16.2.9. Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners Rz 2420: Im Falle der im Zuge des Insolvenzverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit von Forderungen des (Insolvenz)Schuldners betreffend Leistungen, die vom (späteren) (Insolvenz)Schuldnerer noch vor Insolvenzeröffnung erbracht wurdenhat, ist die Umsatzsteuer des (Insolvenz)Schuldners zu berichtigen. DieserFür…
…wurde über das Vermögen des A.B. das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Mit Bescheid vom 19. Juni 2013 zog das Finanzamt Baden Mödling den Gemeinschuldner für Abgabenschuldigkeiten der XY-GmbH in Höhe von insgesamt € 59.329,71 gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung…
…Masseverwalter bestellt. Laut Auszug aus der Insolvenzdatei vom 10. Juli 2007 ist der Konkurs noch nicht aufgehoben. Der Masseverwalter ist daher nach wie vor gesetzlicher Vertreter der Gemeinschuldnerin im Sinne des § 80 BAO. Am 4. November 2003 erließ das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung eine als…
…ÖStZ 1987, S. 250). Den Masseverwalter trifft die persönliche Verpflichtung, für den Gemeinschuldner die Abgabenerklärungen einzureichen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Masseverwalter für die Erstellung der Abgabenerklärungen eines Steuerberaters bedarf und ob dieser Steuerberater finanziert werden kann (VwGH 3.3.1987, 86/14…
…Verspätungszuschlagbescheid 07-12/2009 (betreffend Umsatzsteuer für 07-12/2009)," zurückzuweisen, da weder ein Zurückweisungs- noch (wie wohl angesprochen) ein Zurücknahmebescheid hinsichtlich der angeführten Bescheide ergangen ist. Da Herr CD als Gemeinschuldner nicht handlungsfähig ist, hat dieser Bescheid an den Masseverwalter zu ergehen..." Mit Eingabe…
…an die Stelle des Gemeinschuldners. Der vom Bw. selbst (durch den von ihm bevollmächtigten Vertreter, der im Schuldenregulierungsverfahren nicht Masseverwalter war) gestellte Antrag sei daher zurückzuweisen. Dieser Auffassung vermag der UFS aus folgenden Gründen nicht zu folgen: Die Verfügungsunfähigkeit des Gemeinschuldners hinsichtlich der Konkursmasse für…
…des VwGH (21.2.1996, 96/14/0007, 0008, 0009) seien Berufungen des Gemeinschuldners zurückzuweisen, wenn weder eine Zustimmung noch eine Bevollmächtigung des Masseverwalters vorliege. Innerhalb offener Frist beantragte der Bw. die seinerzeitige Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Weitere schriftliche Ausführungen wurden hierbei nicht…
…ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen. Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO. Auch in einem Abgabenverfahren tritt nach der Konkurseröffnung der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners…
…mit den als Konkursforderungen angemeldeten Abgaben in Höhe von 190.721,42 € rechtmäßig gewesen sei und diese Abgabenschuldigkeiten getilgt worden seien. Aus umsatzsteuerlicher Sicht liege eine Entgeltsminderung vor, die zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer beim Gemeinschuldner gemäß § 16 Abs. 3 Z 1 UStG führe…
…ist im letzten Absatz zu entnehmen, dass sowohl die Quotenerwartung als auch die Insolvenzdauer derzeit schwer bis nicht prognostizierbar seien. Der angefochtene Haftungsbescheid erging nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und war an den Bf als Gemeinschuldner (anstatt richtig an den Masseverwalter) adressiert. Vor dem o.a…
…2. 2008 um Zumittlung der an den Steuerberater des Gemeinschuldners adressierten (vermeintlichen) Bescheide. Dass das Finanzamt die angefochtenen (vermeintlichen) Bescheide neu ausgefertigt und an den Masseverwalter oder die stellvertretende Masseverwalterin adressiert hätte, lässt sich dem Finanzamtsakt nicht entnehmen. Mängelbehebung Das Finanzamt erließ mit Datum 21…
…Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze 18 , § 46 KO Tz. 86 ff.). Das abgabenrechtliche Vertretungsmonopol des Masseverwalters bewirkt, dass Bescheidadressat nur der Masseverwalter sein darf und nach Konkurseröffnung an den Gemeinschuldner adressierte Bescheide ein rechtliches Nichts, ein sogenannter Nichtbescheid sind (vgl. Engelhart in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze 18 , § 46…
…in den Angelegenheiten der Insolvenzmasse der gesetzliche Vertreter des Gemeinschuldners A (vgl. VwGH 21.5.1990, 89/15/0 058). Nur der Masseverwalter ist und wäre zur die Insolvenzmasse betreffenden Ergreifung von Rechtsmitteln berechtigt (legitimieret). Dem Gemeinschuldner A war ab diesem Zeitpunkt in den die…
…79, E 39). Auf Grund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wurde von der Finanzverwaltung seit 27.11. 2006 die Adressierung von EDV-Schriftstücken im Insolvenzverfahren in folgender Form vorgenommen: Rechtsanwalt als Masseverwalter im Konkurs Gemeinschuldner Adresse Postleitzahl, Ort Zufolge des Bundesgesetzes über das Insolvenzverfahren BGBl. I…
…Punkt Zehntens). In der am 29. Oktober 2008 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung verwies die Referentin nach kurzer Darstellung des Unternehmensgegenstandes sowie der Berufungspunkte auf die in den bekämpften Bescheiden vorgenommene Adressierung an die Gemeinschuldnerin als Bescheidadressatin z.H. der Masseverwalterin. Dazu wurde vom Vertreter des Finanzamtes…
…das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört oder das er während des Konkurses erlangt, dessen freier Verfügung entzogen (§ 1 Abs.1 der Konkursordnung). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Masseverwalter für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt…
…Es muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden, sodass ein Abgabenbescheid an ihn zu richten ist. Wenn aber ein angefochtener Bescheid an den Gemeinschuldner gerichtet ist, ist er als nicht rechtswirksam erlassen anzusehen (vgl. beispielsweise VwGH vom 22.10.1997, 97/13/0023…
…Konkursmasse des Beschwerdeführers, vertreten durch den Masseverwalter, gerichtete Erledigung nicht an den Masseverwalter, sondern an den Gemeinschuldner gerichtet sei. Durch die bloße Zustellung der an den Gemeinschuldner gerichteten Erledigung an den Masseverwalter sei diese Erledigung nicht wirksam geworden (vgl. VwGH 2. März 2006, 2006/15…
Entscheidung (verfahrensrechtlicher Bescheid): Der Unabhängige Finanzsenat hat beschlossen: Die von Dr.Alois Autherith, Rechtsanwalt in 3500 Krems, als Masseverwalter im Konkurs der Gemeinschuldnerin WR. (mit Sitz in M), gegen die (an die Fa.WR., zu Handen Herrn Rechtsanwalt Dr.Alois Autherith gerichtete) Berufungsvorentscheidung des Zollamtes…
…eine umsatzsteuergerechte Rechnung auszustellen, wahrzunehmen. Rechtshandlungen des Masseverwalters sind umsatzsteuerlich dem Gemeinschuldner zuzurechnen. Leistungen, die der Masseverwalter als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners ausführt, gelten umsatzsteuerrechtlich als Leistung des Gemeinschuldners. Dass im Berufungsfall die zu beurteilende Rechnung nicht den Namen und die Anschrift der "L. GesmbH"…