…die Verfügung über einen Gegenstand des Gesamthandvermögens nur der Gesamthand selbst zusteht. Das Eigentum der Gesamthand ist daher Eigentum der Gesellschafter, jedoch einer gesamthänderischen Bindung unterworfen. Die Konstruktion des Gesellschaftsvermögens als Gesamthandschaft wird ungeachtet des Umstandes, dass der Gesellschaft keine umfassende Rechtspersönlichkeit zukommt, so gesehen…
…Liegenschaftsanteile in die Mitbeteiligte einbrachten. Mögen auch die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft nach § 161 Abs. 2 HGB (nunmehr UGB) gesamthandschaftlich verbunden sein, so kommt der Kommanditgesellschaft - anders als der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - gemäß § 105 UGB Rechtsfähigkeit zu und ist zwischen dem Vermögen der Kommanditgesellschaft und dem…
…dass durch § 24 Abs. 1 lit. e BAO die Wirtschaftsgüter einer Gesamthandschaft anteilig den Kommanditisten zuzurechnen seien, weshalb der Kommanditist beim Verkauf des Kommanditanteils - in wirtschaftlicher Betrachtungsweise - anteilig die Wirtschaftsgüter der KG verkaufe. Mit diesem „Kunstgriff“ sei die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass auch…
…Anlage A) angeführten Inventargegenstände geht in das Eigentum des Berufungsführers über. 3. Aufgrund des Notariatsaktes vom 23.1.1989 kommt den Antragstellern zur ungeteilten Hand iS einer Gesamthandschaft das Fruchtgenussrecht gem. Vertragspunkt III sowie gem. Vertragspunkt IV dieses Notariatsaktes das Recht zu die Abtretung von…
…Ehewohnung entfernt. Das verbleibende Inventar mit Ausnahme der in Anlage A) angeführten Inventargegenstände geht in das Eigentum des Berufungsführers über. 3. Aufgrund des Notariatsaktes vom 23.1.1989 kommt den Antragstellern zur ungeteilten Hand iS einer Gesamthandschaft das Fruchtgenussrecht gem. Vertragspunkt III sowie gem. Vertragspunkt…
…verfügen", womit Zweifel über die Reichweite ihrer Rechtsfähigkeit beseitigt werden sollen. Die Anerkennung der umfassenden Rechtsfähigkeit solle "nichts am inneren Aufbau dieser Gesellschaften", somit auch nichts am Prinzip der "Gesamthandschaft" ändern, womit aber nicht etwa "Gesamthandeigentum" gemeint sei, sondern die Grundsätze der Selbstorganschaft, der engen…
…sondern der Haftungsfonds um das Privatvermögen der (Komplementär-)Gesellschafter erweitert sei. Diese Gesellschafterhaftung sei freilich nur ein Teilelement dessen, was üblicherweise mit der Charakterisierung als "Gesamthandschaft" zum Ausdruck gebracht werde. Dies betreffe die Selbstorganschaft; der Bestand der Gesellschaft sei aufs engste mit den konkreten Individuen…
…die Kapitalkonten im Evidenzstatus durch rückwirkende Einlagen anzupassen. Die nach dem behördlich vorgegebenen System in die (damalige) Gesamthandschaft einzuzahlenden Einlagen könnten in der OEG nur als notwendiges Betriebsvermögen angesehen werden. Selbst dann, wenn man einen Zusammenhang zwischen den Gesellschaftereinlagen und der Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere…
…haben, die Forderungen (die Entgelte) zum Fälligkeitszeitpunkt zu realisieren. Auf Grund der Gesamthandschaft wird die OG durch ihre Gesellschafter konstituiert und ist geprägt vom Prinzip der Selbstorganschaft und der damit einhergehenden persönlichen Einbindung der Gesellschafter in die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (Karollus/Huemer/Harrer…
…anzuwenden; sie gilt ab 01.01.2007 als KG = Kommanditgesellschaft und damit als rechtsfähige Gesamthandschaft (§ 907 UGB). Der Feststellungsbescheid ist nach der Löschung der Y-KEG aus dem Firmenbuch erlassen worden: Eine rechtsfähige Gesamthandschaft iSd UGB endet nicht mit ihrer Löschung aus dem Firmenbuch…
