…als unbegründet ab: "Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt vor, wenn es sich bei der Lebensgemeinschaft um einen eheähnlichen Zustand handelt, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört zwar im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftgemeinschaft. Es kann aber, wie auch in einer Ehe…
Die Lebensgemeinschaft ist nach dem OGH dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Partner "Freud und Leid miteinander teilen, einander Beistand und Dienste leisten und einander an der Bestreitung des Unterhalts, der Zerstreuung und der Erholung dienenden gemeinsamen Güter teilnehmen lassen". Von der Ehe unterscheidet sich Doralt…
…an ein- und demselben Wohnort. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe, bei der die Ehegatten nach…
…Wesen einer Lebensgemeinschaft einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs,- und Wirtschaftsgemeinschaft (VwGH 30.6.1994, 92/15/0212). Obwohl im vorliegenden Fall diese Problematik gerade bei der Bw. und ihrem damaligen Partner als…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat setzt für die Partei wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg die Einkommensteuer für das Jahr 2002 mit Euro 638,36 fest. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende des…
…angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei kann aber auch das eine oder andere Merkmal fehlen (VwGH 21.10.2003, 99/14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20.5.2025 vom 18. Mai 2025 betreffend Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt vom 18.5.2025 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
11.4.5 Partnerschaft mit KindLebensgemeinschaft Rz 782: Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer…
…Probe | Verwendung der Probe | Blut und Blutbestandteile | Höchstens 5 ml bei flüssigen Proben oder trockener Blutprobe auf einem Mikroskop- Objektträger, Filterpapier oder Tupfer | biomedizinische Forschung; Identifizierung der Arten; Bestimmung der geografischen Herkunft; Bestimmung des Geschlechts; Einzelidentifizierung; Abstammungsüberprüfung; toxikologische Analyse; Krankheitstest/-Diagnose…
…4 EStG 1988), steht für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Indizien für eine Lebensgemeinschaft sind zB die polizeiliche Meldung an ein und demselben Wohnort sowie das Vorliegen einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch wie in einer Ehe das…
…Bereitstellung von Organen zum Zweck der Transplantation oder zur ärztlichen Betreuung und besonderen Pflege von chronisch Kranken bestimmt sind. Rz 927: Im Einzelnen gehören dazu: allgemeine Krankenanstalten, das sind Krankenanstalten für Personen ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters oder der Art der ärztlichen Betreuung iSd …
…wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen und darin ausgeführt, dass es sich bei einer Lebensgemeinschaft um einen eheähnlichen Zustand handle, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es könne aber auch, wie in einer Ehe…
…nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage der aufrechten Ehe. Indizien dafür seien z.B. das Vorliegen einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei jedoch das eine oder andere Merkmal fehlen könne. Lediglich durch die Führung zweier Haushalte könne daher…
…in einer Lebensgemeinschaft leben, kein Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag bestehe, auch wenn der Vater regelmäßig Zahlungen für den Unterhalt des Kindes leiste. Zur Lebensgemeinschaft gehöre allgemein eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Die Merkmale einer solchen Gemeinschaft könnten unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. kann eines sogar…
…als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)-Partner lebe. Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stelle auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und/oder Wirtschaftsgemeinschaft gehöre. Für die Annahme einer Lebensgemeinschaft sei nicht erforderlich…
… 106 EStG 1988 n. F.) steuerlich eigenständig zu interpretieren und müsse nicht zur Gänze mit der Bedeutung dieser Begriffe in anderen Rechtsbereichen deckungsgleich sein. Weiters wird ausgeführt, dass zum Vorliegen einer Lebensgemeinschaft im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehöre, wobei - wie in einer Ehe…
…geplant, "noch in diesem Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen", widerlegt das Bestehen eines solchen und damit einer Lebensgemeinschaft im Jahr 2022. Ob eine Lebensgemeinschaft besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung von Apekten der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft (Jakom, EStG, 16.A.…
…92/15/0212; BFG 26.8.2015, RV/7103797/2014). Das eheliche Zusammenleben bzw. die eheliche Gemeinschaft besteht im Allgemeinen aus einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Da die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, kann durchaus auch das ein oder andere…
…der Elemente Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und eine gewisse Dauer. Es müsse daher ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft könnten unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. könne eines sogar gänzlich fehlen, ohne dass dies…
…in einer Lebensgemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Partner ist jemand, mit dem der Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind in einer Lebensgemeinschaft (bis 30.12.2009: eheähnlicher Gemeinschaft) lebt. Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft als Prüfkriterien für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft könne unterschiedlich…