…dass der stille Gesellschafter als atypisch stiller Gesellschafter und sohin als stiller Mitunternehmer beteiligt sein sollte. Aus diesem Grunde verbliebe zwar bei Beendigung des Vertragsverhältnisses das Vermögen des Betriebes dem Geschäftsherrn, doch sei der stille Gesellschafter im Innenverhältnis nicht nur am laufenden Gewinn und Verlust…
…nunmehr ***Ehemalige Gesellschafter GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2008 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille*** , in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der "***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2005 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
…Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, in der Folge kurz "Bf"), die beginnend ab 2005 über die Jahre jeweils durch Zusammenschlussverträge der ***GmbH 1*** (Geschäftsherrin, in der Folge kurz "***G 1***") mit den atypisch stillen Gesellschaftern entstand, erklärte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…08.01.2007) ausübte, nicht der ***G 1*** zuzurechnen sind. Die Qualifikation der vermögensverwaltenden Tätigkeit bei der Geschäftsherrin der atypisch stillen Gesellschaft führt nun zu einer Begrenzung der Verlustzuweisung an die atypisch stillen Gesellschafter mit der Hafteinlage (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0068)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *XY* *GmbH & Co* KG, *Bf-Adresse*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, *SteuerlVertreter-Adresse*, über die Beschwerde vom 9. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals FA) vom 6. Juli 2012 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *XY* *GmbH&Co* KG, *Bf-Adresse*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, *SteuerlVertreter-Adresse*, über die Beschwerde vom 20. August 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals *FA*) vom 2. Juli 2012 betreffend…
…habe zum Zusammenschlussstichtag einen angenommenen Übertragungswert von 100.000 S aufgewiesen; dem entspreche die Beteiligung des M.P. mit 90 % an Erfolg und Vermögen der Geschäftsherrin. Trotz der durch die Misswirtschaft des J.A. erlittenen Verluste sei das Unternehmen dank guter Kundenkontakte in der Lage…
…16. Juni 2000 ergingen an den X-Fonds. Anzumerken ist, dass sich diese Bezeichnung weder im Firmenwortlaut der Geschäftsherrin wieder findet, noch im Vertrag über die Errichtung der atypisch stillen Gesellschaft. Aus der verwendeten Bezeichnung kommt zudem die Tatsache der Personengesellschaft nicht klar zum Ausdruck…
…stillen Gesellschafters bei Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses" bezögen. Laut § 7 des Gesellschaftsvertrages sei der stille Gesellschafter am Gewinn und Verlust des Unternehmens des Geschäftsherrn ab Beginn des Geschäftsjahres 1990 beteiligt. Nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 23.3.1994, 93/13/0280) sei eine rückwirkende Ergebnisverteilung…
…GmbH gibt es nämlich nicht. Da die stille Gesellschaft wesensmäßig durch ihre Zweigliedrigkeit gekennzeichnet ist, gibt es handelsrechtlich im vorliegenden Fall nur 54 gesonderte und voneinander unabhängige stille Gesellschaften zum Geschäftsherrn, nicht aber eine alle stillen Gesellschafter umfassende Personengemeinschaft. Eine steuerliche Anerkennung als Mitunternehmerschaft ist…
…Mai 1994 bzw. am 15. Juni 1994 als Geschäftsherrin mit der AGmbH (in der Folge kurz A), als stiller Gesellschafterin einen Vertrag über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft ab. Dieser Vertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: " ... § 2 Beteiligung als atypisch stille Gesellschafterin: 1) Die stille…