…bei der Grenzbetragsermittlung nicht ausgeschieden werden. Festzuhalten ist also, dass wesentliche Grundlage bei Berechnung des Grenzbetrages der Gesamtbetrag der Einkünfte des Gatten/der Gattin ist, und nicht eine um diverse Absetzbeträge, außergewöhnliche Belastungen, Verluste u.ä. reduzierte Größe. Dies sollte zu einer größtmöglichen Gleichbehandlung der…
…Definition des § 2 Abs. 2 EStG 1988 der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben [§ 18] und außergewöhnlichen Belastungen [§§ 34 und 35] sowie genannter Freibeträge) ihres Gatten…
…aber - wie hier - keine gegenteiligen Hinweise oder Einwendungen der Abgabenbehörde vor, kann von dessen Richtigkeit ausgegangen werden. Wie aus dem vorgelegten Einkommensteuerbescheid 2016 des Gatten der Bf. ersichtlich, betrug der Gesamtbetrag der Einkünfte 8.358,49 Euro und lag dieser daher über dem Grenzbetrag von…
…Da der Gesamtbetrag der Einkünfte des Jahres 2004 bereits vor Hinzurechnung der AfA positiv war (€ 7.767,59) und somit auch zu keinem Verlustvortrag führte, könnte eine solche Ergebniskorrektur auch keine Änderung in der Steuerbelastung der Folgejahre nach sich ziehen. Die Umsetzung der Feststellungen…
… 16 Abs 3 EStG 1988) 11.632,58 €……..Summe: Gesamtbetrag der Einkünfte -730 €……………….Topf-Sonderausgaben -950,04 €………….Kinderbetreuungskosten -1.760 €……………Kinderfreibeträge 8.192,54…
…begründet, dass das Gehalt mehr als 6.000,- Euro betrage. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung wurde nochmals ausgeführt, dass die Einkünfte des Gatten den Grenzbetrag von 6.000,- übersteigen und daher die Voraussetzungen für die Gewährung des AVAB nicht vorliegen. Im Vorlageantrag wurde das Ersuchen gestellt…
…Erstellung der Beschwerdevorentscheidung nicht eingebunden gewesen und habe keine Aufzeichnungen bzw. detaillierten Berechnungen. Der Einkommensteuerbescheid 2017 des Gatten weist einen Gesamtbetrag der Einkünfte von EUR 26.451,72 aus. Auch er beantragte Topf-Sonderausgaben von EUR 4.952,04 (exakt gleicher Betrag wie bei der…
…EStG geht es darum, den Gesamtbetrag der Einkünfte des (Ehe)partners zu ermitteln, und nicht darum, welcher Teil nach dem Einkommensteuertarif und welcher Teil nach festen Steuersätzen besteuert wird (VwGH 10.5.2001, 99/15/0256). Es sind daher auch Einkünfte, die mit festen Steuersätzen…
…Jahr 2007 des Gatten der Bw. Die Höhe der monatlichen Einkünfte des Gatten der Bw berechnet sich wie folgt. Einkünfte aus nsA (Kz 245 lt Lohnzettel) € 13.772,72,-- Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte € - 1.700,23,-- Gesamtbetrag der Einkünfte lt…
…Nachweis der Ausgaben a) bei Hausbau, Zubau oder Umbau: Baubewilligungsbescheid und Rechnungen b) bei Wohnraumsanierung: Rechnungen von befugten Unternehmen - keine Materialrechnungen c) bei Darlehensrückzahlungen: Darlehensvertrag, Bankbestätigung und Rechnungen in Höhe des Darlehens ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung * Alleinverdienerabsetzbetrag: Um den Gesamtbetrag der Einkünfte des Gatten…
…vermindern und der Gesamtbetrag der Einkünfte mit 6.502,50 Euro zu ermitteln. Die vom Gatten der Bf im Beschwerdeverfahren geltend gemachten Sonderausgaben (Spenden und Steuerberatungskosten) von insgesamt 752,00 Euro betreffen die Ermittlung des Einkommens und sind für Zwecke der Ermittlung des Grenzbetrages nicht…
…Die Einkünfte der Bf betrugen in den Jahren 2011 bis 2013 über EUR 40.000. In den Streitjahren betrugen die Einkünfte des Gatten der Bf demnach 2012 und 2013 mehr als EUR 6.000 und sind daher beachtlich. Wenn auch im Jahr 2011 die Einkünfte…
…oder höher als der jeweils maßgebende Höchstbetrag, so ist ein Viertel des Höchstbetrags als Sonderausgaben abzusetzen (Sonderausgabenviertel). Beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 36 400 Euro, vermindert sich das Sonderausgabenviertel gleichmäßig in einem solchen Ausmaß, dass sich bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60…
…Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie der Freibeträge nach den §§ 104, 105 und 106a. Für die Ermittlung des Grenzbetrages für den Alleinverdienerabsetzbetrag sei die Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte des Ehepartners, somit vor Abzug von Sonderausgaben (Verlustabzug), maßgeblich. Da die Einkünfte des verstorbenen Gatten…
…außerhalb der mündlichen Verhandlung zweckmässig. Zu 5. Darlehen Mag. *****[V10]***** *****[N1]***** (220.000,00 €): Gericht (TS09/051): Das Finanzamt hat in der adaptierten Geldflussrechnung (Zeile 114) einen Betrag von insgesamt 81.397,31 € als "Geldbewegungen aus Einkünften des Gatten" als Finanzierungsbedarf statt der…
…von 2,000,00 € | -521,96 € | abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge für laufende Bezüge | -158,01 € | abzüglich der Werbungskostenpauschale | -132,00 € | Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 2007 | 2.901,75 € Nach dem eindeutigen Wortlaut des …
…benützt. Eine Ablichtung des Einkommensteuerbescheides für 1999 des Finanzamtes F. wurde vorgelegt. Daraus gehe hervor, dass der Gesamtbetrag der deutschen Einkünfte 54.492,00 DM betragen hat. Im Zuge des am 15. Dezember 2003 durchgeführten Erörterungsgespräches, zu dem beide Parteien des Berufungsverfahrens geladen waren, wurde…
…Flugkosten wurden von der Bf keine Beträge angegeben. Eine Rechnung für zwei Flüge im Jahr 2014 wurde nur teilweise (kein Rechnungsbetrag) vorgelegt und lautet außerdem auf ein Unternehmen offenbar des Gatten der Bf (G Liegenschaftsentwicklung), aus welchem im Jahr 2014 keinerlei Einkünfte dem Finanzamt bekannt…
…am Gesamtbetrag der Einkünfte des Bf. von 20.510,66 Euro - ob ihre Höhe von rund 340,00 Euro, oder andersrum gesprochen einem Anteil von 1,66 % als nicht relevant zu erachten, so dass ob der daraus resultierenden Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Ort der…
…Grenzbetrages (von 6.000,00 €) des (Ehe)partners nicht das allenfalls durch einen "Privatkonkurs" geschmälerte oder gar - wie die Bw angibt - fallbezogen nicht vorhandene Einkommen des ehemaligen Gatten, sondern der Gesamtbetrag seiner Einkünfte maßgebend ist (vgl. Doralt, EStG6, § 33 Tz 33). Die Bestimmung des …