung" wird definiert als singulär oder gemeinsam betriebener angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw. Erholung, der unvermittelt verschafft werden kann durch Eigenaktion oder…
…Kultur, Freizeitgestaltung und Erholung, Geselligkeit und Unterhaltung). Beispiel: Die Unterhaltungsmusik fällt grundsätzlich auch unter den Begriff Musikaufführung. Rechtsträgern, die die Unterhaltungsmusik fördern (siehe Rz 55 Geselligkeit und Unterhaltung) kommt jedoch keine Förderung gemeinnütziger Zwecke zu, sodass die gegenständliche Befreiungsbestimmung nicht zur Anwendung kommen kann. Veranstalten…
…oder Pension befindliche, etwas Interessantes drin sein soll. Wichtig ist es uns, die emotionale Verbundenheit mit unserer Steiermark zum Ausdruck zu bringen. Die gelebte Geselligkeit darf dabei nicht zu kurz kommen. "Steirer in Wien" zu sein, beinhaltet auch, im Notfall mögliche Hilfestellungen anzubieten". Auch der…
…kulinarischen, unterhaltenden, sportlichen, oder kirchlichen Anlässen stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion, Kirche). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten. Fahrtkosten für die in Pkt. III dargelegten Veranstaltungen…
…II. Einkunftsarten iRd beschränkten Steuerpflicht Rz 70 mwN auf die Sichtweise der Finanzverwaltung sowie Literaturmeinungen). Unterhaltung wird vom VwGH definiert "als singulär oder gemeinsam betriebener angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physisch-psychischen Entspannung bzw Erholung, der unvermittelt verschafft werden kann durch Eigenaktion oder…
…oder der Freizeitgestaltung dienenden Veranstaltung - alle in Pkt 2 erwähnten Veranstaltungen fallen in diese Kategorie- stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten…
…geselligen, gesellschaftlichen, kulinarischen, unterhaltenden, sportlichen, oder kirchlichen Anlässen stehen nicht politische Ziele im Vordergrund, sondern der jeweilige Zweck der Veranstaltung (Kunst, Kultur, Geselligkeit, Sport, Religion, Kirche). Die Kosten der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung sind daher keine abzugsfähigen Werbungskosten. Fahrtkosten, Kosten für Theaterkarten, Konzertkarten, Ballkarten…
…weitere Leistungen (Aufenthaltsmöglichkeit, Möglichkeit des Getränkekonsums, Bildschirme, Geselligkeit) angeboten, die er mit dem Spieleinsatz ebenfalls bezahlt. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich auch der deutsche Gesetzgeber im Zuge der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Änderungen des deutschen Rennwett- und Lotteriegesetzes, infolge derer die…
…sei es, zur Reduzierung der Fahrtkosten, sei es wegen der Geselligkeit während der Fahrt oder etwa der Ermöglichung von Alkoholkonsumation im Zuge der Veranstaltung oder in deren Anschluss bei bloßer Mitfahrt. Hingegen wird die Lebenserfahrung bei Fahrten zu Veranstaltungen, an denen der Bf einziger Teilnehmer…