20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
16.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten 16.2.1.8.1 Allgemeines Rz 1191: Zivilrechtlich versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis…
Veräußert ein österreichischer Staatsbürger, der aus beruflichen Gründen mit seiner Familie in London ansässig geworden ist, eine (2008 erworbene und im Privatvermögen gehaltene) obligationenartige Genussrechtsbeteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, wobei der Kaufpreis in Teilbeträgen abzustatten ist, und wird nach dem Veräußerungsvorgang die Ansässigkeit wieder nach…
16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…
…1 - mit Eingang des gezeichneten Nennbetrages einschließlich eines etwaig zu zahlenden Agios auf einem von der Gesellschaft benannten Konto begründet und die jeweiligen (eingezahlten) Genussrechte gelten ab diesem Zeitpunkt als begeben. 3. Die Einzahlung des Genusskapitals gegen Gewährung der Genussrechte erfolgt durch Einmalzahlung. ............................. § 4 Dividende…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Nachbarschaft C im Xtal, 9999 C, C 28, vertreten durch Confida GmbH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 20. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. November 2002 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum…
16.2.1.8.3 Beteiligung am Liquidationsgewinn Rz 1195: Substanzgenussrechte im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 liegen vor, wenn sie auf die Lebensdauer der emittierenden Gesellschaft abgestellt sind. Dieser Grundsatz schließt allerdings eine Abschichtung vor der Liquidation der Körperschaft nicht…
Haben österreichische Investoren von deutschen Banken emittierte Genussscheine erworben, für die ein fester Verzinsungsbetrag und eine 11jährige Laufzeit vereinbart worden ist, nach deren Ablauf lediglich der hingegebene Nennbetrag zurückgezahlt wird (sonach keine Substanzgenussscheine), unterliegen die erzielten Zinserträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ND,vertreten durch die Confida GmbH, 9620 Hermagor, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 2001…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Agrargemeinschaft Nachbarschaft C , 9999 N, C10, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Juli 2002…
…sind als ,unternehmerische Beteiligung' und nicht als Darlehen zu qualifizieren, da in den Genussrechtsbedingungen folgende Abreden vereinbart wurden: Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auf das Genusskapital: Die Vergütung von 6% vom Genussscheinnominale erfolgt aus zukünftigen Gewinnen und die Zinsen werden erst ausbezahlt, wenn sie im Jahresüberschuss bzw…
…sind als ,unternehmerische Beteiligung' und nicht als Darlehen zu qualifizieren, da in den Genussrechtsbedingungen folgende Abreden vereinbart wurden: Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auf das Genusskapital: Die Vergütung von 6% vom Genussscheinnominale erfolgt aus zukünftigen Gewinnen und die Zinsen werden erst ausbezahlt, wenn sie im Jahresüberschuss bzw…
…erfasst; die Vorschreibung der Gesellschaftsteuer sei daher zu Unrecht erfolgt. Die Begebung von Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG falle zwar grundsätzlich unter den Begriff des der Kapitalverkehrsteuer unterliegenden Genusskapitals. Im Einzelfall sei jedoch zu prüfen, ob bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise steuerlich eine Beteiligung vorliege, die…
…erfasst; die Vorschreibung der Gesellschaftsteuer sei daher zu Unrecht erfolgt. Die Begebung von Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG falle zwar grundsätzlich unter den Begriff des der Kapitalverkehrsteuer unterliegenden Genusskapitals. Im Einzelfall sei jedoch zu prüfen, ob bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise steuerlich eine Beteiligung vorliege, die…
…Genussrecht wurde in einem Genussschein vom 13. November 1990 verbrieft. Für die Zurverfügungstellung des Genusskapitals wurde in diesem Genussschein u.a. folgende Gegenleistung festgelegt: Die VNL hat der VNI 60 % des handelsrechtlichen Gewinnes eines jeden Geschäftsjahres vor Organschaftsabrechnung auszuzahlen. Die Zahlungsverpflichtung wird auf unbestimmte Zeit…
…GoB im Wirtschaftsjahr 1990 in die Bilanz einzustellen war. Wenn die Bw., wie in der mündlichen Berufungsverhandlung vorgetragen, das Genusskapital als Eigenkapital qualifiziert wissen will und in diesem Zusammenhang einen Artikel von Petra Schwarzinger in Ecolex 1997, S 529 ff anführt, so ist dem entgegenzuhalten…
…sind als ‚unternehmerische Beteiligung' und nicht als Darlehen zu qualifizieren, da in den Genussrechtsbedingungen folgende Abreden vereinbart wurden: Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auf das Genusskapital : Die Vergütung von 6% vom Genussscheinnominale erfolgt aus zukünftigen Gewinnen und die Zinsen werden erst ausbezahlt, wenn sie im Jahresüberschuss bzw…
…85). Eine Qualifizierung als Eigenkapital erfährt das hingegebene Kapital (Genusskapital) dann, wenn in den Genussrechtsbedingungen folgende Abreden vereinbart wurden: - Erfolgsabhängigkeit der Vergütung auf das Genusskapital - Teilnahme am Verlust der Emittentin bis zur vollen Höhe - Teilnahme eines Rangrücktritts hinter die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger - Längerfristigkeit der Kapitalüberlassung…
…Zusammenführung von Kapital in einem gesonderten Vermögen, jedoch nicht die Merkmale einer Kapitalgesellschaft aufweisen. Die vorliegenden Genussrechte können zwar nicht ohne Zustimmung der Bw. veräußert werden (Genussrechtsbedingungen § 1.3. Nennbetrag und Form des Genusskapitals, Genussrechtsregister, Vinkulierung der Genussrechte, Einteilung), bei den in Genussscheinen verbrieften Genussrechten…