…1 BAO. Gemäß § 871 Abs. 1 ABGB ist ein Vertrag wegen eines wesentlichen Geschäftsirrtums anfechtbar, wenn der Irrtum durch den anderen veranlasst war oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen musste oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde. Ein wesentlicher Irrtum, der von der Behörde veranlasst ist…
…die Beschwerdeführerin gegenüber der belangten Behörde bekannt, dass sie in Hinblick auf den Pachtvertrag einem von ihrer Vertragspartnerin veranlassten Geschäftsirrtum unterlegen sei und der Vertrag nunmehr aufgrund dieses Irrtums einvernehmlich (im Rahmen einer den ursprünglichen Pachtvertrag ergänzenden von den Vertragsparteien am 18. März 2022 bzw…
…7101708/2017). Ein Irrtum, der sich auf die Erwartung der künftigen Vertragserfüllung bezieht, kann schon deshalb nicht als beachtlicher Geschäftsirrtum zu betrachten sein, da ansonsten durch die Irrtumsanfechtung stets eine "dingliche Wirkung" von Leistungsstörungen gezielt werden würde (vgl. Rummel in Rummel/Lukas, ABGB4 Rz 15…
…und der Antragsteller die Vereinbarung über die Teilabfertigung in dieser Art nicht abgeschlossen, sondern durch Anwendung und Ermittlung des richtigen Betrages. Rechtlich liege daher ein wesentlicher Geschäftsirrtum vor, der den Arbeitgeber berechtige, die von ihm abgegebene Willenserklärung hinsichtlich der Teilabfindung bezogen auf den Mehrbetrag von…
…1 ABGB ist ein Vertrag unter anderem dann anfechtbar, wenn ein wesentlicher Geschäftsirrtum rechtzeitig aufgeklärt werden konnte. Als rechtzeitig wird hier (so wie beispielsweise mittlerweile legistisch auch bei Pauschalierungsanträgen) die Aufklärung vor formeller Rechtskraft des von der Willensmängelfreiheit ausgehenden Bescheides gesehen." Die Berufungsentscheidung ist am…
…1 ABGB ist ein Vertrag unter anderem dann anfechtbar, wenn ein wesentlicher Geschäftsirrtum rechtzeitig aufgeklärt werden konnte. Als rechtzeitig wird hier (so wie beispielsweise mittlerweile legistisch auch bei Pauschalierungsanträgen) die Aufklärung vor formeller Rechtskraft des von der Willensmängelfreiheit ausgehenden Bescheides gesehen." Mit Schreiben vom 20…
…überlassen wird. Bei unentgeltlichen Geschäften berechtigt auch ein Motivirrtum zur Anfechtung. Ein Motivirrtum bezieht sich auf Umstände außerhalb des Vertrages. Irrtum über Zukünftiges ist in der Regel nur Motivirrtum (und kein Geschäftsirrtum, somit keine Fehlvorstellung über Umstände, die Inhalt des Vertrages sind). Die (erfolgreiche) Anfechtung…
…von der Vermietbarkeit des Vertragsobjektes ausgingen. […] Ein gemeinsamer Irrtum setzt voraus, dass beide Parteien dem selben Irrtum unterliegen. Gemeinsamer wesentlicher Geschäftsirrtum bewirkt die Unverbindlichkeit des Vertrages unabhängig von den Voraussetzungen des § 871 ABGB. […] … eine gerichtliche Irrtumsanfechtung gemäß § 871 ABGB wäre zweifelsfrei erfolgreich…
…Steuern und Gebühren, als jener in der Nebenvereinbarung festgesetzter, einen beachtlichen gemeinsamen Geschäftsirrtum darstellt und eine darauffolgende Anfechtung des Kaufvertrages erfolgversprechend ist. Weiters übermitteln wir anbei die Stellungnahme zur Vertragsaufhebung von Rechtsanwalt ***6*** vom 30.04.2018. Auch dieser kommt zu dem Schluss, dass die…
…im Stornierungsvertrag war keine ex tunc-Wirkung vorgesehen. Für die einvernehmliche Rückübertragung des Liegenschaftsanteils und die Regelung eines Entgelts für Abgeltung der von den Ehegatten ***2*** getätigten Investitionen war selbstverständlich weder ein Geschäftsirrtum noch ein Motivirrtum Voraussetzung. Es ist weder zu einer gerichtlichen ex-tunc…