…des Kommanditisten - die gleiche Haftung wie beim Komplementär, da die Firma noch nicht im Firmenbuch eingetragen war. Die A & Co KEG ist eine Gesamthandschaft, deren Gesellschafter aufgrund der besonderen Regelung im Mietvertrag (Pkt XXIII) solidarisch für die gleiche Schuld haften. Es gibt also keine Nebenschuld…
…Art. 7 Nr 15 und 16 EVHGB). Gleichermaßen nimmt ein in die Gesellschaft (z.B. an Stelle des Ausscheidenden) neu eintretender Gesellschafter an der Gesamthandschaft teil, ohne daß es dazu betreffend das Gesellschaftsvermögen eines Übertragungsaktes auf ihn bedarf (Koppensteiner a.a.O. Rz 16 zu …
…u. a. das Merkmal der Vermögensfähigkeit gehört. Dieses ist im Rahmen der Eingetragenen Erwerbsgesellschaft in Gestalt der einem eigenen Rechtssubjekt weitgehend angenäherten Gesamthandschaft (sog. teilrechtsfähige Gesamthandschaft) verwirklicht. Die Konstruktion des Gesellschaftsvermögens als Gesamthandschaft wird ungeachtet des Umstandes, dass der Gesellschaft keine umfassende Rechtspersönlichkeit zukommt, so…
…u. a. das Merkmal der Vermögensfähigkeit gehört. Dieses ist im Rahmen der Eingetragenen Erwerbsgesellschaft in Gestalt der einem eigenen Rechtssubjekt weitgehend angenäherten Gesamthandschaft (sog. teilrechtsfähige Gesamthandschaft) verwirklicht. Die Konstruktion des Gesellschaftsvermögens als Gesamthandschaft wird ungeachtet des Umstandes, dass der Gesellschaft keine umfassende Rechtspersönlichkeit zukommt, so…
…u. a. das Merkmal der Vermögensfähigkeit gehört. Dieses ist im Rahmen der Eingetragenen Erwerbsgesellschaft in Gestalt der einem eigenen Rechtssubjekt weitgehend angenäherten Gesamthandschaft (sog. teilrechtsfähige Gesamthandschaft) verwirklicht. Die Konstruktion des Gesellschaftsvermögens als Gesamthandschaft wird ungeachtet des Umstandes, dass der Gesellschaft keine umfassende Rechtspersönlichkeit zukommt, so…
…Der gesonderten Begründung vom 29. Juni 2001 zufolge sei der Abschluss der Leasinggeschäfte von folgenden Kriterien bestimmt gewesen: Die gegenständlichen Wirtschaftsgüter seien mit Mitteln des Gesellschaftsvermögens (eigene Mittel, Sicherheitsleistung) durch die Gesellschaft (Gesamthandschaft) erworben worden. Die Gewinnermittlung sei nach den Bestimmungen des § 5 EStG 1988…
…August 2005, 2001/13/0288). Der Stille ist - im Gegensatz zum Kommanditisten - am Gesellschaftsvermögen nicht dinglich beteiligt, es besteht keine Gesamthandschaft und damit keine Gesamtberechtigung am Unternehmensvermögen. Auch im Falle einer vermögensmäßig atypisch stillen Gesellschaft handelt es sich stets um eine nur obligatorische Beteiligung, weil…
…wozu ua. das Merkmal der Vermögensfähigkeit gehört. Dieses ist im Rahmen der Eingetragenen Erwerbsgesellschaft - so wie bei den Personengesellschaften des Handelsrechtes - in Gestalt der einem eigenen Rechtssubjekt weitgehend angenäherten Gesamthandschaft verwirklicht. Diese Konstruktion ist so zu sehen, dass Personengesellschaften des Handelsrechtes und damit auch Eingetragene…
…dass A und B als Gesellschafter der Y-GmbH für die Schuld nur in Form einer Gesamthandschaft für die Y-GmbH die in ihrem Eigentum stehenden Wohnungen und Liegenschaften zu Gunsten der Y-GmbH aus einem einheitlichen Rechtsgrund nämlich aus einer Mitbürgschaftserklärung der beiden Gesellschafter…
…UGB lautet (auszugsweise): Eine offene Gesellschaft ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig… Die Zustellung der Lenkererhebung an die X…