…ihrer Holdingtätigkeit zuzurechnen seien. Bei einer gemischten Holding seien die Vorsteuern auf die unternehmerische und auf die nicht unternehmerische Sphäre aufzuteilen. Als vermögensverwaltende Tätigkeit seien das Abhalten von Haupt- und Generalversammlungen sowie von Aufsichtsratssitzungen durch Personen der Holdinggesellschaft und Tätigkeiten in beteiligungsstrategischen Belangen anzusehen (Rinnhofer…
… dieser werde allein durch die Dienstleistungen gegenüber den Tochtergesellschaften gebildet. Der VwGH behandelt somit die geschäftsleitende Holding genauso wie sonstige gemischte Holdinggesellschaften und lässt den Vorsteuerabzug nur im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen zu. Der EuGH hat sich mit der geschäftsleitenden Holding im Urteil vom…
…36, sowie die dort angeführten VwGH-, BFH- und EuGH-Urteile). Entfaltet eine solche Holding-Gesellschaft daneben eine wirtschaftliche Tätigkeit, die mit den Beteiligungen nichts zu tun hat (gemischte Holding), so tritt zu der nicht-unternehmerischen eine unternehmerische Sphäre hinzu. In diesen Fällen kann ein Vorsteuerabzug…
…17 der 6. MwSt-Richtlinie berechtigt. Ein unmittelbarer oder mittelbarer Eingriff in die Verwaltung der nachgeordneten Tochtergesellschaften begründe nur dann die Unternehmereigenschaft der Holdinggesellschaft, wenn und soweit diese Eingriffe gegen ein gesondertes Entgelt ausgeführt werden. Tatsächlich seien (gemeint: von der Bf.) keine Managementleistungen weiterverrechnet worden…
…lit. a UStG 1994 (Einkaufspreis der Festplatte im Zeitpunkt der Entnahme). § 2 und § 12 UStG 1994 (Rz 185 UStR 2000) Unternehmereigenschaft einer gemischten Holding Der EuGH hat mit Urteil vom 27. September 2001, Rs C-16/00 (Cibo Participations SA) folgende Entscheidung getroffen: 1. Eingriffe…
…1749 und Rz 1755 Up-stream-Abspaltungen, siehe Rz 1750 und Rz 1756 ff Side-stream-Auf- und -Abspaltungen, siehe Rz 1759 ff Gemischte Spaltungen, siehe Rz 1766. Nach dem EU-UmgrG ist eine grenzüberschreitende Spaltung zur Aufnahme nicht möglich (§ 47 Z 2 EU-UmgrG)…
…Privatstiftung (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) von Herrn CC unentgeltlich Geschäftsanteile an der A-GmbH (FN ******, deren Firmenwortlaut später in AB-GmbH geändert wurde - kurz Holdinggesellschaft) die einer zur Hälfte einbezahlten Stammeinlage von € 10.000,00 entsprachen. 1.2. Rechtsvorgang, der mit dem Bescheid…
…Privatstiftung (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) von Herrn NN unentgeltlich Geschäftsanteile an der A-GmbH (FN ******, deren Firmenwortlaut später in AB-GmbH geändert wurde - kurz Holdinggesellschaft) die einer zur Hälfte einbezahlten Stammeinlage von € 10.000,00 entsprachen. 1.2. Rechtsvorgang, der mit dem Bescheid…
…entsprechen auf die beiden Steuerpflichtigen aufzuteilen. Ein Feststellungsverfahren nach § 188 BAO wäre daher nicht durchzuführen. Dies zeigt aber, dass eine gemischte Zurechnung nur schwer umsetzbar wäre, so dass sich die Frage stellt, ob die Rechtsprechung des VwGH nicht dahingehend zu verstehen wäre, danach zu unterscheiden…
…Unternehmensberatung handelt es sich bei der Bf. nicht um eine reine Holdinggesellschaft, die sich auf den Erwerb von Beteiligungen beschränkt und dabei lediglich Rechte wahrnimmt, die sich aus der Stellung der Gesellschafterin ergeben, sondern liegt eine gemischte Holding vor, die mit der Unternehmensberatung eine unternehmerische…
…gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. 2.2. Eine reine Holdinggesellschaft (Beteiligungsholding), die sich auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen beschränkt und dabei lediglich die Rechte wahrnimmt, die sich aus ihrer Stellung…
…nach obigen Betrachtungen vorrangig aufzuzeigen gewesen, dass der geforderte Zusammenhang zwischen Eingangs- und (beabsichtigtem) Ausgangsumsatz nicht vorliegt. Die bloße Differenzierung nach reinen und gemischten Holdinggesellschaften und operativ tätigen Firmen trägt die rechtliche Beurteilung für sich allein nicht. Auch wird mit dem Vorbringen, die (hauptsächlich vorsteuerbegründenden)…
… 4 Z 1 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften zu erfolgen. Bei gemischt tätigen Holdinggesellschaften wird überdies auch die zu Gunsten des Steuerpflichtigen bestehende Vermutung für die Begründung einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß § 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften zu prüfen sein (siehe dazu Rz 1248de…
Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH & Co KG (KG), die mit dem aufgebrachten Kapital eine australische Limited Partnership (LP) erwirbt, die landwirtschaftliche Betriebe in Australien unterhält und bewirtschaftet, und wird die deutsche KG aus österreichischer Sicht als Holding-KG mit bloß vermögensverwaltender Funktion…
…die Begründung der Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft ausreichend, dass diese ihre Verwaltungstätigkeiten an die Tochtergesellschaften gegen ein gesondertes Entgelt erbringe. Solche Verwaltungstätigkeiten seien wirtschaftliche Tätigkeiten i.S.d. Art. IV Abs. 2 der 6. MWStRl. Auch die allgemeinen Kosten einer gemischten Holding hingen grundsätzlich direkt und…
…10.12.1997, 93/13/0185, wurde im Fall einer niederländischen Holdinggesellschaft festgestellt: "Wenn etwa die Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt oder nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen…
…8 lit g UStG 1994 (Rz 185, 1992 und 1997 UStR 2000) Nichtabzugsfähigkeit von Vorsteuern bei Beteiligungsverkauf durch eine operativ tätige Kapitalgesellschaft Eine operativ tätige Kapitalgesellschaft (keine Holdinggesellschaft) veräußerte im Jahr 2002 eine im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung. Für die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden…
…also gemischt nutzt (Rn 26). Die Festlegung der Methoden und Kriterien zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge steht im Ermessen der Mitgliedstaaten (Rn 27). Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Ausführungen des vorlegenden Gerichts, dass in den Ausgangsverfahren die Holdinggesellschaften aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig sind…
…gleichzusetzen. Diese Phase umfasst grundsätzlich auch Ausgaben aus Vorbereitungshandlungen. Das Wort „Betrieb“ sei nach ertragsteuerlichen Kriterien auszulegen (vgl. z.B. Kolienz, Der Verlustvortrag bei Umgründungen von Holdinggesellschaften, in König/Schwarzinger (Hrsg), FS Wiesner, 202). In der VwGH-Entscheidung 18.11.2009, 2006/13/0160 sei…
…Aktiengesellschaft zu gewährleisten, so ist darin durchaus ein wirtschaftlich beachtlicher Gründungsgrund zu sehen. Hinzu kommt Folgendes: Eine unmittelbare Zurechnung der Gewinnausschüttung der deutschen AG an die österreichischen Anteilseigner (unter Beiseitelassung der beiden Holdinggesellschaften) würde zu einer Steuerbelastung von 25% führen (österreichische Endbesteuerungs-KESt gemäß § 93…