…Besitzverhältnisse im Grundbuch nicht erforderlich; das Verfügungsrecht verblieb bei der ursprünglichen Verkäuferseite. Frau ……. (die Bf) ist bei Unterfertigung des ersten Kaufvertrages vom 30.08.2017 einem Geschäftsirrtum unterlegen, da sie über eine für das Geschäft bedeutsame Eigenschaft geirrt hat, nämlich die Höhe der…
…ist. Deshalb war eine Herstellung der ursprünglichen Besitzverhältnisse im Grundbuch nicht erforderlich; das Verfügungsrecht verblieb bei der ursprünglichen Verkäuferseite. Frau SL ist bei Unterfertigung des ersten Kaufvertrages vom 30.08.2017 einem Geschäftsirrtum unterlegen, da sie über eine für das Geschäft bedeutsame Eigenschaft geirrt hat…
…sind beide Parteien davon ausgegangen, dass der Verpächter die Befugnis hat, das Bestandobjekt an den Pächter zu verpachten. Tatsächlich wurde die Unterverpachtung vom Eigentümer vertraglich ausgeschlossen. Die Parteien unterlagen somit einem Geschäftsirrtum, der vom Bf. veranlasst wurde, indem er behauptet hat, dass er das Recht…
…Gesichtspunkten eine Änderung oder unter Umständen sogar eine Auflösung der Versicherungsverhältnisse möglich wäre steht einer Entlastung jedoch das steuerlich grundsätzlich zu beachtende Rückwirkungsverbot entgegen. Wenngleich im vorliegenden Sachverhalt unter Umständen ein Geschäftsirrtum gesehen werden kann welcher eine erfolgreiche Irrtumsanfechtung bei Erfüllung der in § 871 Abs…
…Dies entsprach jedoch bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht den Tatsachen. All die zugesicherten Tatsachen lagen nicht vor. Beim Irrtum über diese Eigenschaften handelt es sich um einen wesentlichen Geschäftsirrtum, der die klagende Partei zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt. Punkt 14.) Anspruchsgrundlage Die geltend gemachten…
…Detailskizzen ersichtliche Ausführung hinsichtlich Materialwahl und Detailausbildung geltend zu machen. Des Weiteren erklärt der Auftragnehmer, dass die angebotenen Preise auskömmlich sind und kein Kalkulations- und/oder Geschäftsirrtum vorliegt. Zum Zeichen des Einverständnisses mit vorliegendem Auftrag sendet der Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen das Auftragsschreiben in…
…wollte (Riedler, Privatrecht I Allgemeiner Teil, 4. Auflage (2006), Rz. 21/40). Eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums ist bei entgeltlichen Geschäften grundsätzlich nur bei Geschäftsirrtum, nicht aber bei Motivirrtum vorgesehen. Der Motivirrtum ist also, sieht man von den hier nicht relevanten Sonderfällen der List (§ 870 ABGB…
…unentgeltlich überlassen wird. Bei unentgeltlichen Geschäften berechtigt auch ein Motivirrtum zur Anfechtung. Ein Motivirrtum bezieht sich auf Umstände außerhalb des Vertrages. Irrtum über Zukünftiges ist in der Regel nur Motivirrtum (und kein Geschäftsirrtum, somit keine Fehlvorstellung über Umstände, die Inhalt des Vertrages sind). Die (erfolgreiche…
…SZ 55/51), oder wenn der Irrtum ohne Mitwirken des anderen Teils nicht vermeidbar war; gerade in den letzten drei Fällen ist ein Geschäftsirrtum anzunehmen (SZ 33/114; SZ 58/69; SZ 66/41)(OGH vom . Selbst wenn Anfechtungsgründe nach erfolgreicher Anfechtung Fällen gleichzuhalten wären…
…Aufhebung ex tunc als nicht geschlossen anzusehen ist, wobei der rechtliche Vertreter der Mieterin mit Irrtum und jener des Vermieters mit Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert. Im Falle eines Geschäftsirrtums hat der Erklärende zwar die richtige Vorstellung von seiner Äußerung; er irrt aber über zB die…